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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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v. Welck: Das scheint allerdings nicht der Fall zu sein ; Lmn mit den Worten „Es kann" aufS. 222 des Berichts fängt ein ganzneuerSatz an; indcß kommt cs darauf an- wie die Kam mer die Frage des Herrn Präsidenten verstanden hat. Präsident v. Gersdovf: Ich würde nur den geehrten Sprecher geheten haben, das früher zu bemerken. Ich habe es noch besonders herausgehobcn, daß die angeführten Buchstaben darauf Hinweisen, daß Alles darin enthalten ist. Den wiedereintretenden Herren Regierungsmitgliedern wird das Resultat der Abstimmung bekannt gemacht. Decan Kutschank: Nicht oft und gewiß nicht leichtsinnig stelle ich die Bitte, sprechen zu dürfen. Diese Bitte ist mir nun gewährt worden, wofür ich danke. Der Gegenstand, den ich mit dem heutigen in Verbindung bringen will, ist eine kleine Episode und Abweichung, darum muß ich die höchstgeehrten Herren um günstige Nachsicht für meine Erlaubniß, die ich ausübe, ersuchen. Ich bin mit. meinen! hochwürdigen Collegen einverstanden über den Gegenstand, der jetzt abgehandelt wurde, weil auch ich, obwohl in meiner Kirche eine andere Norm, nämlich die im Concil zu Trident vorgeschriebene, in Besorgung der kirchlichen Verhältnisse besteht, doch ganz einverstanden darin, daß dieKirche ihre eigene Leitung, ihre eigene Führung will, im Geiste des christlichen Glaubens, der Hoffnung und der Liebe, der nur von daher kommt, wo wir alle am Ende des Seins hinstreben, zur Ewigkeit: daher nicht politischer Natur ist. Einer meiner hochverehrten Herren Nachbarn erwähnte in seiner schönen und gcwichrvollen Rede, daß die Kirche ihre Autonomie behalten, und daß sie ihre Rechte selbst vertreten müsse. Dieses, meine hochgeehrten Herren! ist auch meine Absicht, auch ich will meine Kirche vertreten. Pflicht und Ehre, und ich muß hknzusetzen, eigene Gemüthsberuhigung fordern mich auf, bei dieser Gelegenheit eines Gegenstandes zu erwähnen, welcher am 31. Januar, wie die Mittheilungen Nr. 29 darthun, in der zweiten Kammer vorgekommen ist, wo wahrlich , meine Kirche in ihrem Rechte nicht geschützt wurde. Es sind dort auf der 585. S. Erinnerungen gemacht worden, die zu wie derholen ich mich nicht unterfange. Daß sie meinem Herzen innig weh gethan, und daß sie mir selbst die Stellung, in welcher ich als Landstand zu sein die Ehre habe, sehr erschwert haben, dieses kann ich bekennen. Nach meinem Fassungsvermögen hätte ich zwar geglaubt, daß Aeußerungen, wie sie dort vorkom-. men, nach den §ß. 47 und 53 der Landtagsordnung und tz. 83 der Verfassungsurkunde nicht stattft'nden sollten; doch hier kann ich im Jrrthume stehen. Wenn Sie aber, meine hochverehrten Herren ! das lesen, was dort steht, in welchem Lichte soll ein katholischer Geistlicher unter Ihnen auftreten? Und doch möchte ich gern Ihrer Achtung und JhreS Wohlwollens würdig fein. Nicht wiederholen will ich, was dort steht und angcdeutet wird, nur des einzigen Ausdrucks will ich Erwähnung thun: „Unglaubliche pfäffische Dreistigkeit"! — Ich bin ein solches Glied der Gesellschaft, welches mit dem Begriff und Ausdruck: „pfäffisch" bekheiligt worden ist. Daß dieser Begriff in der neuern Zeit viele unangenehme Merk male in sich begreift, ist Ihnen Allen bekannt. Wenn nun aber I. IS. zu denr Begriff pfäffisch noch das Beschaffenheitswort: „un glaublich" tritt, welch' ein Elimar k Und gleichwohl wird die That nicht genannt, die diesem Prädicate entspricht. Und warum nicht? Wir leben ja in einem Staate, in welchem Ordnung und Gesetzlichkeit besteht, wo das Böse, wenn es erkannt ist, bestraft werden muß. Wo ist nun dieses Subject, welches dieses Prädicat verdient und warum ist es nicht bezeichnet? So läßt man der Phantasie ihr Spiel und man kann sich unterdem Schleier dieser Ausdrucks das Allerschlimmste denken, bevor die That erzählt wird; endlich wird man noch das Gaudium haben, diese unglaub lich pfässische Dreistigkeit zu erfahren. Ich wollte wohl Vieles darüber sprechen, wie es gefährlich für die höchsten Interessen eines Volksvereines und einer Staatsverbindung ist, wenn solche Dinge in den Kammern der Landstände vorkommen, doch damit will ich, da die Zeit zu Ende geht, die verehrten Herren nicht un- nöthig aushalten; nur das will ich sagen, daß es meine Pflicht ist, die Ehre der katholischen Geistlichen und ihrer Kirche zu verthei- digen. Was sollte ich wohl hier, wenn das nicht meine Pflicht wäre? Die katholische Kirche ist, — nehmen Sie cs nicht un gnädig, — ohnedem fast nicht vertreten. — Welch einem Stande würde man es wohl wagen, solch' Prädicate zn geben, ohne daß man zurechtgewiesen würde? Sollte der katholische Geistliche unter solch' einer ausgezeichnet geregelten Negierung, wie wir das Glück haben sie zu besitzen, sollte er an seinem Platze nicht auch sein Recht verdienen ? und sind wir katholischen Geist lichen denn nicht eben unterdem Gesetz ? Zwar spreche ich zunächst blos als Vorstand der katholischen Kirche in der.Oberlausitz, der ich als Prälat, als Administrator ecclssiasticus und Decan vorzu stehen den Beruf habe; da bin ich wohl unmittelbar gewiß, daß dort Etwas der Art nicht vorgefallcn ist. Daß dort auch diesartige Ordnung stattflndet und daß gesetzliche Bestra fung die erwiesenen Ungehorsamen trifft, das muß unser verehr ter Vorstand, der dort der königlichen Kreisdirection auch vorsteht, selbst sagen und kann es der Kammer bezeugen.- Hier in den Erblanden ist es allerdings nur für mich eine beschränkte Pflicht, hier bin ich kein Vorstand der katholischen Kirche; hier bin ich nach §.63 der Berfassungsuikünde in der Eigenschaft eines hö her» katholischen Geistlichen; kann nur verantworten, was ich mittelbar erfahre; doch kenne ich die meisten der hiesigen katholi schen .Geistlichen persönlich, einige derselben genau; aber auch ihnen muß ich wohl die Ehre geben, daß ich sie gern als meine Brüder anerkenne, und ihre Ehre zu vertheidigen, für hohe Pflicht halte. Es ist bekannt, daß in allen menschlichen Verbin dungen und Unternehmungen Anomalien und Menschlichkeiten Vorkommen und daß die Geschichte allerlei Dinge in unfern Zei ten erwähnt, von welchen es wohl besser wäre, wenn sie nicht er wähnt würden, doch mögen wir den Spiegel der Geschichte ent fernterer und näherer Zeitwenden, wie wir wollen, wir werden überall und immer die Wahrheit des weisen Ausspruchs: Iliaeas intra muros peccatur et extra bestätigt finden; wir würden dann bei solchen Urtheilen immer in unserer Brust die Stimme hören: l»Eo smn. Es ist gewiß innere Ruhe raubend, das Gemuth störend, die moralische Kraft lähmend, wenn man aus einer öf- 4* '
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