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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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bergmännischen Tracht für den alltäglichen Gebrauch sei zum Mindesten als zweckmäßiges Mittel gegen den auch in den untern Gassen steigenden Kleidcrluxus an zusehen; die Paradetracht aber diene allerdings nur bei feierlichen Handlungen (Verpflichtungen, Leichenbeglei tung rc. und bei den bekannten Bergparaden), auch sei sie, da die kostspieligeren Lheile derselben in der Regel durch mehre Generationen forterben, nicht theuer. vcl 9. entbehre diese Klage in Bezug auf das freiberger Revier insoweit des Grundes, als dort in neuerer Zeit, außer bei der Grube Neue Hoffnung Gottes in Bräunsdorf, das Einborgen des Lohns, soviel dem Finanzministerio be kannt, nicht mehr vorkomme. Bei der genannten Grube aber habe es sich allerdings, der sorgfältigsten Bemühun gen des Bergamts und vielfacher vom Staate gewahrter Unterstützungen ungeachtet, doch nicht immer vermeiden lassen. ^6 10. könnten die gegen den Bergmeister Fischer erhobenen Kla gen irgend einer Beurtheilung ohne nähere Erörterung der Wahrheit und Bewandtniß der angeführten Vorgänge nicht unterliegen, und würden sich diejenigen, welche sich für verletzt gehalten, in dieser Beziehung an des Bergmei sters nächste vorgesetzte Behörde, das Oberbergamt, zu wenden gehabt haben. Daß aber die mehrfachen, hin sichtlich der jetzigen Lage der Bergarbeiter überhaupt be klagten Uebelstände nicht der Person des Bergmeisters Fischer zur Last gelegt werden könnten, werde die Beleuch tung dieser Uebelstände darthun. Was sclll. jene allgemeinen Auslassungen über verschiedene Einrichtungen und Verhältnisse beim Bergbau betrifft, so hat diese die hohe Staatsregierung in ihrer Mittheilung und Beleuchtung der vorliegenden Beschwerdeschrift um so mehr mit Stillschweigen übergehen zu dürfen geglaubt, weil hierbei nicht von Mißbräu chen oder Ungehörigkeiten, sondern von verfassungsmäßig beste henden Einrichtungen oder von Maßregeln der Regierung die Rede sei, über welche den Bergarbeitern eine Cognition nicht zugestanden werden könne, und weil überdies, was die von dem Bergmeister Fischer angeordnete Anlegung der Erzbaue bei Himmelsfürst betrifft, in dem Verfahren des Bergmeisters, so weit es sich aus der Darstellung Butzens beurtheilen lasse, an sich etwas Unrichtiges nicht zu liegen scheine. Dagegen bemerkt aber das Finanzministerium scl IH. s. daß nicht ohne Vorwiffen und Connivenz der vorgesetzten Be hörde die Einrichtung stattsinde, daß diejenigen Revicrbeamten, welche Dienstpferde halten müßten, zu Abwartung der letzter» Bergarbeiterin der Art gebrauchten, daß diese, ohne an die Jnhaltung einer bestimmten Ansahrzeit gebunden zu sein, auf den in oder nahe bei der Stadt Freiberg gelegenen Gruben, namentlich dem dasigen königlichen Stölln, verdingte Gru benarbeit und dafür so viel Lohn erhielten, als ihre verrichtete ' Arbeit werth sei, für die übrige Zeit des Tags aber im Lohne ihrer Dienstherren stünden, diese Einrichtung sonach den Gegen stand einer Rüge nicht abgeben könne. Ueberdies gedenkt die Staatsregierung hierbei, daß auf das von Butzen im commiffa- rischen Termine am 15. März 1842 geschehene allgemeine An bringen Untersuchung angeordnet worden sei, daß aber hieraus ein Anlaß zu weiterm Einschreiten sich nicht ergeben habe; in gleichen daß wegen des sub ». erwähnten speciellen Falles unterm 1. dieses Monats Verordnung an das OberLergamt auf nähere Erörterung der Bewandtniß erlassen worden sei. Hiernächst hat all b. bas Finanzministerium versichert, daß Hochdaffelbe keinen, Grund habe, an der richtigen Aussichtsführung Seiten der Be hörden und insbesondere des Oberbergamts auch in dieser Be ziehung zu zweifeln, daß bei gewerkschaftlichen Gruben derglei chen Baue nicht ohne die Einwilligung der Grubenvorsteher und nach Befinden der Gewerken selbst vorgenommen werden, daß bezüglichen Beschwerden der Gewerken, welchen allein hierunter das Recht zu solchen zustehe, vorkommenden Falls williges Ge hör gegeben werde, daß aber an das Finanzministerium derar tige Beschwerden in neuerer Zeit nicht gelangt seien, und daß endlich die im Allgemeinen beabsichtigte mehre Zuziehung der Gewerken zu den Haushalts- und Betriebsangelegenheiten ihrer Gruben für die Zukunft hierunter, da nörhig, noch mehre Garantie bieten werde. Endlich hat das Finanzministerium scl c, erwähnt, daß das Bergmusikcorps, dessen Stärke übrigens jedenfalls zu hoch angenommen sei, bisher allerdings mit einem nicht unbeträchtlichen Aufwande von den königlichen Stölln — nicht von Gewerkengruben — unter Zuschuß einigen Beitrags aus der Oberzehntencasse erhalten werde, jedoch zur Abstellung dieses als ungeeignet erkannten Verhältnisses und Substituirung einer wohlfeileren und richtigeren Einrichtung schon im Jahre 1839 von dem Oberbergamte Einleitung getroffen worden sei, deren Erfolg zur Zeit noch bevorstehe, indem diese Angelegenheit bei dem Drange anderer Geschäfte noch nicht habe zu Ende ge führt werden können. Wenn überdies die Beschwerdeführer unter den in ihrer Eingabe aufgestellten Fragen auch des Umstandes Erwähnung gethan, daß ihnen der Weg zur Ständeversammlung vertreten werde, so hat die hohe Staatsregierung darüber die Auskunft ertheilt, daß — nachdem von dem Kreisamte in Freiberg unter der Anzeige: die Aufregung unter den dortigen Bergleuten werde von einzelnen Individuen fortwährend geflissentlich ge nährt, und von Butzen insbesondere in ganz ordnungswidriger Weise Geldbeiträge und Unterschriften zu einer Eingabe an die Ständeversammlung und zu einem längern persönlichen Aufent halte in Dresden eingefordert, die Nothwendigkeit eines discipli- nellen Einschreitens hiergegen dem Oberbergamte vorgestellt ge wesen sei — das letztere hierüber berichtlich angefragt und, seinem Gutachten entsprechend, von dem Finanzministerio die Beschei dung bekommen habe, daß jede gegen diebeabsichtigteBeschwerde- führung Butzens und Consorten gerichtete Maßregel, insoweit sie nicht durch offenbar unzulässige und strafwürdige Excesse ge radezu geboten werde, unrathsam und bedenklich sei. Schließlich ist noch zu gedenken, daß die hohe Staatsregie rung in Bezug auf die von den Beschwerdeführern in ihrer un term 27. Januar 1842 bei Sr. Majestät unmittelbar eingereich ten und ihrer Beschwerdeschrift abschriftlich beigefügten Vorstel lung erhobenen Klagen H über die Abgahe von Stockholz an Bergarbeiter für er mäßigte Preise, und A über die für das Magazinkorn zu bezahlenden Preise sich dghin ausgesprochen hat, daß hierauf, theils weil diese Kla gen zu allgemein, zum Theil selbst in frühere Zeiten zurückreichend seien, theils weil die Hvlzversorgung eine reine, von Zeit zu Zeit erneuerte Gnadensache und kein Bergarbeiter davon Gebrauch zu Machen genöthigt sei; endlich weil die Bestimmung der Preise 'für das aus dem Bergmagazin zu verabreichende Brodkorn jedes-
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