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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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No amte gefaßten und hernach zurückgenommenen Resolution hat, ist dem Finanzministerio nähere Auskunft zu geben; e) in Betreff desjenigen aber, was hinsichtlich der Gewäh rung des Schulgeldes, wegen des Bergmagazins und der Knappschaftscaffe angebracht worden, ist den Jmpetran- ten zunächst genügende Belehrung über die einschlagenden Einrichtungen'zu geben und dasjenige, was dermalen hin sichtlich der Veröffentlichung der Knappschaftscaffenver- hältniffe besteht und etwa weiter zuthun sein möchte, mit telst gutachtlicher Anzeige zur Kenntniß des Finanzmini- sterii zu bringen. Im Uebrigen ist auch genau zu untersuchen, mit welchem Rechte sich Butze und Consorten als Bevollmächtigte der übrigen Bergarbeiter unterzeichnen, und in dieser Beziehung nach Vor schrift des 2. Abschnitts der Verfügung vom 3. December vori gen Jahres zu verfahren. Diese Untersuchung ist, wie in besagter Verfügung angeord net worden, auch ferner von dem Bergamte Freiberg, als Ge richtsbehörde erster Instanz, anzustellen. Was aber die Ausführung der gegenwärtigen Verfügung in allen übrigen Punkten, durch behusige Befragung, Belehrung, Verständigung der Imploranten anlangt, so hat sich dieser das Oberbergamt besten Fleißes zu unterziehen und über den Erfolg, mit Beifügung der Acten, gutachtlichen Bericht anher zu erstat ten ; das Finanzministeriüm hat jedoch 4. in Betracht, daß die betreffenden Vorstellungen der Bergarbeiter von Sr- König!. Majestät an Dasselbe abgegeben und die aller höchste Decisiv-Resolution, auf deren erschöpfende Erklärung und Motivirung den Imploranten gegenüber es gegenwärtig besonders anzukommen scheint, durch den Vortrag des Finanzministerii hervorgerufen und von Letzterem hinausgeaeben, Demselben daher auch besonders darangelegenist, die vollständigste Aufklärung über die fraglichen Verhältnisse zu erlangen und nach Befinden Sr. Königl. Majestät anderweit zu verschaffen; sowie in fernerer Er wägung, daß auf diese Weise allen etwaigen ferneren Berufun gen der Querulanten auf ungenügende Berichtserstattung oder versagtes Gehör am Besten vorgebeugt wird, dem Anträge der Beschwerdeführer insoweit stattzugcben, daß Es die fraglichen Verhandlungen unter dem Vorsitze des aus Seinem Mittel ab geordneten Geheimen Finanzraths Behr stattsinden lassen will, und macht Solches dem Oberbergamte, welches dem Eintreffen des genannten Commissars, nach dessen vorgängigerVernehmung mit dem Berghauptmann, entgegenzusehen hat, andurch zur Nach achtung bekannt, indem Es voraussetzt, daß das Oberbergamt in dieser Maßregel nicht einen Mangel an Vertrauen Seiten des Finanzministerii, sondern lediglich die Absicht erkennen werde, jedes Mißtrauen Seiten der Beschwerdeführer zu entfernen und hierdurch diese unangenehme, in ihren möglichen Folgen nicht für unwichtig anzusehende Angelegenheit gründlich zur Erledigung zu bringen. Referent Bürgermeister Gottschald: Nun heißt es wei ter im Berichte: Um diese angeordnete Verständigung und specielle Befra gung um so erfolgreicher zu machen, und zugleich die Stimmung des gesammten Arbeiterpersonals, da nöthig, zu berichtigen, war für angemessen erachtet worden außer den 10 Beschwerde führern noch besondere, zu diesem Zweck halb von den Mann schaften, halb von den Steigern zu wählende Ausschußpersonen zuzuziehen. Bei den zu diesem Behuf auf den einzelnen Gru- ' ben vorgenommenen Wahlen' waren — vornehmlich deshalb, weil die Eröffnung, daß diese Wahlen nicht mit auf die 10 Be schwerdeführer, als welche ohnedies bei dem Termin zugegen sein würden, sondern auf beliebige andere Arbeiter gerichtet wer den sollten, falsch verstanden und für eine gänzliche Ausschlie ßung jener Zehn angesehen worden war —grobe Ungebührnisse und tumultuarische Bewegungen vorgefallen, bei welchen die Drohung vernommen worden war: wenn die 10 nicht gewählt werden dürften, so kämen die Bergleute in Masse vor das Ober bergamt. Jndeß die angeordnete Befragung, Bescheidung und Ver ständigung ging am 14. März 1842 in Gegenwart des Herrn Geheimen Finanzrath Behr ruhig vorüber. Das über diese Verhandlung aufgenommene umfängliche Protokoll ist der De putation abschriftlich mitgetheilt worden und dieselbe erachtet es für ihre Pflicht, den Erfolg, den diese Verhaüdlung gehabt, je doch nur kürzlich zu referiren. Nachdem unter Anderm den Erschienenen mit eröffnet wor den war, daß die Abordnung eines königlichen Commissars auch aus dem Grunde mit erfolgt sei, um gerechte Beschwerden der selben ünzuhören und deshalb strenge Untersuchung einzuleiten, blieben nach Beendigung der allgemeinen Verhandlung, außer den zurückgehaltenen 10 Beschwerdeführern, während sich alle Uebrigen entfernten, nur 3 Bergarbeiter zurück und erklärten zuvörderst, nach Abtreten jener 10, daß sie. an den fraglichen Beschwerden durchaus keinen Theil hätten, sondern sich von den selben gänzlich lossagten, und daß ihre Bitten im Namen der ge sammten Mannschaft von ihren Gruben nur dahin gingen, daß sie ihr volles Lohn erhalten möchten, indem sie gegenwärtig we gen des mißlichen Zustandes der Gruben wöchentlich ein Schicht lohn einborgen müßten. Was die 10 unterschriebenen Beschwerdeführer betrifft, so wurden diese einzeln vorgelassen, nicht nur wiederholt verstän digt und belehrt, sondern auch besonders wegen ihrer Beschwer den befragt. Außer der allgemeinen Klage über kärgliches Lohn, womit sie nicht auszukommen im Stande wären, brachten nur zwei persönliche Klagen vor; sie wurden aber verständigt und in für sie beruhigender Weise beschicken. Sämmtljche 10 Be schwerdeführer aber gaben in Übereinstimmung die Erklärung, daß sie für ihre Person keine Beschwerden gegen Jemand anzu bringen hätten, daß sie die fraglichen Beschwerdeschriften nur auf Verlangen ihrer Kameraden mit unterschrieben hätten, und sagten sich mit Ausnahme nur weniger, die sich dazu nicht für ermächtigt hielten, von den angebrachten Beschwerden los, in dem sie, wie sie bemerkten, von der Nichtigkeit und Gehaltlosig keit derselben sich überzeugt hätten, sie auch keine Mittel und Wege anzugeben wüßten, wie ihre kümmerliche Lage verbessert und die angebrachten Beschwerden abgestellt werden könnten. Zwar brachte hierbei Butze Verschiedenes beschwerend an; allein nachdem er belehrt und verständigt worden war, legte er nicht nur das Bekenntniß ab, wie er einsehe, daß er unüberlegt gehandelt habe, sondern erklärte auch, wie im Protokoll bemerkt worden, aus freiem Antriebe, daß er sich von den angebrachten Beschwerden und Bitten, welche bei Sr. Majestät dem Könige angebracht worden seien, lossagen wolle, .indem er die Sache nicht verstanden und sich nicht überlegt habe. Schließlich er klärte derselbe auch auf die besonders an ihn gerichtete Frage, ob er davon Etwas wisse, daß bei der Ablieferung von Materialien auf die Gruben Seiten der Aufseher, Ofsicianten oder Beamten Unredlichkeiten begangen worden seien ? daß ihm davon Nichts bekannt sei. Seit diesem Termine sind, wie in der Mittheilung des Ge- sammtministerii bemerkt worden, weder allerhöchsten Orts noch bei dem Finanzministerio weitere Schritte Seiten der betreffenden Bergarbeiter geschehen. Wohl aber ist in anderer Beziehung
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