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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand weiter über den Gegenstand spricht, erlaube ich mir, sofort auf die Fragstellung überzugehen. Das Deputatiynsgutachten geht dahin, den Pe tenten abzuweisen, und ich frage: oh <Ue diesem betreten? —- Einstimmig Jq. Präsident v. Gersdorf: Wir würden nun zu dem dritten Gegenstand der Tagesordnung übergehen können, nämlich zu der Berathung des Berichts Ihrer dritten Deputation sub kl., und ich ersuche dm Herrn v, Heynitz, den betreffenden Vortrag zu halten. Referent v, Heynitz: Das Gutachten der dritten Deputa tion über eine Petition mehrer Thierarzte lautet: Es ist bei der ersten Kammer eine, von einer beträchtlichen Anzahl von Thierärzten unterzeichnete, an die Stände des König reichs Sachsen gerichtete Petition eingegangen und von dem Herrn Kammerherrn v. Friesen am 20. Januar bei dem Bor trage aus der Registrande zu der seinigen gemacht worden, wo durch sie zur Begutachtung an die dritte Deputation gelangte, die ihre Ansichten darüber in Nachstehendem darlegt. — Jene Petition handelt von dem Nutzen der Veterinärkunst und den Nachtheilen des Practicirens ungebildeter, abergläubischer und be trügerischer Thierärzte, die mit dem Namen Pfuscher bezeichnet werden. Schließlich beantragen die Petenten zu Abhülfe dieser Nachtheile und zu Erreichung des zuerst angegebenen Nutzenscher Vetermärkunde: s) dieAbhängigmachung der thierärztlichen Praxis von einem geregelten Lehrcursus, zu dessen Antritt schon die erforderlichen Borkenntnisse nachgewiesen werden müßten, und von einem gründlichen Examen nach Beendigung des Cursus; b) die Vermehrung der Bezirksthierärzte und dem ent sprechende Verkleinerung ihrer Bezirke, sowie die Autorisation und Verpflichtung derselben zu medicinalpolizeilicher Aufsicht in ihrem Fache unter Verbot des Nebenbetriebs solcher Gewerbe, welche ihrer Natur nach und der Collision halber der Unpartei lichkeit Eintrag zu thun geeignet sind, z. B. des Pferdehandels, der Abdeckerei u. s. w. So vieles Wahre auch in dieser Petition gesagt ist, besonders in Beziehung auf den Nutzen der Veterinärkunst im Allge meinen und namentlich für den Ackerbau treibenden Lheil der Bevölkerung, so ist doch nicht zu verkennen, daß die Petenten, geleitet durch Vorliebe für ihr Fach, in einer Beziehung zu weit gehen. Die Tendenz des ganzen Aufsatzes geht nämlich unver kennbar dahin, die Thicrheilkunde ganz auf eine Linie zu stellen mit der eigentlichen Heilkunde, und sowie Allen, die nicht Aerzte sind, die ärztliche Praxis untersagt ist, so auch Allen, die nicht be sonders dazu gebildet sind, alle und jede thierärztliche Praxis zu verbieten. — Gewiß wird zwar, namentlich jeder Landwirth, der Lhierheilkuyde immer mehr wissenschaftliche vielseitige Ausbil dung wünschen, allein ebenso gewiß wird es auch keiner unbe fangenen Prüfung entgehen, daß die Maßregeln, welche der Staat rücksichtlich dieser Wissenschaft und ihrer Ausübung zu nehmen hat, und daß die Stellung derer, welche sich praktisch mit Veteri närkunst beschäftigen, wesentlich verschieden sein muß von den Maßregeln des Staates rücksichtlich der eigentlichen Heilkunde und der Stellung der Aerzte im Staate. Wahrend es Pflicht des Staates ist, seine Bürger vorschädlichen Quacksalbern zu schützen, würde es offenbar ein Eingriff in das Eigenthumsrecht sein, wenn er die Besitzer von Hauslhieren nöthigen wollte, nur ge wisser Personen sich zur Heilung ihrer Lhicre zu bedienen, und so unangemessen es sein würde, wenn Aerzte außer ihrer Praxis noch eine andere nicht wissenschaftliche Beschäftigung suchen wollten, so zweckmäßig ist es in vielen Fällen, vorzüglich auf dem platten Lande, wenn der Thierarzt neben seinem eigentlichen Geschäft noch einen andern passenden Nebenerwerb hat, weil ohne einen solchen bei weitem nicht in allen Gegenden Thierärzte ihre Sub sistenz finden werden. — Ganz ähnliche Ansichten sind bereits auch schon früher von den Ständen ausgesprochen worden. Bei der Ständeversammlung der Jahre 1833 und 1834 wurde von einer Anzahl Thierärzten eine ähnliche Petition eingereicht und dadurch nicht nur eine Begutachtung der betreffenden Deputa tionen, sondern auch besonders in der zweiten Kammer eine ziem lich weitläufige und den Gegenstand sehr gründlich und vielseitig beleuchtende Debatte veranlaßt, bei der sich eine sehr entschiedene Majorität dafür aussprach, die Ausübung der Thierheilkunde von einer besondern Bildung für dieses Fach nicht abhängig zu machen. Die Debatte erstreckte sich damals auch noch weiter über die vom Staate in polizeilicher Hinsicht rücksichtlich der Thierheil kunde zu ergreifenden Maßregeln, und es wurde, in Folge eines Vorschlags der Regierung, namentlich die Frage erörtert: ob Be zirks- und Kreisthierärzte, oder nur Bezirksthicrärzte vom Staate anzustellcn seien, und man entschied sich gegen Anstellung von Kreislhierärzten. — Diesem ständischen Anträge ist nun in zwischen Seiten des Staats durch Anstellung von neun Bezirks thierärzten entsprochen und dadurch das polizeiliche Bedürfniß des Landes in dieser Beziehung völlig befriedigt worden. Den so eben angeführten, damals von den Ständen in Be ziehung ans Ausübung der Thierheilkunst ausgesprochenen An sichten muß sich aber die unterzeichnete Deputation mit voller Ueberzeugung anschließen, und kann daher der Kammer eine Ver wendung im Sinne der Petenten bei der hohen Staatsregierung nicht anrathen; denn so sehr sie sich freuen würde, mehr und mehr die bloßen Empiriker den rationellen Thierärzten weichen zu sehen, so kann sie dies doch nur wünschen als eine Wirkung davon, daß das Publicum zu der Ueberzeugung gelangte, der wissenschaft liche Khierarzt leiste mehr, als der ungebildete Empiriker, keines- weges als einen Erfolg gesetzlichen Zwanges und zwar hauptsäch lich aus zwei Gründen: I) weil sie, wie schon oben erwähnt worden, einen solchen Zwang für unvereinbar halten würde mit dem Eigenthumsrechte der Besitzer von Hausthieren, 2) weil sie glaubt, daß die Thierheilkunst wenigstens in Sachsen noch nicht bis zu dem Punkte gediehen ist, für alle Gattungen von Haus thieren die Empiriker völlig entbehrlich zu machen. So sehr nämlich die vorzüglichen Leistungen der hiesigen Thierarzneischule rühmliche Erwähnung verdienen, so ist doch nicht zu verkennen, daß ohne Schuld der Lehrer, hauptsächlich in Folge des Mangels an Raum und Geldmitteln, dieses In stitut in praktischer uno in wissenschaftlicher Beziehung noch an einer gewissen Einseitigkeit leidet. In praktischer Beziehung ist nämlich nicht zu leugnen, daß noch zu sehr die Behandlung der Pferde vor der anderer Hauslhiere, namentlich des Rindviehes und der Schaqfe, prävalirt, was denn die Folge hat, daß die aus diesem Institute hervorgehenden Thierärzte in Behandlung von Rindvieh und Schafen weniger, als in Behandlung der Pferde leisten. Bei dem jetzigen Stande der Veterinärwissenschaft im Allgemeinen erfordert die Homöopathie vorzügliche Berücksich tigung und Aufmerksamkeit, was auch bei den so vorzüglichen thierärztlichen Anstalten in Wien Anerkennung gefunden hat. Diese Anforderung der Wissenschaft ist nun zwar bei der hiesigen Lhierarzneischule insofern nicht unbeachtet geblieben, als sehr häufig in dem Thierhospual kranke Tbicre hemöoparhiscd behan delt und in der Apotheke homöopathische Heilmittel bereitet wer-
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