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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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immittelst weiteres Verfahren eingeleitet worden, und dieses zur Zeit noch im Gange. Noch ehe nämlich, heißt es in jener Mit theilung, die erste Verfügung vom 15. November 1841 erlassen Und eröffnet worden und überhaupt auf die erste Bittschrift vom 13. Mai 1841 Etwas erfolgt gewesen, habe Butze nebst einigen Andern unter mancherlei Vorspiegelungen abermalige Veran- staltung zu wiederholtem Erscheinen in der Audienz getroffen und dazu Geldbeiträge und Unterschriften gesammelt. Obwohl ihnen dies mit Hinweisung auf das zur Zeit Zwecklose und Un schickliche ihres Vorhabens von ihren Vorgesetzten untersagt, ih nen zum Theil auch der Urlaub zur Reise nach Dresden wäre verweigert worden, wären dennoch immittelst von Butze einige fernerweite Beschwerden, zugleich über jene Behinderungen sei ner Absicht bei Sr. Majestät eingereicht worden und diese an das Finanzministerium gelangt. Dieses habe aber nicht nur in dem/was Butze angezeigt, keinen Anlaß zu einer reprobirenden Verfügung an die Behörde gefunden, sondern habe das Verbot des Sammelns von Geld und Unterschriften ausdrücklich bestätigt. Zugleich habe dasselbe, da sich in Bezug auf die Richtigkeit der unter den vorgelegten Eingaben befindlichen Unterschriften und die Bevollmächtigung der Unterzeichner, sowie über die Mittel, deren sie sich zur Er langung von Unterschriften und zur Aufregung ihrer Berufsge nossen bedient, sehr erhebliche Zweifel und Bedenken ergeben gehabt, nähere Untersuchung zunächst vor dem Bergamte ange ordnet. Als sich im weitern Fortgänge der Sache die erwähnten Bedenken verstärkt hätten, dazu aber auch die oben kürzlich be rührten Vorfälle bei den Wahlen der Ausschußpersonen gekom- mengewesen, wäre sodann,, in Hinblick auf das von den betreffen den Individuen mehrfach geäußerte Mißtrauen gegen die Berg behörde und in Berücksichtigung der von einigen derselben ange brachten direkten Beschuldigungen gegen einzelne Mitglieder des Bergamts, die Untersuchung in beiderlei Hinsicht dem Kreisamte Freiberg übertragen, dieses aber auch fernerweit zur Untersuchung der letztgedachten Beschuldigungen mehrer Bergbeamten und Grubenvorsteher angewiesen worden. Beide Untersuchungen, die gegen die Arbeiter und gegen die Beamten und Officianten, würden, insoweit nicht in letzterer Hinsicht die meisten der gemachten Anklagen sich nach den Seiten des Amts angestellten Zeugenverhören und sonstigen Erörte rungen sehr bald als völlig grundlos dargestellt hätten, noch fortgestellt. — Nach diesen Vorgängen sind nun die Bergarbeiter aus dem freiberger Bergamtsrevier unterm vorigen Jahres mit einer Vorstellung bei der Ständeversammlung eingekom men, haben darauf, nachdem sie von der Deputation rücksicht lich des ermangelnden Nachweises fruchtloser Beschwerde führung bei dem betreffenden Ministerialdepartement beschicken worden, diesen mittelst Schrift vom 8. December v. I. beige bracht und überdies an die Deputation unterm 18. Januar d.J. nachträglich eine Eingabe gelangen lassen. In jener Haupteingabe haben nun die Beschwerdeführer ihre Beschwerden, Bitten und Anliegen in acht „Bitten", Er klärungen derselben unter Nr. I. bis XU. und „Fragen" unter den Buchstaben » bis g vorgebracht. Größtentheils sind darin dieselben Beschwerden wieder niedergelegt, die schon in den bei Sr. Majestät eingereichten Vorstellungen angeführt worden sind, deren bereits oben Erwähnung geschehen ist, und worauf in den erwähnten Verfügungen des Finanzministerii vom 15. Novem ber 1841 und 23. Februar 1842, sowie nachträglich in dem Termine vom 15. März 1842 wiederholte Bescheidung erfolgt ist. Außerdem enthalten aber auch diese Eingaben 1. einige neue, oder doch wenigstens vorher nicht so deutlich hervor gehobene und verständlich angebrachte Bitten und Beschwerden, und H. verschiedene Auslassungen, kritisirende Bemerkungen und Ur- theile über Gegenstände der Verfassung und Verwaltung des Bergwesens. all 1. Als neue Beschwerden und Bitten stellen sich folgende dar. Sie führen nämlich an: 1) die jüngern Bergarbeiter würden, wenn ihr Körper bei , der Bergarbeit Schaden gelitten, ohne weitere Cur erbarmungslos zurückgewiescn, und die „ung'ücklich Verstümmelten und durch unpraktisch angestellte Aerzte . oft noch schändlich curirten Individuen würden in das Gnadengehalt gesetzt"; 2) die Lhunlichkeit einer Lohnerhöhung für den gemeinen Bergmann sei dadurch abgeschnitten, daß „allen Vor gesetzten geholfen und zugesetzt worden sei"; 3) möchte den Arbeitern gestattet werden, einen Tag um den andern zwei Schichten verfahren zu dürfen; 4) wenn der Bergarbeiter zu Verrichtung einer Privat-, arbeit, womit er sich einen Nebenverdienst verschaffen könnte, sich eine halbe Stunde eher aus der Grube ent fernen wolle, so werde ihm dieses von seinem Vorgesetz ten nicht gestattet, obschon er durch Lhätigkeit und Fleiß sein Tagewerk .eine halbe Stunde eher beendet habe; ja es werde das Verlassen der Grube vor Ablauf der Schichtzeit mit Schichtverlust geahndet; 5) möchte den Bergarbeitern, da sie doch viel zur Knapp- schaftscasse beisteuern müßten, bei Ablegung der dies- sallsigen Rechnung eine Concurrenz insoweit vermittelt werden, daß einige aus dem Mittel der gemeinen Berg arbeiter der Ablegung dieser Rechnung beiwohnen dürften; 6) die Bergbehörden, sowie die Grubenvorsteher „jagten oft die besten Arbeiter, bei der geringsten Widersetzlich keit, auf und davon, ohne daß ihnen ihr rechtmäßiges Eigenthum, das zur Knappschastscaffe Eingezahlte, ' zurückerstattet würde; 7) die Gedinge würden mit solcher Härte regulirt, daß der Bergarbeiter bei der größten Anstrengung selbst sein ge ringes Lohn nicht verdienen könne; 8) wären die Bergleute genöthigt, zweifache Grubenkleider und eine Parade- oder Staatsuniform zu hatten, und es wäre der Ersparniß halber zu wünschen, daß eine schickliche Aenderung herbeigeführt würde; 9) müßten die Bergarbeiter bei spärlichem Ausbringen oft das Bergmannslohn einborgen, d. i. als Anforderung an die Grube stehen lassen, so daß sie wohl über 100 Thlr. in Anforderung hätten, wovon sie aber selten Etwas wieder erhielten; 1V) würden sie insbesondere von dem Bergmeister Fischer auf eine gefühllose, inhumane Weise behandelt. sc! II. verbreiten sich die Beschwerdeführer in tadelnder Weise über die bergakademische Bildung und Erziehung, über die Verwendung theoretisch gebildete^ Subjekte zu praktischen Bergwerkstellen, über die Besoldung gewisser Stellen und deren Besetzung mit Juristen, über die Stellung der Generalschmelzadministration, die Bezahlung der Bergsilber und die dabei ausfallenden Ueber-
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