Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
handelte. Wenn sowohl im Deputationsbericht, als in der heutigen Berathung von der Dauer des Aufenthalts der Kinder in der Anstalt gesprochen wurde, so wird der von der Deputation ausgedrückte Wunsch, daß die henners- dorfer Zöglinge bald nach der Confirmation die Anstalt ver lassen möchten, für die große Mehrzahl dadurch erfüllt werden, daß die Gemeinden der jährlichen Einzahlung von 10 Lha- lern für jedes Kind baldigst entledigt zu sein wünschens und natürlich einem solchen Wunsche meinerseits kein Hinderniß in den Weg gelegt wird und werden kann. Ob es aber nicht für das Beste der Kinder, für ihre vollständigere Befähigung vor- theilhaft sein werde, wenn sie auch nach der Confirmation noch einige Jahre in der Anstalt verblieben, darüber erlaube ich mir eine kurze Bemerkung dem Ermessen der verehrten Kammer an heimzugeben. Müssen die Kinder bald nach der Confirmation die Anstalt in einem Alter von 14—15 Jahren verlassen, so kön nen sie noch nicht diejenige Reife und Festigkeit des Charakters und Willens besitzen, die ihren künftigen Lebensberuf dauernd und erfolgreich zu versichern vermag; denn gerade in diesem Alter ist das jugendliche Gemüth für Eindrücke jeglicher Art, mögen sie gut oder böse sein, leicht empfänglich, und gehen die Kinder aus den günstigen Umgebungen in der Anstalt in fremde unfreund liche, ungünstige Verhältnisse über, so ist allerdings zu fürchten, daß der gute Samen ihrer Anstaltserziehung bald wieder spurlos verschwinden wird. Würden sie aber nach der Confirmation noch ein oder zwei Jahre in der Anstalt verbleiben, wird dann Ordnung, Fleiß und Gehorsam, Anstrengung und Mäßigkeit zu einer festem Gewohnheit, werden sie zu landwirthschaftlichen Be schäftigungen aller Art immer befähigter, und wird ihre Vernunft und Rechtssinn durch den fortgesetzten Unterricht und das Bei spiel ihrer verdienten Lehrer immer fester und stärker, so werden sie auch dann den Versuchungen und Gefahren des Lebens sicherer entgegentreten und der bürgerlichen Gesellschaft überhaupt bessere Dienste leisten können, als es bei einem früher» Verlassender Anstalt irgend geschehen könnte. Ich unterlasse es, einen Antrag zu stellen, da ich nur das frühzeitige Verlassen der Anstalt nicht als Norm festgesetzt zu sehen wünsche, und mit dem Gesagten weiter Nichts beabsichtige, als Gemeinden und Vormünder auf diesen Gesichtspunkt aufmerksam zu machen und es dann ihrer eignen Erwägung zu überlassen, ob nicht die etwas längere Be zahlung von 10 Khlr. durch eine bessere Befähigung ihrer Ange hörigen reichlich ausgewogen wird., Bürgermeister Schill: Was ich über die Form gesagt habe, bezog sich nicht auf das Decret, indem darin auf eine Bewilligung gar nicht angetragen, sondern nur eine Erläuterung gegeben wird, die hauptsächlich zum Budjet selbst gehört, sondern bezog sich darauf, wie die Verhandlung erfolgt ist. Der hohen Staatsre gierung würde es ebenso gleichgültig gewesen sein, ob das aller höchste Decret bei dem Budjet mit zur Berathung gekommen wäre oder nicht, und eine Bewilligung ihrerseits ist jetzt gar nicht verlangt worden. v. Großmann: Bekanntlich hat die Anstalt zu. Henners dorf dem Anträge des 21. Lange, der auf die Vortheile der Spa- I. 22. tencultur aufmerksam machte, ihr Dasein zu verdanken. Nun höre ich aber mit Bedauern, daß diese Idee dort gänzlich verlosten worden sek, und ich wünschte daher zu wissen, ob dies der Fall und warum man davon abgegangen sei; denn jene Idee hat so allge meinen Anklang in den Kammern gefunden, daß dies das haupt sächliche Motiv war, daß sie ihre Bewilligung zum Besten dieser Anstalt gegeben haben. Staatsminister v. Lindenau: Die Anfrage des geehrten Abgeordneten, „ob das Princip, die hennersdorfer Zöglinge vorzugsweise zur Spatencultur zu befähigen, verlassen worden sei," kann ich zu meiner Freude ganz entschieden verneinen; im Gegentheil wird an diesem Princip unverändert festgehalten, und die Kinder täglich mit Arbeit im Garten und Felde beschäftigt. Es ist dies ein Hauptzweck, der bei der Errichtung vorherrschte, auch noch jetzt treu verfolgt wird. Wenn der nun vermehrte Grundbesitz zur Anschaffung von etwas Rindvieh veranlaßt, so geht der damit beabsichtigte Zweck zunächst dahin, unsere Zög linge nicht blos zur Spatencultur, sondern auch zu solchen land wirthschaftlichen Arbeiten zu befähigen, die ihre künftige land- wirthschaftliche Laufbahn zu versichern vermögen. v. Polenz: Nur wenige Worte erlaube ich mir dem zu zufügen, was der Herr Staatsminister über den niedergelegten Antrag gesagt hat, daß die Knaben nicht über 14 Jahr alt in der Anstalt werden sollten. Referent v. Welck: Wenn der geehrte Redner über diesen Gegenstand zu sprechen beabsichtigt, so möchte ich mir doch erst erlauben, den Antrag selbst vorzulesen. Es heißt in dieser Be ziehung: Die Deputation beabsichtigte anfänglich, noch einen zweiten Antrag an die hohe Staatsregierungin Vorschlag zu bringen, da hin gehend: daß die Zöglinge in der Regel nicht über das vierzehnte Lebensjahr hinaus in der Anstalt behalten werden möchten, denn einmal: läßt sich wohl mit Gewißheit annehmen, daß insofern die innere Einrichtung der Anstalt ihrem Zweck- überhaupt entspricht, derselbe bei einem Knaben, der das vierzehnte Lebensjahr überschritten und die Weihe der Confirmation empfangen hat, insoweit erreicht sein wird, daß er nun in Dienstverhältnisse treten und sich seinen nothdürftigen Lebensunterhalt selbst erwerben kann,> und zw eitens: wurden die Wohlthaten der Anstalt einer um so geringem Zahl hülfsbedürftiger Knaben zu Theil wer den können, je weiter das Ziel der Entlassung ihrer Zög linge hinausgeschoben würde. Da jedoch von Seiten des Herrn Staatsministers vonLin- denau in der 29sten.öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer, (ckr. Mittheilungen der zweiten Kammer S. 614) bereits erklärt worden ist, „daß nur ein sehr kleiner Theil der Knaben in der Anstalt über vierzehn Jahre alt werde" mithin den vorstehenden Gründen schön Anerkennung zu Theil geworden zu sein scheint, so dürfte es sich allerdings als überflüs sig Herausstellen, noch ein ausdrückliches desfallsiges Gesuch aus zusprechen. 2
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder