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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Leistungen des Bergmanns hauptsächlich physischer, die des Steigers aber wesentlich intellektueller Natm sind. Der Vergleich mit den Geschwornen rc. aber ist, da diese vom Staate besoldet werden, nicht an seiner Stelle; er ist aber auch unhaltbar, weil die Geschworenen früher neben dem Ge halte von 250THIr. mancherlei Accidenzien hatten, jetzt aber nicht 75V Lhlr. sondern 650 Lhlr. —— Gehalt be ¬ ziehen , abgesehen davon, daß auch auf sie von dem gegen früher namhaft vermehrten Geschäfte des Bergamts ein vermehrter An- ttzeil kommt. Auch unter den sonstigen Vorgesetzten der Berg leute finden sich schwerlich solche, über deren unverhältnißmäßig hohe Bezahlung eine gegründete Ausstellung zu machen sein möchte. Im Allgemeinen bemerken endlich dieBeschwerdeführer noch 10., dem Bergmann würde zuweilen von feinen Vorgesetzten, besonders den Grubenvorstehern und Obersteigern, eine höchst unglimpfliche, ja mehr sclavische Behandlung; es würde mit ihm ost ganz nach Willkür verfahren; schon mehrmals sei von den Bergleuten in früheren Bittschriften ihreNoth dem Oberbergamte unddemBerg- amte vorgestellt und um Abhülfe gebeten worden; allein auf keine Weise hätten diese Behörden Les Bergmanns oft traurige Lage verbessert, auf keine Weise sich der Be- drängniß väterlich angenommen, sondern alle Bitten un berücksichtigt gelassen und die an sich schon bedrängte Lage der Leute vielmehr noch durch die im Vorstehenden erwähnten Neuerungen verschlimmert, weshalb es kaum zu verwundern sei, wenn ihr Vertrauen zu der ihnen zu nächst vorgesetzten Behörde wankend werde, und sie nur von der allerhöchsten Gnade und Gerechtigkeit Hülfe er warten könnten; deshalb bitten sie auch, mit einem „al lerhöchsten Nescript" beglückt zu werden, indem sie sonst in Gefahr ständen, nicht die" Wahrheit von dem zu erfah ren, was ihnen jetzt zu Lheil werden solle. Dem stellt das Bergamt Freiberg Blt. 38 b. Lot. Nr. 11392. mit Berufung auf die nachdem Vorhergehenden bewirkte Beleuch tung der einzelnen Anführen Lichtenbergers und Cons. dieBemer- kung entgegen, daß die Bergarbeiter der freiberger Revier unter Allen am wenigsten Grund zur Beschwerdeführung und zum Klagen über Nichtbeachtung gerechter Bitten hätten, vielmehr seien ihre Bitten seit Eintritt der neuen Veränderungen in der Landes- und Bergwerksverfassungschon in sehr vielfacher Weise und zum Lheil auch mit Erfolg bevorwortet worden. Nur un billigen Bitten könne nicht gewillfahret werden. Gerade solche würden aber in neuerer Zeit von den Bergarbeitern so oft gestellt und hierbei, sowie überhaupt im gewöhnlichen Leben, theilweise ein so subordinations - und respertwidriges Betragen von ihnen beobachtet, daß das bergamtliche Verfahren gegen die Leute gewiß eher zu nachsichtig, als zu hart sei, und es nicht zu verwundern sein würde, wenn das Bergamt und die Grubenvorsteher hin und wieder einige Strenge gegen sie annähmen. Allein in höchst un glimpfliche und sclavische Behandlung und Willkür arte diese Strenge, bei der jedem Bergmann doch freistehenden Klage des halb, nicht aus. Das Oberbergamt verbreitet sich bei dieser Gelegenheit noch weiter über den in neuerer Zeit, besonders bei dem jüngern Per sonale immer mehr hervortretenden Mangel an Subordination und Disciplin, bemerkt, daß deshalb bereits Einleitung zu Bear beitung eines Disciplinarreglements getroffen sei, und vereinigt sich schließlich mit dem Bergamte zu dem Anträge: es möchte deN Bergarbeitern Lichtenberger und Consorten allerhöchsten Ortödas ernstlichst« Mißfallen überdasAn bringen ihrer wahrheitswidrigen, unbegründeten Be schwerden zu erkennen gegeben werden. Haben dieBeschwerdeführer bei ihren unter 10erwähnten allgemeinen Klagen specielle Vorgänge nicht angeführt, so kann auch nicht anders angenommen werden, als daß mehr der Unwille über dann und wann erhaltene abschlägliche Resolutionen auf unangemessene Ansprüche und Bitten aus ihnen spricht, denn im Allgemeinen hat auch das Finanzministerium fortwährend Ge legenheit gehübt, wahrzunehmen, wie bei jeder durch die neuern allgemeinen Verfassungseinrichtungen gebotenen wirklichen oder scheinbaren Beeinträchtigung des Bergmannsstandes, z. B. bei Einziehung der Militairfreiheit,beiderBesteuerung, bei Auflegung von Gemeinde- und Parochiallsten, bei der beabsichtigten Verän derung mit der Berggerichtsbarkeit, der Reduction der Verabrei chungwohlfeilerer Hölzer, der Einrichtung der Localstatuten in den Bergstädten rc. rc. die Bergbehörde den unermüdlichen Fürspre cher des Bergmannsstandes gemacht hat, so daß, wenn allen sol chen Anträgen der Bergbehörden genügt worden wäre, eine Menge der neuern' Einrichtungen nicht ins Leben getreten sein würden. Daß bei alle dem eine mitunter ernste und strenge Behand lung der Leute stattsindet und stattsinden muß, ist — wenn hierin nicht cxcedirt wird — ganz natürlich. Die Bergarbeiter können nicht mit gewöhnlichen Lagearbeitern, von denen außer der Lei stung ihres Pensums Nichts gefordert wird, verglichen werden. Die Stetigkeit ihrer Arbeit, die specielle Beaufsichtigung, die die letztere erfordert, die mancherlei wegen der Bergarbeiter und zu ihrem Besten getroffenen gemeinschaftlichen Einrichtungen, ihre Abstufung in verschiedene Classem und alle die eigenthümlichen Verhältnisse des Bergbaues überhaupt machen eine besondere disciplinanscheVerfassung nothwendig, undwoeine solche besteht, kann cs nicht sehlen, daß der Einzelne sich oft beengt fühlt; das ist aber noch kein sklavischer Druck. Und wie sehr die Forderungen der Leute oft, ohne Beachtung der bestehenden Verhältnisse, in Form und Wesen über die Gren zen hinausgehen mögen, beweist Nichts besser, als die vorliegende Beschwerdeschrift. Referent Bürgermeister Gottschald: Ich fahre nun fort, im Berichter Die allerhöchste Entschließung auf die Eingabe der Be schwerdeführer war eine abfällige. Mittelst einer ausführlich motivirten Verfügung vom 15. November 1841, — welche am 24. December desselben Jahres vom Oberbergamte den als Pe tenten unterzeichnet gewesenen und mehren andern Nicht unmit telbar b'etheiligten Bergarbeitern publicirt, nachher auch in Ge mäßheit besonderer Verfügung vom 22. Januar 1842 nebst letz terer den Bittstellern in beglaubter Abschrift eingehändigt wor den ist, — wurden daher dieselben durch das hohe Finanzmini sterium unter der Eröffnung, daß Se. Königliche Majestät die Ueberzeugung gewonnen, daß die angebrachten Bitten und Be schwerden aus den angegebenen Gründen einige Berücksichtigung nicht verdienten, mit ihren Beschwerden abgewiesen, und es wurde ihnen dabei die Unziemlichkeit ihres unbegründeten, wahr heitswidrigen und den Zutritt zum Throne mißbrauchenden An bringens zu erkennen gegeben. Die Beschwerdeführer ließen sich aber hierdurch von weite ren Schritten nicht abhalten; vielmehr sind hierauf Karl August Butze und 9 Consorten im Namen sammtlicher Bergarbeiter in der öffentlichen Audienz am 27. Januar 1842 anderweit mit ei ner Vorstellung eingekommen, die sich hauptsächlich als eine Er wiederung darstellt und in welcher sie unter dem Beklagen, daß ihr früheres Anbringcn, ohne daß sie darüber gehört worden, für
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