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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Agiozuschlag gänzlich in Wegfall und ihr Lohn sogleich nach dem neuen Münzfüße in Ansatz käme; 6. > ' > wären die Verbindlichkeiten der Bergarbeiter gegen die KnappschaftScasse im Vergleich mit früherer Zeit gestiegen; 7. . . würde jetzt ein alter Hauer, wenn er vom lOten bis SOsten Lebensjahre und darüber seine ganze Kraft dem.Bergbau gewidmet, wenn seine Kräfte abnähmen, vorzeitig ohne Erbarmen und ohneRückstcht aufseineFamilie in das Gna dengeld gesetzt; 8. wäre ihnen, ohne daß sie im Ganzen eigentlich wüßten, zu welchem Zwecke dies geschehen, im Quartal (ürucis 1840 ein Wochenlohn mit je lohntäglich dem Betrage eines Schichtlohns inne behalten, auf einigen Gruben zwar, daß dies Wochenlohn später den Arbeitern oder ihren Hinter lassenen bei der Ablegung oder dem Ableben der erstem wie der ausgezahlt werde, bekannt.gemacht worden, bei Him melfahrt sammt Abraham Fdgr. aber eine solche Erläute rung nicht erfolgt. Uebrigens reihten die Petenten diesen Beschwerden noch folgende Klagen allgemeiner Natur an und zwar führten sie an: 9. daß gegenwärtig alle dem Bergmann unentbehrlichen Le bensbedürfnisse, namentlich das, statt des frühem eignen Rodens, jetzt zu erkaufende Holz, die Wohnung rc. mehr kosteten, wogegen das Bergmannslohn unverändert auf dem frühem Satze geblieben sei, während sogar vordem der Bergmann noch mehr Gelegenheit zu anderem durch das Fabrikwesen jetzt abaeschnittenen Verdienste gehabt habe; hiernächst, daß, wahrend das Lohn des Bergarbei ters, insbesondere des Doppelhäuers dasselbe geblieben, das Lohn der Steiger und der Gehalt der Geschwornen und anderer Vorgesetzten mit der Zeit immer gestiegen sei, in dem ersteres vor etwa 100 Jahren 6Z bis 8 Thaler — in 14 Lagen, jetzt 12 bis 18 Lhaler neben freier Wohnung auf den Huthäusern und freiem Holze, letzteres sonst 25Ü , Thlr. - , jetzt 750 Thlr. — — betrage. Endlich klagten sie 10., daß dem Bergmanns zuweilen von seinen Vorgesetzten, be sonders von manchen Grubenvorstehern und Obersteigern eine höchst unglimpfliche, ja mehr sclavische Behandlung zu Theil werde, so daß sie oft nicht wüßten, ob sie ihr Lohn für ihre schwere und oft gefahrvolle Arbeit oder aus deren Gnade und Barmherzigkeit erhielten. Sie erflehten nun von Sr. Majestät, da ihre mehrmals bei dem Oberbergamt eingereichten Bittschriften, worin sie ihre Noth und ihren bedrängten Zustand dargestellt, nicht nur kein Gehör gefunden, sondern ihre Noth durch alle vorerwähnten Neuerun gen nur noch verschlimmert worden sei, Abhülfe derselben. Diese Vorstellung gelangte nun mittelst allerhöchster Reso- lution an das hohe Finanzministerium und letzteres fertigte die selbe unverweilt dem Oberbergamte zu weiterer Erörterung mit der Anordnung zu, dabei mit chunlichster Vorsicht und Schonung der Bittsteller zu verfahren. Nachdem das Oberbergamt das Resultat dieser Erörterun gen unter Einreichung 12 Stück Acten deck hohen Finanzmini- sterio berichtlich angezeigt, hat hochdasselbe hierauf den Inhalt jener Vorstellung in einem Aufsatze, der diesem Berichte s«l> R. beigedruckt ist, beleuchtet und sodann mit Bezugnahme darauf an Se. Majestät Vortrag erstattet. Referent Bürgermeister Gottschald: Nun werde ich die Beilage unter L. vorlesen. Sie lautet: Die im Eingänge der beregten Vorstellung stehende allge meine Bitte, daß Se. Königliche Majestät die Bergleute in ihren jetzt sehr geschmälerten und eingeschränkten Gerechtsamen in Schutz nehmen möchten, ' wird zunächst 4 durch das Anführen motivirt: daß kürzlich den Bergarbeitern der „Antrag" gemacht worden sei, die sogenannten Feiertagsschichten, d. i. Schichtlöhne, die die Arbeiter verfassungsmäßig an ge wissen Feiertagen erhalten, ohne wirklich üngefahren zu sein, einzuziehen, den hierdurch entstehenden Lohnausfall aber den Leuten, und zwar nur den höher gelohnten Classen derselben, durch Erhöhung ihres currenten Wochen lohnes, jedoch in unzureichender Maße zu vergüten. Gegen diese Maßregel hätten die Bergleute sich zwar „genöthigt gesehen, förmlich zu protestiren," es sei ihnen auch darauf bis jetzt Etwas weiter nicht angetragen wor den, aber dem Verlauten nach sollten „neue Repressalien im Werke sein." Es ergibt sich schon aus der Fassung dieses Punktes, daß die darin geführteBeschwerde nicht gegen Etwas gerichtet ist, was da wirklich besteht, so weisen auch die betreffenden Acten nach, daß in dieser Beziehung nicht der entfernteste Grund zum Klagen vor handen ist. Es war nämlich bei Gelegenheit der Einführung des neuen Münzsystems von den Grubenvorstehern zu Altenberg besage Be richts des dortigen Bergamts Bl. 1 der Oberbergamtsacten No. 11,009, Vol. II. der Vorschlag geschehen, die Feiertagsschichten jetzt gänzlich in Wegfall zu bringen und den Betrag derselben dem Arbeiterpersonale auf das übrige Lohn zu repartiren. Ob und in welcher Maße dieser Vorschlag auch in den übrigen Revieren zur Ausführung zu bringen sein möchte? dar über erforderte das Oberbergamt durch Patent vom 9. Januar dieses Jahres (Bl. 8 ibill,) das Gutachten der sämmtlichen Berg ämter. , Das Bergamt Freiberg ließ laut Bl. 75 der Bergamtsacten No. 4,327 durch die Grubenvorsteher die Arbeiter um ihre Wünsche befragen, und als die letztem sich besage der Anzeige der Schichtmeister Bl. 93 ^ct. clict. gegen die fragliche Maßregel ausgesprochen, wurde dieselbe auch, so zweckmäßig sie an sich zu Vereinfachung des Rechnungswesens und zu Ermöglichung mehrer Abrundung der umgerechneten Lohnsätze erschien, lediglich in Beachtung jener Wünsche und weil bei der befragten Einrich tung die Leute gerade zu Festtagszeiten wenigerGeld in die Hände erhalten haben würden, von dem Bergamte Freiberg Bl. 17 der Oberbergamtsacten No. 11,009 Vol. II. abfällig begutachtet und demzufolge laut Bl. 25 ibill. gänzlich davon abgesehen. Davon, daß man den Arbeitern an die Stelle der Feiertags schichten eine wöchentliche Lohnszulage von nur 1 Ngr., welche allerdings zu gering gewesen sein würde, zugedacht, und die jüngern Arbeiter, wie allerdings in Altenberg vorgeschlagen wor den, ganz unentschädigt zu lassen, beabsichtigt habe, ist nirgends ein Wort gesagt; ebensowenig ist auch von einer andern etwa statt dcffen.zu treffenden Einrichtung hinsichtlich der Feiertage in den Acten, welche vielmehr mit diesem Vorgänge schließen, irgend Etwatz zu finden. Es ist. mithin die in Frage (nicht in „Antrag") gekommene Maßregel von den Beschwerdeführern zunächst nicht richtig dar gestellt worden; ferner ist sie nicht wegen einer „förmlichen Pro-
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