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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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änderung angenommen worden. Der Entwurf ist von der zweiten an die erste Kammer zurückgelangt, und es wurde nun die ständische Schrift abgefaßt, welche ich die Ehre habe in Fol gendem vorzutragen. (Dies geschieht.) Präsident v. Gersdorf: Die Schrift ist hier entworfen worden, und ich würde fragen: ob die Kammer mit dem Inhalte derselben übereinstimme? —Wird einstimmig bejaht.— ! Präsident v. Gersdorf: Da dies der Fall ist, so haben wir sie nun an die zweite Kammer abzugeben. Ich ersuche den Herrn Bürgermeister Gottschald, diejenigen beiden Vorträge er statten zu wollen, welche von der vierten Deputation ausge gangen sind. Bürgermeister Gottschald: Ich habe nicht das Referat; über den einen Gegenstand hat dasselbe Herr Hofrath v. Nostitz, über den andern Herr Rittmeister v. Schönberg. Präsident v. Gersdorf: Nun, den ersten Bericht, die Eingabe der Gast- und Schenkwirthe zu Zschoppach, Clennen und Doberschwitz betreffend, bitte ich Herrn v. Nostitz vorzu tragen. (Staatsminister v. Nostitz und Jänckendorf tritt in den Saal ein.) v. Nostitz besteigt die Rednerbühne und trägt einen Be richt der vierten Deputation -vor, die Beschwerde dreier Gast- und Schenkwirthe zu Zschoppach, Clennen und Doberschwitz im Amte Leisnig wegen verweigerter Mittheilung eines amtshaupt mannschaftlichen Berichts betreffend. Derselbe lautet, wie folgt: Der Gegenstand gegenwärtigen Berichts ist die Beschwerde dreier Gast- und Schenkwirthe in -den leisniger Ortschaften Zschoppach, Clennen und. Doberschwitz, AmendeMd Consorten, wegen ihnen von der Kreisdirection zu Leipzig, ingleichcn dem Ministers des Innern verweigerter Communication desjenigen amtshauptmannschastlichen Berichts/ auf welchen im Jahre 1835 von der Kreisdirection zu Leipzig einem vierten Schenk wirthe, Karl August Lehmann/ den Beschwerdeführern angeblich zum Nachtheil Conccssion zur Gastgerechtigkeit, ingleichen zum Beherbergen und Ausspannen ertheilt worden ist- Zu Anfang'des Jahres 1835 veranlaßte nämlich der Schenkwirth Karl Gottlob Lehmann in dem antheilig dem Stadtrathe zu Leisnig gehörigen Dorfe Doberschwitz Berichts erstattung an die damals noch bestehende Landesdirection, um auf seinem Hause — die Strohschenke genannt 7— Concession zur Gastgerechtigkeit, ingleichen zum Beherbergen und Aus spannen zu erlangen. — Die Landesdirection erforderte hierauf BerichtvonderBezirksamtshauptmannschaft zuRochlitz,und auf diesen Bericht ertheilte die inzwischen eingetretene Kreisdirection zu Leipzig den 12. Mai 1835 die gebetene Concession all petita, jedoch nur für die Person des Petenten, und so lange sich dieser im Besitze seines Grundstücks — die Strohschenke genannt — befinden werde. — Nachdem nun seit jener Concessionsertheilung beinahe 8 Jahre verflossen sind, wollen die im Eingänge dieses Berichts gedachten drei Schenk- und Gastwirthe, denen durch die- im Jahre 1835 einem vierten ertheilte- Concession bei der großen Nahe, in welcher sie sich mit ihren Schenkstälten befinden, angeblich Eintrag geschieht, auf Zurücknahme jener Concession antragen. — Um diesen Antrag gehörig vorzubereiten, haben die dreiPetentcn um Mitcheilung des Berichts derAmtshauptmann- l. 20. ' schäft zu Rochlitz gebeten, auf welchen im Jahre 1835 die ihnen nachtheilige Concession ertheilt worden ist. — Die Kreisdirectio« zu Leipzig hat jedoch dem Anführen in supplicibus nach die Er- theilung einer Abschrift jenes Berichts aus dem Grunde abgelehnt, weil dergleichen Berichte nur für die Oberbehörden bestimmt waren. — Gleichergestalt aber sind die Antragsteller vom hohe« Ministers des Innern nach einer abschriftlichen Beilage mit dem Gesuche um Mittheilung des amtshauptmannschastlichen Be richts zurückgewiesen worden, und zwar unter Beziehung auf die amtliche Stellung der Amtshauptleute zur Regierung, sowie solche bei Errichtung der Kreisdirectionen in §. 22 der Verordnung vom 6. April 1835 festgestellt worden ist. Nach der in der Be scheidung des Ministern gegebenen Erläuterung sind nämlich der gleichen Berichte in Concessionsangelegenhekten nur als Unter lagen und gewissermaßen als ein Lheil der kollegialen Erwägung der Kreisdirectionen selbst anzusehen. Dies vorausgesetzt aber, sind nach dem Ermessen des Ministern des Innern die Berichte der Amtshauptleute nicht als solche öffentliche Verhandlungen zu betrachten, auf deren specielle Kenntnißnahme einem Dritten ein Anspruch zugestanden werden kann. — Bei diesen ihnen eröff neten Motiven des Ministern glauben sich nun die gedachten drei Interessenten nicht beruhigen zu können und richten in einer Ein gabe vom 13. Januar dieses Jahres an die Ständeversammlung das Gesuch: „sich bei der hohen Staatsregierung für Genehmi gung ihres Gesuchs zu verwenden." — Als wesentlichen Grund für dieses Gesuch führen die Petentenden Umstand an, daß sie vor der Concessionsertheilung an Lehmann nicht gehört worden wären; denn wäre dieses der Fall gewesen, so würden ihre Gegen gründe ebenfalls zur Kenntniß und Prüfung der Oberbehörden gelangt sein und diese würden sich in ihrer Entscheidung darüber ausgesprochen gehabt haben, warum dir dem Interesse dritter Personen entgegengestandenen Gründe nicht beachtet worden. Da dieses aber unterblieben, so hätten sie ein um so stärkeres Recht, den Inhalt des amtshauptmannschastlichen Berichts zu erfahren, damit sie jetzt noch die gesetzlichen Schritte thun könnten. Hätten die Unterthancn verfassungsmäßig das Recht der Beschwerde, so dürften'ihnen auch die Mittel dazu nicht verweigert werden; es könne ihnen daher auch der amtshauptmannschaftliche Bericht als ein öffentliches Aktenstück nicht vorenthalten werden, da sie dessen zur Begründung ihrer Beschwerde bedürften. Beim ersten Anblick war man in der vierten Deputation einigermaßen über das hier anzunehmende Princip in Zweifel, da, um in Fällen, wie der vorliegende, einen Antrag zu stellen oder eine Beschwerde zu führen, die Einsicht der einschlagenden Acten nicht zu entbehren scheint, zugleich aber keine ausdrucku'che gesetzliche Bestimmung vorhanden ist, welche die Vorlegung und Mitcheilung amtshauptmannschaftlicher Berichte untersagte. Bei näherer Betrachtung des den Amtshauptleuten bei Errich tung der Kreisdirectionen zugewiesenen, in der neuerlich revi- dirten Generalinstruction vom 27. September vorigen Jahres §. 2 ff. bestätigten Wirkungskreises gewann jedoch sehr bald die Ueberzeugung das Uebergewicht, daß die Amtshauptleute nicht nur als Organe, sondern zugleich als wirkliche Mitglieder der Kreisdirectionen anzusehen sind, in denen sie nach Befinden bei Bcrathungen persönlich zugezogcn werden. Die vierte Depu tation ist daher auch mit dem vom hohen Ministers des In nern ausgesprochenen Grundsätze, daß amtshauptmannschaft liche Berichte in der Regel nicht mitgecheilt werden können, durchgehend einverstanden. Umsomehr hat man diese Ansicht festhalten zu müssen geglaubt- als die Berichte der Amtshaupt- leme sich häufig mit völliger und ihren Pflichten gemäßer Of fenheit über Persönlichkeiten auszusprechen haben, deren Kennt niß für die Oberbehörden von Wichtigkeit sein kann, deren Mit- 1 *
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