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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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der Wahrscheinlichkeit, daß die Anzahl der dahin bestimmten strafbaren, heimathslosen und vagabondirenden Kinder sich auch für die Zukunft fortwährend vermehren werde, hat es jedoch dex hohen Staatsregierung, Inhalts des vorliegenden Decrets, an gemessen erschienen, bei Ausführung der gedachten Baue auf ei nen Etat von 26V Personen Rücksicht zu nehmen, wodurch- so wie in Folge der in den letztvergangenen Jahren allgemein statt gefundenen Steigerung der Bauholzpreise, die obengedachte Summe von 27,ÖVO Lhlr. bereits um 30v0 Lhlr. überschritten worden ist. Zu einer gleich hohen Summe sind diejenigen Baulichkeiten veranschlagt, welche durch die nach Ausführung des ebengedach ten Haupchaues zu erfolgende Rückgabe der zeither zu Zwecken der Anstalt benutzt gewesenen Gebäude und Räumlichkeiten an die Gutsökonomie bedingt werden. Der erfreuliche Zustand die ser letztem, die im allerhöchsten Decret nachgewiesene, bedeu tende Erhöhung ihres Ertrags gegen frühere Jahre dürften die hohe Kammer umsomehr zu Bewilligung auch dieses zweiten Po- stulates an 3000 Lhlr. bestimmen. Die Deputation rächet sonach, nach dem Vorgänge der ho hen zweiten Kammer, die für die Anstalt zu Bräunsdorf gefor derten 6000 Lhlr. -7- — ebenfalls zu bewilligen. Präsident v. G ersdo rf: Wenn Niemand sich erhebt, so richte ich sofort die Frage auf Bewilligung dieser Summe von 6000 Lhlr. Ist die Kämmer damit einverstanden? — Ein- stimmigJa. Referent v. Welck: Der Bericht zu Punkt 4 lautet: Zu 4. Die für den Etataufdie Jahre I8E-H angenommene Zahl von 40 Zöglingen in der Anstalt zu Großhennersdorf hat, in Folge zahlreicher Aufnahmsgesuche, schoy im Laufe der gedachten Finanzperiode bis auf 50 Köpfe erhöht werden müssen. Die hohe Staatsregierung beabsichtigt jetzt, die Zahl der Zög linge bis auf 80 zu vermehren, weil erstens durch die, in dem Decrete näher bezeichneten Schenkungen, die der Anstalt in neuester Zeit zu Lheil geworden, die Möglichkeit gewährt werde, eine größere, als die früher angenommene, Kinderzahl mit ländlichen Arbeiten vollständig zu beschäftigen, und die gedachte Schenkung eben an die Bedingung einer Vergrößerung der Anstalt geknüpft sei, weil zweitens diese beabsichtigte Verdoppelung der Kinderzahl nur einen Einrichtungsaufwand von 1030 Lhlrn. und eine jährliche Mehrausgabe von 1200 Lhlrn. erfordere, und weil es drittens wünschenswerth sei, dem wohlthatigen Wirken dieser Anstalt einen weiteren Umfang zu verschaffend Als eine zweite Bedingung der obgedachten Schenkung wird erwähnt: daß den Herren Besitzern der schönburgischen Receß- herrschaften für drei aus selbigen gebürtigen Waisen Stellen in dieser Anstalt gegen die gesetzliche Bezahlung eingeräumt werden sollen. Der verehrten Kammer ist aus den Verhandlungen bei der letzten Standeversammlung clr. Landtagsacten 18U-, Abth. I. Bd. I. S. 154 jct. Beil.'zurlll.Abth.I.Samml. S.793 ff. Abth. III. Bd. 1. S. 651. Beil, zur II. Abth.I.Samml. S. 433l „ „ „ Abth. II. Bd. 1. S. 501. „ Mittheilungen über die Verhandlungen der zweiten Kammer S. 1540. „ Mittheilungen über die Verhandlungen der ersten Kammer S. 1042. erinnerlich, daß die durch die ständische Schrift vom 15. Sep tember 1837 . > Landtagsacten von 18Z-5 Abth. I. Bd. 2. S. 673 ins Leben gerufene Anstalt zu Großhennersdorf sich in ihrer wei tern Ausbildung insofern von dem ursprünglichen Zweck ihrer Stiftung entfernt hatte, als durch sie die Idee einer Musteran stalt in dem Sinne, wie ihn der Diaconus LI. Lange in seiner Schrift: Feldgärtnereicolonien, oder ländliche Anstalten für Ar menkinder zur gartenmäßigen Betreibung des Ackerbaues. Dresden und Leipzig 1836. bezeichnet hatte, nicht vollständig zu erreichen gewesen war. Durch die Bewilligung des von der hohen Staatsregierung für die Finanzperiode 18M postulirten Zuschusses von2300 Lhlr. „für das Landeswaisenhaus zu Großhennersdorf" sprach jedoch die Ständeversammlung von 18KK zugleich ihr Einverständniß mit der Lendenz der Anstalt aus, und zwar um so unverkennba rer, als sie an die hohe Staatsregierung den Antrag stellte: „es möchten auch solche Knaben in die Anstalt ausgenom men werden, welche zwar noch eine Mutter besaßen, aber durch Armuth oder Lebensweise- derselben sich in ei- - ner solchen Lage befänden, daß sie den armen vater- und ' mutterlosen Waisen gleich zu achten seien." Ist sonach, der Ansicht der Deputation nach, die Anstalt zu Großhennersdorf ohne Widerspruch (daher mit stillschweigen der Zustimmung) der Kammer bereits in die Kategorie der Lan deswaisenanstalten getreten, so geht demungeachtet aus den der Deputation vorgelegten Regierungsunterlagen Unverkennbar her vor, daß die Absicht, die Zöglinge in der Bearbeitung des Grund und Bodens und allen dahin einschlagenden Branchen zu unterrichten, die Vorherrschende ist; nur 4 Stunden des La- ges sind dem eigentlichen Schulunterricht, 7 Stunden dagegen jenen ländlichen Beschäftigungen gewidmet. Das zur Anstalt zeither gehörige Areal an - 2 Scheffel Gartenland, 8 „ Feld und 4 „ Wiese ist lediglich durch die Hände der Zöglinge bearbeitet, und von Jahr zu Jahr ein erhöhter Ertrag, namentlich auch in Bezug auf die Obstzucht und Gartengewächse, gewonnen worden. , Verfolgt nun auf diese Art die Anstalt den Zweck: arme, verlassene Waisen und ihnen gleichzuachtende hülfsbedürftige Kinder aufzunehmen, sie zur Sittlichkeit, Fleiß, Ordnung und Genügsamkeit anzuhalten und ih nen diejenigen Kenntnisse beizubringen, die sie zur spä ter» selbsteignen Forthülfe im Leben brauchen, „ ,, » „ „ //
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