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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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daß ein solcher Vortrag sehr weitläufig sein würde, und es wohl unbedenklich sein dürfte, diesen Gegenstand mit Stillschweigen zu übergehen, da die hohe Staatsregierung keine Erklärung darüber verlangt habe und man sich daher durch dieses Verfah ren nicht präjudicire. Sowohl diezweite Deputation, als die ganze Kammer erklärte sich hiermit einv erstanden, und letztere beschloß,, den .Gegenstand auf sich beruhen zu lassen.— Präsident v. G e r s d o r f: Ich habe noch zu bemerken, daß der Herr v. Minckwitz sein Außenbleiben durch Dienstgeschäfte entschuldigt hat. Bürgermeister Wehner erklärte hierauf, daß er die Pe tition 8 (Nr. 23), die Unterstützung der homöopathischen Lehr- und Heilanstalt zu Leipzig (s. Nr. 2 dieser Mittheilungen, Seite 8)', betreffend, zur seinig en mache, damit sie nicht in Folge des in letzter Sitzung gefaßten Kammerbeschlusses zu lange ver tagt werde. Auf Antrag des Bürgermeisters S chill ward, nach einem Vorgänge beim vorigen Landtage, beschlossen, jene Petition an die zweite Kammer mit dem Anträge abzugeben, solche von der zweiten Deputation bei Gelegenheit des Budgets mit be- rathen zu lassen. Präsident v. G.ersdorf: Wir können nun zum Gegen stand der Tagesordnung übergehen. Es ist das allerhöchste De kret, denEntwurf einer neuen Criminalproceßord- nung betr., und es hat Herr Vicepräsident v. Carlowitz das Referat übernommen. Referent Vicepräsident v. Carlowitz: Meine Herren! Der Herr Justizminister hat neulich den Wunsch ausgesprochen, daß bei der Divergenz der Ansichten die Deputation Ihrer Kammer mit denen der Deputation der andern Kammer über die Grundidee des Entwurfes eines Criminalproceßgesetzes es Ihnen genehm sein möge, sich zur Zeit nur über diese Grundmaxime zu verbreiten, mithin einzig und allein die Frage zu entscheiden, ob man die Beibehaltung der Jnquisitionsmaxime wünsche, oder ob man sich für Mündlichkeit und Oeffentlichkeit des Anklage verfahrens und nach Befinden für Geschwornengerichte erklären wolle. Dieser Wunsch hat mir den Plan meiner Vortragser stattung im Voraus vorgezeichnet. Ich gedenke Ihnen zunächst nun vorzutragen das Decret Nr. 18.; sodann denjenigen Kheil -es Berichts Ihrer Deputation, der sich über die im Entwurf befolgte Maxime verbreitet, und werde es auf den weitern Gang der Debatte ankommett lassen, ob ich auch noch denjenigen Theil des Berichts in Vortrag bringe, der die Abgabe der Criminal- gerichtsbarkeit, die sich in Privathänden befindet, an den Staat zum Gegenstände hat. Die Verpflichtung, die Regierungs motive vorzutragen, erkenne ich an, bei deren Umfänglichkeit und bei dem Umstande, daß Ihre Deputation mit demselben einverstanden ist, erlaube ich mir jedoch, zuvor die Anfrage an die Regierung und deren Organe zu stellen: ob sie mich von dieser Verpflichtung für den vorliegenden Fall entbinden wolle? Staatsminister v. Könneritz: Die Regierung kann aller dings wohl voraussetzen, daß jedes einzelne Mitglied der Kammer sich mit den Motiven gehörig bekannt gemacht habe; allein auf der andern Seite kann ich den Wunsch nicht unterdrücken, daß diese Motive vorgelesen werden möchten, nicht sowohl in Bezug auf die Kammer, als vielmehr, weil die Discussion öffentlich ist und die Regierung wünschen muß, daß eine Angelegenheit von so ungemeiner Bedeutung auch für das Publicum gebracht werde. Es würde mir daher, so leid es mir auch einerseits für den Herrn Referenten thut, doch auf der andern Seite die Vor lesung der Motive wünschenswerth erscheinen. Doch halte ich es für überflüssig, die Skizze des französischen Verfahrens mit vorzutragen, weil diese nur gegeben würde, um die Fragen deut licher zu machen. Referent Vicepräsident v. Carlowitz: Ich werde diesem Wunsche nachkommen. Vom Referenten wird nun das Decret verlesen, wie folgt: Se. Königliche Majestät haben den Entwurf einer Criminalproceßvrdnung bearbeiten und in Gemäßheit der am vergangenen Landtage Inhalts des Decrets vom 5. Juni und der ständischen Erklärung vom 20. Juni 1840 getroffenen Verein barung den erwählten Deputationen der beiden Kammern zur Prüfung und Berathung zufertigen, auch allen anderen nicht ausgeschiedenen Mitgliedern der letzten Ständeversammlung Exemplarien hiervon zugehen lassen, und es werden die von den Deputationen hierüber abgefaßten Berichte den betreffenden Kammern vorgelegt werden. Indem Se. Köni.gliche Majestät, unter Mittheilung jenes Entwurfs, die getreuen Stände hiervon in Kenntniß setzen, bestimmen Sie zugleich, daß die Berathung zuerst in der ersten Kammer unternommen werde, und behalten Sich den Entwurf zu dem Publicationsgesetz annoch später vorlegen zu lassen, vor. Allerhöchftdieselben sehen der Erklärung der getreuen Stände über den Entwurf in Huld und Gnaden entgegen , mit welcher Sie denselben jederzeit wohl beigethan bleiben. Dresden, den 20. November 1842. Friedrich August. Julius Traugott Jakob von Könneritz. Referent v. Carlowitz trägt die von der Regierung zu dem Gesetzentwürfe gegebenen Motive vor, wie sie in Nachstehen dem enthalten sind: Vergleicht man das französische Verfahren mit dem des deutschen Criminalprocesses, so ergibt sich, daß die Untersuchung bis zur Stellung vor das erkennende Gericht im Hauptwerk — mit Ausnahme der Einwirkung der Staatsanwaltschaft -- nach beiden Systemen dieselbe ist und nach ähnlichen Formen, d. h. unter protokollarischer Niederschrift der erlangten Aussagen und sonstigen Resultate und ohne Zulassung des Publicums, mithin „schriftlich und geheim", wenn man die Ausschließung des Pu blicums so nennen will, vvrschreitet. Dagegen ergeben sich fol gende wesentliche Verschiedenheiten:
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