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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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dem seinigen gemacht hat. Wenn ein einzelnes Mitglied den Antrag gemacht hatte, wie er hier steht, so würde das Deputa- tionsgmachten dahin gehen müssen, den Antrag abzulehnen, und dahin geht es auch, wenn auch nicht ausdrücklich. Ich glaube also, darauf würde immer eine Frage zu stellen sein. Der Herr v. Friesen hat zwar einen veränderten Antrag gestellt, allein nach der Landtagsordnung konnte er den ursprünglichen Antrag nicht zurücknehmen, er ist Eigenthum der Kammer ge worden; ich bin also immer der Ansicht, diesen Antrag nicht zur Unterstützung zu bringen; will es sich aber der Antragsteller nicht gefallen lassen, so ist ihm unbenommen, daß er unterstützt werde. v. Friesen: Das kann nicht ganz meine Meinung sein. Ich habe den Antrag nicht auf die Petition der Thierärzte ge stellt, sondern mich nur ihrer Pet'uion angenommen, und gebe ten, sie als ständische Petition zu behandeln. Die Deputation hat dies gethan, hat aber den Antrag der Petenten nicht geneh migt, sondern neue Anträge gestellt, und es muß darüber abge- stimmt werden. Die Anträge der Thierärzte, der eigentlichen Petenten, können jetzt Nichts mehr gelten, denn es sind neue Anträge an ihre Stelle getreten. Ich habe sie auch nicht erneuert, sondern einen andern Antrag gestellt, der aber nicht unterstützt worden ist, und deshalb glaube ich, wenn der Herr 0. Crusius einen Antrag auf den Punkt suk s. stellt, daß er der Unterstützung bedarf, denn es ist ein ganz neuer Antrag und nur ein Theil von der Bitte der Petenten. Prinz Johann: Nur für künftige Fälle habe ich'zu be merken, daß ich dieser Ansicht nicht sein kann; denn wenn ein Mitglied den Antrag bevorwortet, so. macht es den Antrag zu dem seinigen. Es ist auch in dem allerhöchsten Decrete über die Einreichung von Petitionen an den Landtag gesagt worden, daß jedes Mi glied, welches einen Antrag zu seiner Sache macht, ausdrücklich zu bezeichnen hat, inwiefern es ihn zu seiner Sache macht, und für andere Fälle würde dies von entscheidender Wich tigkeit sein. v. Friesen: Das wird auch nicht geleugnet, es ist aber nur ein Antrag, der heute nicht mehr zur Abstimmung gebracht werden kann, denn heute können nur die Anträge der Deputa tion und der von Neuem gestellte Antrag zur Abstimmung kom men. Daß ich diese Petition zu der meinigen gemacht habe, und daß die ganze Petition den Werth eines ständischen Antrags hatte, leugne ich nicht. Prinz Johann: Wenn der Sprecher den Antrag'aus ei gener Bewegung gemacht hätte, so müßte er zur Abstimmung kommen. Ich glaube daher, daß es ganz gleich ist, ob er außer halb der Kammer oder erst innerhalb derselben von einem Mit glieds angebracht wird. v. Polenz: Da im Gutachten der Deputation auf das Verlangen der Petenten direct gar keine Frage gestellt worden ist, so kann ich auch nicht glauben, daß der Antrag, der eben vom Herrn v. Friesen ausgegangen ist, nicht einer besondern Fragstel lung unterliegen könnte. Grafv. Hohenthal (Püchau): Der Herr v. Friesen hat die Petition bevorwortet, im Allgemeinen zu der seinigen ge macht, und deshalb ist sie an die dritte Deputation gekommen, weil sie dadurch ein ständischer Antrag geworden ist. Die dritte Deputation aber hat das Gesuch der Petenten abgelehnt. Wenn also der Herr v. Friesen trotz dem einzelnen Anträgen inhärirt, so muß er sie bestimmt erneuern und auf deren Unterstützung an tragen. Prinz Johann: DaraufkommtNichts an; die Deputation hat den Antrag abzulehnen angcrathen, und der Herr v. Friesen kann auch den Antrag nicht mehr zurücknehmen. Die Landtags ordnung sagt in Z. 116: „Dem Mitglieds welches den Autrag gestellt hat, steht frei, selbigen zurückzunehmen, bis der Bericht der Deputation der Kammer übergeben worden ist; später hat die Kammer zu entscheiden, ob die Rückgabe noch zulässig sei." Der Bericht ist der Kammer übergeben worden, also ist die Zu rücknahme dieses Antrags nicht zulässig, sondern es muß darüber abgestimmt werden, die Deputation mag beifällig oder abfällig beschlossen haben. Secretair Bürgermeister Ritterstadt: Ich glaube aller dings, daß auf die Anträge der Petenten, da sie der Herr v. Frie sen zu den seinigen gemacht hat, am Schlüsse der Debatte eine Frage gestellt werden muß. Jetzt handelt es sich aber mehr um den vom Herrn v. Crusius gestellten Antrag, und da scheint mir nothwendig, darauf einzugehen, ob dieser identisch mit Punkt a der Petenten zu betrachten sei? Wäre dieses der Fall, so würde er zusammenfallen mit der Frage, die auf Punkt a gestellt ist; außerdem ist er als ständischer Antrag zu betrachten, der der Un terstützung bedarf. v. Crusius: Ich bemerke, daß mein Antrag sich ganz an den sub s anschließt und nur eine Beschränkung desselben enthält, indem ich nur den wesentlichsten Theil bevorwortet habe, nämlich die thierärztliche Praxis von einer Prüfung abhängig zu machen. Dies habe ich zu meinem Anträge gemacht; ich gebe jedoch an heim, ob es nicht am kürzesten wäre, noch eine Frage auf dessen Unterstützung zu richten. Präsident v. Gersdorf: Es wird doch nothwendig sein, daß Herr v. Crusius die Güte hatte, den Antrag wörtlich zu wiederholen oder schriftlich einzureichen. v. Crusius: Es sind dieselben Worte, die hier im De putationsberichte stehen. Der Antrag lautet so: „die Abhängig- machung der thierärztlichen Praxis von einem gründlichen Examen" der hohen Staatsregierung anheimzugeben. 0. Gross: Ich glaube nicht, daß eine Fragstellung hier über nöthig ist. Es wird darauf ankommen, ob die Kammer sich für oder gegen den Bericht der Deputation entscheidet; entscheidet sie sich dafür, so fallen die Anträge der Petenten überhaupt weg; entscheidet sie sich dagegen, so muß die Frage auf beide Anträge der Petenten besonders gestellt werden. v. Posern: Der Herr v. Gross hat ganz Recht, und ich muß bemerken, daß der Antrag des Herrn v. Crusius und der von den Petenten ganz verschieden sind. Die Letzteren wollen die thierärztliche Praxis künftig abhängig machen erstens von einem
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