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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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v. Großmann: Ich könnte diesen Vorschlag als einen vermittelnden im Ganzen annehmlich finden; ich kann aber den Grund nicht gelten lassen, daß ich gegen die Vorschrift gesündigt hatte; denn was nicht verboten ist, das ist erlaubt. Gegenwärtig war noch nicht die Form, in welcherdie Erklärung wegen Annahme oder Nichtannahme einer Petition zu geschehen habe, bestimmt. Jetzt taucht erst ein Zweifel auf. Ich habe den damaligen Be schluß so verstanden, ein Anderer mag ihn anders verstanden haben. Bürgermeister Hübler: Soviel ich mich erinnere, ist früher ein Beschluß darüber schon gefaßt worden. Es tauchte damals die Frage auf, inwieweit nach Verlauf der achttägigen Frist noch eine Frage an die Kammer gerichtet werden soll: ob ein Mitglied die Petition zu der seinigen machen wolle. Darauf wurde von der Kammer beschlossen, daß es dessen nicht bedürfe, sondern nur beim Vortrage der Registrande Anzeige darüber zu machen sei, daß die Frist abgelaufen. Insofern würde also dem Herrn v. Großmann jetzt eine Bevorwortung nicht mehr gestattet sein. Bürgermeister v. Gross: Ich glaube, es ist bei jenem Beschlüsse vorausgesetzt worden, daß während dieser achttägi gen Frist eine Sitzung stattsinden werde; denn es ist den Mit gliedern nicht zur Pflicht gemacht worden, in einem solchen Falle sich über die Annahme der Petition schriftlich zu erklären. Nun hat während des Ausliegens der erwähnten Petition keine Sitzung stattgefunden, also scheint es mir, daß der gefaßte Be schluß nicht verletzt werde, wenn heute noch die Petition von Herrn v. Großmann zur seinigen gemacht wird. Präsident v. Gersdorf: Es könnte vielleicht die Sache durch eine Frage abgethan werden. Bürgermeister Wehner: Ich glaube, hier herrscht wohl ein Mißverständniß ob. Eine Bevorwortung kann nicht weiter vorgenommen werden, wenn eine Petition acht Lage ausgelegen hat; aber das Recht, aus der Petition Mehres herauszunehmett und solches als Petition wieder einzureichen, kann keinem Kam mermitglied abgeschnitten werden. Also vorgegriffen wird da durch nicht. Präsident v. Gersdorf: Das war das, was ich vorhin dem Herrn v. Großmann selbst vorschlug, worauf derselbe auch erwiederte, daß es annehmbar sein würde, aber er glaube nicht, daß er gegen einen Bischluß-gefehlt habe. v. Großmann: Um der Sache ein Ende zu machen, er kläre ich, daß ich Ihrem Vorschläge folgen und die Petition be sonders wieder in meinem Namen einreichen will. Vicepräsident v. Carlowitz: Nach dieser Erklärung habe ich nur noch hinzuzufügen, daß, abgesehen von der zu erwartenden Eingabe des Herrn v. Großmann, die Petition immittelst immer an die zweite Kammer gelange. Gestern nämlich habe ich ein Schreiben von dem Herrn Petenten erhal ten, worin er, es beklagend, daß sich Niemand seiner Petition angenommen habe, nur noch wünscht, daß sie an die zweite Kammer komme. Er nimmt zu Erfüllung dieses Wunsches die Gerechtigkeit der ersten KamNrer in Anspruch, die ihm übrigens unaufgefordert werden muß, da seine Petition mei- I. 2t. nes Wissens an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet ist. Präsident v. Gersdorf: Ich habe dies ebenfalls erwäh nen wollen, daß die Angelegenheit noch an diezweite Kammer gelangen müsse. SecretairBürgermeister Ritterstädt: Ich wollte unsere Entscheidung wegen Abgabe an die zweite Kammer gleich zusammenfäffen, und über die vorliegenden vier Petitionen an geben, wie sie an die Kammer gelangt sind. Die erste Petition, die des Pfarrers Beyer, ist überschrieben: „An die hohe Kam mer in Dresden." Bei dieser scheint es zweifelhaft, ob sie an die zw eite Kammer abzugeben sei. Präsident v. Gers dorf: Ili clllbio würde ich dafür sein. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Die beiden fol genden sind an die hohe Ständevcrsammlung gerichtet, und un bezweifelt noch an die zweite Kammer abzugeben. Die letzte hingegen ist die mit 93 bezeichnete, die Eingabe -er Weber innung zu Frankenberg. Diese ist blos an die erste Kammer gerichtet, und wird also nicht an die zweite Kammer zu geben sein. Präsident v. Gersdorf: Ich habe Ihnen vorzuschlagen, daß die Petition, welche nur an die erste Kammer gerichtet ist, nicht an die zweite Kammer abzugeben sei, aber jedenfalls die andern hinüber zu geben seien, auch diejenige,', worin es heißt: „An die hohe Kammer."" Es ist dies zweifelhaft, und da wol len wir ihr Nichts vorenthalten, auch dem Mann, welcher die sen Ausdruck gebraucht hat, nicht präjudiciren. Ich erlaube mir daher den Vorschlag, diese drei Petitionen an die zweite Kammer abzugeben. — Wird einstimmig genehmigt. v. Posern: Ich erlaube mir bei dieser Gelegenheit auch eine Bemerkung. Ich sehe hier auf meinem Pulte die Scholze'sche Petition,die obrigkeitliche Leitung der Gemeindewahlen betreffend, sowie noch drei andere Petitionen, mit dem Auftrage, Bericht darüber zu erstatten, liegen. Diese Petitionen — ich habe näm lich bereits vor der Sitzung diese Petitionen eingesehen und gefun den, daß sie zum LH eil nur an die zweite Kammer, und nur eine an die Ständevcrsammlung, gerichtet sind, mithin, bis nicht hinsichtlich der letzteren, vielleicht auch noch einer zweiten, wo wenigstens das Schlußpetitum die erste Kammer mit erwähnt, in diesseitiger Kammer eine Bevorwortung eingetreten ist, zur Zeit als ständische hier nicht angesehen werden können —, gehen der dritten Deputation zur Zeit eigentlich Nichts an, sondern nur ein damit zusammenhängender Punkt, nämlich ein vom Abg. Jani in Folge dieser Petitionen gestellter Antrag, welchen die zweite Kammer zu dem ihrigen gemacht har, und nun den Bei tritt der ersten Kammer veranlaßt. — Die an die Ständever sammlung gerichtete Petition enthält auch noch einen Antrag, — wegen Zulassung eines Maßstabes für Anlagen wegen seltener vorkommender Bedürfnisse ohne obrigkeitliche Genehmigung, — doch auch hierauf wird der Bericht derDeputation nicht eingehen dürfen, wenn nicht ein Mitglied der Kammer diese Petition zu der seinigen macht. — Der Wunsch einerseits, die Geschäfte nicht aufzuhalten, andererseits der Umstand, daß wir so bald
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