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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Lüge und Uebertreibung erklärt und nur aus diesem Grunde ab gewiesen worden sek, mehre ihrer frühem Beschwerden, zum Lhril erläutert und weiter ausgeführt, wiederholt, einiges Wei tere angeführt und gebeten haben, daß sie über alle ihre Bitten und Beschwerden „vor Sr. Königlichen Majestät hoher OLcr- landesbehörde und vor dem Finanzministerio in Gegenwarthes Oberbergamtes und Bergamtes verhört werden möchten." Das Finanzministerium, an welche? diese anderweite Ein gabe abgegeben wurde, erließ darauf unterm 23. Februar 1842 die sub 6. beigedruckte Verfügung an das Obrrbergamt und gab, um den etwaigen ferneren Berufungen der Querulanten auf un genügende Berichtserstattungen oder versagtes Gehör vorzubeu gen, dem Anträge der Beschwerdeführer insoweit statt, daß hoch- dasselbe die wegen Befragung, Belehrung, Verständigung und Aufklärung derselben und sonst angeordneten Verhandlungen unter dem Vorsitz des aus seinem Mittel abgeordneten Geheimen Finanzraths Behr stattfinden ließ. Referent Bürgermeister Gottschald: Ich wende mich nun zu der Schrift unter 6. Sie lautet: Bei Sr. Königlichen Majestät sind anderweit Karl Adolph Butze und 9 Consorten im Namen sämmtlicher Bergarbeiter der freiberger Bergamtsrevier mit der an das Finanzministerium ab gegebenen, abschriftlich unter Nr. 110 nebst einer fernem Beifuge anliegenden Vorstellung, als Erwiederung auf die in Folge der frühem Bitt- und Beschwerdeschrift Lichtenbergers und Consor ten unterm 15. November vorigen Jahres ergangenen Verfügung, eingekommen. Sie gehen in dieser Vorstellung 1) davon aus, daß ihr früheres Anbringen, ohne daß sie dar über weiter gehört worden seien, für Lüge und Uebertrei bung erklärt und nur aus diesem Grunde abgewiesen wor den fei, knüpfen hieran 2) die Wiederholung mehrer ihrer frühem Beschwerden, zum Theil erläutert und weiter ausgeführt, und mit der erneuerten Versicherung der Wahrheit derselben; führen 3) einiges Weitere an, was früher noch nicht zur Sprache gebracht worden, und bitten 4) daß sie über alle ihre Bitten und Beschwerden vor dem Finanzministerio in Gegenwart des Oberbergamts und Bergamts gehört werden möchten. Da dir fragliche Eingabe zu einer Zeit abgefqßt ist, wo die durch Verfügung vom 22. Januar dieses Jahres angeordnete Aushändigung einer Abschrift der obengedachten Verfügung noch, nicht erfolgt war, so läßt sich Lu 1. annehmen, daß die vom Bergamte Freiberg, besage der Proto kolle vom 24. December vorigen Jahres, durch wörtliches Vor- - lesen und anscheinend ohne weitere behusige Erläuterung bewirkte Publikation jener Verfügung statt völligen Verständnisses nur eine einseitige fragmentarische und unklare Auffassung derselben bei den betreffenden Bergarbeitern bewirkt hat und daß die letzte ren nunmehr, nach eigener Einsicht jener Bescheidung, von meh ren Punkten der vorliegenden Eingabe, als unbegründet oder! irrelevant, ohne Weiteres von selbst zurückgehen werden: Es gilt dies insbesondere von dem, was in Betreff der Er lassung eines Patents wegen Repartition der Feiertagsschichten auf das übrige Lohn (pct.1 der Verfügung), wegen der unbeding ten Anlegung von Bergmannssöhnen beim Bergbau (pet. 2 der Verfg.), ferner wegen des langsamen Aufrückens im Lohne und der beschränkten Zulassung zum Häucrgedinge (pet. 4 der Vfg.), wegen des unvermeidlichen Aufwands für den noihdürftigen Le- L2S. bensunterhält (xot. 9 der Verfg.), wegen des UnerhörtbkekbenS aller ihrer Bitten (pct. Iv der Verfg.) und wegen der Ablegung und theklwciseu weitern Beschäftigung invalider Bergarbeiter (pet. 7 der Verfg.) angeführt worden ist. Hinsichtlich dies e r Punkte >— obgleich auch hei ihnen zum Kheil unverkennbare Entstellung des wahren Verhältnisses statt gefunden hat — ist die abfällige Bescheidung nicht dadurch, haß die Anführungen nicht wahr seien, sondern dadurch motivirt wor den, daß eine Abänderung und ein weiteres Einschreiten theils nicht erforderlich, theils nicht rachsam oder nicht thunlich befunden worden ist. Es hat daher auch in diesen Beziehungen bei der er- theilten Bescheidung zu bewenden, die Imploranten sind aber über alle diese Punkte nochmals im Sinne der mehrangezogenen Verfügung und dem Vorstehenden gemäß, unter ausführlicher Auseinandersetzung der einschlagenden Verhältnisse und Aufkla- rung ihrer hierbei sich kundgebenden irrigen Ansichten, zu verstän digen und zu belehren, indem, wenn dies gehörig erfolgt, nicht zu bezweifeln ist, daß sie von weiteren Sollicitationen hierüber abste hen werden. Wenn sie sich hiernächst, bei ihrem frühern Anführen stehen bleibend, 2. wiederholt über „Repressalien" und Bedrohungen wegen Einzie hung der Krankenschichten, über die den jungen Mannschaften bei der Annahme abgeforderte Verzkchtleistung auf den Genuß der Feiertagsschichten, über Parteilichkeiten bei der Anlegung von Nichtbergmannssöhnen und bei der Lohnsbesserung der bleibenden Bergknechtr, wobei sogar Leute vom 29 gGr. Wochenlohn zum Häuergedinge befördert würden, über unmenschliche Behandlung Seiten der Vorgesetzten, über die unterbliebene Erläuterung der im Quartal Crucis 1840 verfügten Einziehung eines'Wochen lohns, über die Verhältnisse der Knappschaftscaffe und über Drohungen und Verfolgungen in Bezug auf ihre Jmmediat-Ein- gaben beschweren und ferner ansühren, daß die Lohnsbesserung der neuen Mannschaften um nur INgr. jährlich und der Wegfall des Agiozuschlags beim Lohne der neu angelegten Arbeiter wenig stens beabsichtigt gewesen und neuerdings wiederzurückgenommen worden sei; so ist zwar auch hierüber in der betreffenden Verfü gung und in der vom 3. December vorigen Jahres Resolution enthalten und ein Eheil dieser Anführungen ist allerdings für un wahr oder entstellt oder wenigstens nähern Nachweises ermangelnd , erkannt und erklärt worden; die Wiederholung dieser Klagen läßt es aber erforderlich erscheinen, daß die Jmpetranten , und zwar jeder der 10 Unterschriebenen einzeln, über das, was sie zu Begründung und Nachweisung derselben oder sonst speciell vorzu bringen haben , gehört, darüber soweit möglich verständigt und ihnen das Unbegründete ihrer Behauptungen und Ansprüche dar- gethan, soweit sie sich aber hierbei nicht beruhigen und, ihre An sicht geändert zu haben, nicht erklären, weitere Untersuchung über die Ursachen ihres Beharrens angestellt, ihnen dabei aber auch er öffnet werde, daß jede wissentliche und absichtliche Entstellung der Wahrheit die Ergreifung ernsterer Maßregeln gegen sie zur Folge haben werde. Was 3. die verschiedenen neuen Vorbringen der emgangsgedachten Ein gabe betrifft, so sind a) hinsichtlich der Versorgung mit Stockholz die Beschwer deführer zuvörderst über die Natur dieser Vergünstigung zu belehren und zu specieller Bezeichnung der angeblich dabei vorgekommenen Ungekührnisse aufzufordern; .b) über die Bewaudtniß, die .es mit der auf das abschriftlich eingereichte und mirfolgende Gesuch vondemOberberg- 3*'
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