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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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den Beitritt zu den Beschlüssen der jenseitigen Kammer ange legentlich zu empfehlen, nach denen : 1) das in dem allerhöchsten Dekret erwähnte Geschenk mit den daran geknüpften Bedingun gen, ») die Anstalt zu vergrößern, und b) den Besitzern der schön- burgischen Receßherrschasten für 3 aus selbigen gebürtige Waisen Stellen in dieser Anstalt gegen die gesetzliche Bezahlung einzu räumen," beizustimmen geneigt sei? — Einstimmig Ia. Präsident v. Gersdorf: Zu einer weitern Frage ist nicht Veranlassung vorhanden, und ich werde daher,da der Gegenstand auf einem allerhöchsten Decrete beruht, mit Namensaufruf ab stimmen lassen.— Bei dieser antworten alleAnwesende mit Ja. Präsident v. Gersdors: Wir können nun zu dem Bericht unserer vierten Deputation unter 1. übergehen, und ich ersuche den Herrn Bürgermeister Gvttschald, uns als Referent den Vortrag zu geben. (Staatsminister v. Zeschau und königl. Commissar Freies- leben treten in den Saal.) Referent Bürgermeister Gvttschald: Der Bericht der vierten Deputation lautet zuvörderst: Die Vielfältigkeit der Beschwerden, die Karl Adolph Butze und Genossen in ihrer an die Ständeversammlung eingereichten Vorstellung vom Jahres vorgebracht ha ¬ ben, einerseits, sowie andererseits nicht nur deren dringende Empfehlung Seiten des Herrn Superintendenten v. Groß mann, sondern auch der von dem Herrn Finanzminister in der Sitzung am 14. December 1842 (ekr. L.-M. I. K. dlo. 9) kund gegebene Wunsch, „daß auf diese Beschwerde eingegangen wer den möchte," haben der Deputation die Verpflichtung auferlegt, wie überhaupt bei allen Beschwerden, so insbesondere gerade bei der vorliegenden, deren Prüfung und Erörterung mit der größten Sorgfalt sich zu unterziehen. Sie hat, um ihrer Pflicht so vollständig als nur immer möglich zu genügen, auf dem ver fassungsmäßigen Wege vom hohen Gesammtministerio sich über die in Frage befangene Angelegenheit um so mehr Auskunft zu erbitten sich veranlaßt gefunden, als sie aus der Beschwerde schriftzu entnehmen hatte, daß in Folge der Beschwerden jener Bergarbeiter vom hohen Finanzministerio ein Commissar an Ort und Stelle abgeordnet gewesen ist. Nachdem ihr nun hierauf verschiedene Mittheilungen zu gegangen sind, erstattet sie ihren Berichten Folgendem: Bereits am 13. Mai 1841 in der öffentlichen Audienz wurde von Karl August Lichtenberger und Consorten angeblich im Namen sämmtlicher Bergarbeiter der freiberger Bergamts revier eine Vorstellung überreicht , in welcher die Bitte niederge legt war, , „daß Sc. Königl. Majestät die Bergleute in ihren, jetzt schon sehr geschmälerten und eingeschränkten Gerechtsamen , in Schutz nehmen möchten." Zur Begründung dieser Bitte führen die Bittsteller im We sentlichen an: > i daß kürzlich den Bergarbeitern der Antrag gemacht wor den sei, die sogenannten Feiertagsschichten (d. i. Schicht löhne, die die Arbeiter verfassuügsmäßig an gewissen Feier tagen erhalten, ohne wirklich angefahren zu sein,) einzu ziehen, den hierdurch entstehenden Lohnausfall aber den Bergleuten und zwar nur den höher gelohnten Classen der selben durch Erhöhung ihres currenten Wdchenlohnes, je- 1.22. doch in unzureichender Maße zu vergüten; daß die Berg arbeiter zwargege» dieseMaßregel „förmlich zu protestiren" sich genöthigt gesehen,, ihnen aber hierauf bis jetzt Etwas weiter nicht angetragen worden fei, dem Verlauten nach aber „neue Repressalien" im Werke sein sollten; daß ferner die jüngeren und insbesondere die seit dem Quartal Trinitatis 1841 in Arbeit genommenen Mann schaften gleich nicht anders als mit der Bedingung, daß sie auf Feiertags- und Krankenschichten keinen Anspruch ma chen sollten, angenommen worden seien; 2. finde bei der Annahme neuer Bergarbeiter nicht allemal ein gerechtes Verfahren statt; das gegebene Versprechen, die Söhne von Bergleuten hierbei besonders zu berücksichtigen, gehe nicht allemal in Erfüllung und Bergmannskinder wür den oft aus „vortheilhasten Gründen und besondcrn Ab sichten" jungen Leuten aus andern Standen nachgesetzt; 3. wenn es den anfangs zurückgewiesenen Bergmannssöhnen gelinge, später und nachdem sie eine Zeit lang bei der Land- wirthschaft gedient, noch mit Bergarbeit versorgt zu wer den , so würden sie als Bergknechte für immer mit Ä) gGr. Wochenlohn angelegt und dürften, aller bessern Befähi gung ungeachtet, nicht auf Beförderung reflectiren. Früher hätten dergleichen Individuen wenigstens nach 6 Jahren Aussicht auf Lohnerhöhung gehabt; jetzt sei dies Gesetz auf gehoben. Zwar würde hier und da Mancher begnadigt und weiter befördert; ob es aber hierbei gerecht zugehe, möge schärferer Beurtheilung überlassen bleiben, weil viele Be dürftige und vollkommen Fähige ausgeschlossen blieben. Was Einem recht, sei dem Andern billig; 4. gehe jetzt überhaupt das Aufrücken km Lohne viel langsamer von Statten als früher, denn s) während früher die jungen Bergarbeiter aller Viertel jahre eine Lohnerhöhung erhalten hatten, wäre neuer lich ihrem Lohne nur aller Halbjahre 1 gGr. zugelegt worden und seit 1840 sogar nur aller Jahre, so daß jetzt nach Einführung der neuen Rechnungsweise dieselben ein Jahr um 1 Ngr., das andere Jahr um 1^ Ngr. ge bessert würden; b) wenn die junge Mannschaft bis zu 20 gGr. Wochen lohn, d. i. bis zum Bergknecht avancirt sei, müsse sie jetzt 3 Jahre dabei verharren, wahrend sie vor etwa 20 Jah ren nur 1 Jahr lang auf eine Lohnserhvhung bis zu 21 Gr. hatte warten müssen; c) zum Doppelhäuerlohn aber und zu dem vor dessen Er langung aufzufahrenden Probe - oder Häuergedinge käme jetzt ein Bergmann nicht vor dem 32sten oder 34sten Le bensjahre, indem bei der jetzigen Einrichtung, wonach alljährlich nur 100 Doppelhauer gemacht würden, ein Lehrhäuer bei 1 Thaler Wochenlohn oft 4 und 5 Jahre ausharren müsse, wahrend er früher nach 3 Jahren oder im 20sten bis 24sten Lebensjahre zum Häuergedinge ge lassen worden sei; 5. werde seit Einführung des neuen Münzfußes der frühere Ansatz des Wochenlohns nicht mehr in Anwendung ge bracht, sondern das Lohn nach der Schicht berechnet, so daß z- B- das Schichtlohn eines Doppelhauers, der nach dem 20Guldenfuße 1 Thlr. 3 Gr. Wochenlohn, also pro Schicht — 5 Gr. 5 Pf. bezogen, nunmehr 7 Ngr. be trage, bei den neuangenommenen Bergarbeitern aber der 2* ,
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