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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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geübt und dr'e Bergarbeiter so lange nur immer möglich und thunlichenfalls. bis zum Verfluß des 50. Arbeitsjahres, weil dann ein bedeutend höheres Gnadengeld eintrete, beibehalten, hernach aber noch möglichst mit Nebenverdienst durch leichte Arbeiten über Tage und selbst in eigener Behausung, wie z. B. durch Fertigen von Zündern, Patronenhülsen, Lehmwolgern, durch Holzspal ten und dergl. versorgt würden, so daß z. B. jetzt 63 Invaliden auf diese Weise in Beschäftigung ständen und einige derselben an Gnadengeld und obigem Nebenverdienst so viel und noch mehr genössen, als ein activer Doppelhauer. Die letzte Specialität, welche in der mehrerwähnten Vor stellung, und zwar als Beweis der willkürlichen Behandlung) die die Bergarbeiter dulden müßten, angeführt wird, ist 8. daß im tzuart. Orucis v. I. sämmtlichen Arbeitern ein Wochenlohn mit je lohntäglich dem Betrage eines Schichtlohns innebehalten, auf einigen Gruben zwar, daß dies Wochenlohn später den Leuten oder ihren Hinter lassenen bei der Ablegung oder dem Ableben der ersteren wieder ausgezahlt werde, bekannt gemacht worden, bei Himmelfahrt sammt Abraham Fdgr. aber eine solche Er läuterung nicht erfolgt sei. Das Bergamt referirt Blt. 39 aet.no. 11392, es sei zeither das Lohn immer für eine Woche pränumerando ausgezahlt und daher zu dessen Abstellung die fragliche Maßregel—auf eine un verkennbar schonende und möglichst unfühlbare Weise—ausge führt , übrigens der Grund dieser Maßregel nach der Versiche rung der betreffenden Grubenvorstcher ebenso gut auf Himmel fahrt, wie auf den übrigen Gruben auseinandergesetzt worden, so daß es den Anschein gewinnt, nur die Beschwerdeführer haben davon aus eigener Schuld Etwas nicht gehört oder auch nicht hö ren wollen, indem schon an sich anzunehmen ist, daß gerade bei der wichtigen und mit einer starken Mannschaft belegten Grube Himmelfahrt keine Ausnahme von der allgemein 'angeordneten Publikation gemacht worden sei, auch der Versicherung der Gru benvorsteher mehr Glauben zu schenken fein dürfte, als der der Beschwerdeführer, welche sich in mehren andern Anführungen auch Verstöße gegen die Wahrheit haben zu Schulden kommen lassen. An die im Vorstehenden gedachten Beschwerden schließen die Jmpetranten eine Klage allgemeineren Inhalts, indem sie darauf. Hinweisen, daß gegenwärtig alle dem Bergmann unentbehrlichen Le bensbedürfnisse, namentlich das—statt frühem eignen Rodens — jetzt zu erkaufende Holz, die Wohnung re., mehr kosteten, wogegen das Bergmannslohn unverändert auf dem frühem Satze geblieben sek, während sogar vor dem der Bergmann noch mehr Gelegenheit zu anderem, durch das Fabrikwesen jetzt abgeschnittenen Verdienste ge habt habe; zwar werde ihnen vorgehalten, daß jetzt der Bergmann 6 Schichten (statt sonst 5) in der Woche ver fahre, auch Weilarbeit und ledige Schichten (beides berg männischer Nebenverdienst) bekomme; darauf könne je doch deshalb weniger Gewicht gelegt werden, weil auch früher die Bergleute neben den 5 ordinären Schichten noch ledige dergleichen verfahren hätten, zudem aber die jetzige Zutheilung solchen Nebenverdienstes keine allge meine, sondern der willkürlichen Aufhebung Seiten der Grubenvorsteher und des Bergamts unterworfen sei. Zum großen Theile sind dies Klagen, wie sie zu jeder, ganz besonders aber in der jetzigen Zeit über die Gegenwart gefübrt werden, und an denen wohl immer wenigstens etwas Wahres ist. I. 22. Auch hier ist nicht zu verkennen,, daß das Stehenbleiben des Berg mannslohnes auf dem Satze, dm es laut Blt. 224 B. A. Acten Nr. 4315 und Blt. 36 O. B. A. Acten Nr. 11392 seit länger als lOOJahren gehabt, in ein unvortheilhafteSVerhältniß zu den immittelst gestiegenen Preisen vieler Bedürfnisse des gewöhnli chen Lebens gekommen ist. Indessen theilen dies Schicksal die Bergleute mit vielen Andern, und auf der andern Seite ist auch wieder nicht mit'Stillschweigen zu übergehen, daß viele Bedürf nisse und Genüsse jetzt wohlfeiler zu haben sind, als früher, und daß namentlich auch für den Bergmann jetzt in anderer Weise ungleich mehr gesorgt ist, als vorhin und als in andern Ständen; das sonst sehr gewöhnliche Einborgen des Lohns istjetzt in Freiberg eine fast gar nicht mehr bekannte Ausnahme; ebenso das Fekrig- sein der Bergleute, indem die Behörden mit der größten Sorgfalt und nicht selten zu offenbarer Belästigung der Gruben die durch ungünstige Verhältnisse der einen Grube außer Arbeit gekommene Mannschaft anderwärts unterzubringen bemüht sind, es werden, unaufhörlich Einrichtungen undVerbefferungen in technischer und polizeilicher Hinsicht getroffen , die auf Entfernung der Gefahr, aufAbwendung des Nachtheils für die Gesundheitund der allzugro ßen Consumtion der Kräfte hinzielen; endlich erhalten die jetzigen Bergleute durch die seit kaum fünfzig Jahren bestehende Maga zineinrichtung eine namhafte Erleichterung in theuerer Zeit. Was demohnerachtet noch an Momenten des Nothstandes vorhanden ist, das ist freilich nicht der Gegenstand der hier anzustellenden Erörterung, sondern in allgemeinen Zeitverhältnissen begründet, ganz gewiß aber nicht den Grubencassen zur Abhülfe zuzuschieben, ebensowenig, als'dabei den Bergbehörden ein Vorwurf zu machen sein dürfte. Denn daß endlich im Falle der Nothwendigkeit, nämlich wenn einer Grube die nöthigen Geldmittel abgehen, oder wenn durch Wassersnoth eine Schwächung ihres Betriebes ge boten wird rc., die Nebenarbeit der Bergleute zuerst wegfällt, ver steht sich von selbst, und ist nicht als Willkür der Vorgesetzten zu bezeichnen. Auch befinden sich in der freiberger Revier die Bergleute hinsicht lich der Höhe und pünktlichen Bezahlung des Lohns, der Stetig keit des Verdienstes und der Gelegenheit zu bergmännischem Ne benerwerb unbedingt besser, als in den andern Revieren, wo das Lohneinborgen und Feiern oft vorkommt, ledige Schicht- und Weilarbeit sehr ungewöhnlich und das Doppelhäuerlohn gerin ger ist, denn es betragt dasselbe lt. Blt. 37. ^et. uo. 11392 in Marienberg für 5 Schichten 1 Thlr. ——, in Geyer für 6 Schichten 1-Thlr.- ,nn Schneeberg und Johanngeorgen ¬ stadt für 6 Schichten 1 Thlr. 3 Gr. —, in Annaberg rcsp. für 5 Schichten 1 Thlr. —— und für 6 Schichten I Thlr. 3 Gr. — und zwar inclusive, nicht, wie die Beschwerdeführer angegeben, exclusive des Geleuchtes. ' Wenn übrigens die Beschwerdeführer als Gegensatz noch anführen: . das Lohn der Steiger und der Gehalt der Geschwornen - und anderer Vorgesetzten sei mit der Zeit immer gewach sen, indem ersteres vor etwa 100 Jahren 6Z- bis 8 Thlr. in 14 Tagen, jetzt bis zu 12 und 18 Thlr. neben freier Wohnunq auf den Huthäusern, letzterer sonst 250 Thaler, jetzt 750 Thlr. betrage, so bemerkt hiergegen das Bergamt Freiberg zuvörderst Blt. 36 - ibill., das Lohn sei „gewiß bei keinem Obersteiger bis auf 18 Thlr." erhöht worden; dann muß man aber hierbei auch be rücksichtigen,> daß ein Zahlenvergleich zwischen dem Bergmanns und Steigerlohne nicht statthaft ist, theils weil der Bergmann nur für seine Schicht gebunden, der Steiger aber Tag und Nacht im Dienste ist, und keinen Nebenverdienst hat, theils weil die 3
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