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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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mal nach vorheriger Erwägung der einschlagenden Umstände un ter Concurrenz der gewerkschaftlichen Deputaten mit Genehmi gung des Finanzministerii erfolge, etwas Weiteres als eine be- husige Verständigung der Arbeiter nicht anzuordnen gewesen sei, und dies sei in der Verfügung vom 23. Februar 1842 geschehen; daß übrigens aber Nachweise über etwa bei der fraglichen Stock holzversorgung vorgekommene Ungebührnisse, der in jener Ver fügung enthaltenen Aufforderung ungeachtet, nicht gegeben wor den wären. — Je ausführlicher nun die Deputation die Beschwerden, Bitten und Wünsche der Petenten nicht nur, sondern auch das, was das Finanzministerium dagegen eingehalten, zu referiren für ihre Pflicht erachtet hat, desto kürzer glaubt sie sich bei Abgabe ihres Gutachtens fassen zu können. Nach ihrer Ansicht sind die Entgegnungen des Finanzministerii so begründet, gewichtig und von der Art, daß die Beschwerden fast fämmtlich als unbegrün det sich darstellen. Und wenn das Finanzministerium, nachdem ihm die frühere Beschwerdeschrift überwiesen worden, sich schon zeither mit größter Sorgfalt hat angelegen sein lassen, sofort die vermeintlichen Beschwerden und Uebelstände erörtern zu lassen, und wo möglich abzustellen, die Erörterungen und Untersuchung wegen einiger Beschwerden und angezeigten Mißbräuche zur Zeit auch noch fortgestellt werden und noch im Gange sind, so kann wohl mit Gewißheit angenommen werden, hochgedachtes Mini sterium werde, insofern dabei hie und da sich noch Umstände er geben sollten, die für die Bergarbeiter in ihrem schweren Beruf drückend erscheinen, auf deren Beseitigung, wenn diese nur irgend möglich, gewiß hinwirken. Die Deputation hat zu dieser Annahme aus den Mitthei lungen des Ministern insofern gegründete Veranlassung gefun den, als sich daraus sattsam die Bereitwilligkeit zu Lage legt, das Loos des Bergvolks, wo irgend möglich, zu erleichtern, billi gen Wünschen desselben entgegen zu kommen, wirkliche Miß bräuche abzuftellen und begründeten Beschwerden abzuhelfen. Unter diesen Umständen räth sie daher ihrer geehrten Kammer an: die Beschwerdeführer, Butze und Genossen, mit ihren angebrachten Beschwerden abzuweisen. Uebrigens ist jedoch noch zu gedenken, daß die vorliegende Beschwerdeschrift, da sie an die Ständeversammlung gerichtet ist, annoch an die zweite Kammer abzugeben ist. Referent Bürgermeister Gottschald: Vor der Hand habe ich diesem Berichte weiter Nichts hinzuzufügen. v. Großmann: Der geehrten Deputation bin ich vielen Dank schuldig für die große Sorgfalt und Genauigkeit, mit wel cher sie den nicht unwichtigen Gegenstand behandelt hat. In der Hauptsache muß ich allerdings mit den aufgestellten Ansichten vollkommen übereinstimmen, daß nämlich das hohe Finanzmini sterium dem ihm gebührenden Vertrauen auch in dieser Hinsicht in der Hauptsache völlig entsprochen und alles Mögliche gethan habe, was zur Befriedigung der Petenten und Beschwerdeführer dienen konnte. Viele ihrer Beschwerden sind völlig unbegründet befunden worden, weil sie öffenbar auf Mißverständnissen beruh ten ; andere, die für begründet zu erkennen sind, haben wohl ihre Veranlassung einmal in der namentlich in Freiberg vorzugsweise groß.-n Concurrenz von Arbeitern, die durch die in Folge wohl- thätiger Einrichtungen erhöhte Lebensdauer der Individuen noch vermehrt wird, dann in der allgemein veränderten Landes- und Bergmannsverfaffung, ferner in dem Interesse einer besser ge ordneten Verwaltung, endlich in den allgemeinen Zeitverhält nissen. Allein einige Punkte möchte ich doch noch hervorheben, wo mir etwas Wünschenswerthes noch unerledigt zu sein scheint. Nämlich das hohe Ministerium hat selbst zugegeben, daß in der Hauptsache die Arbeitslöhne in Freiberg jetzt noch gerade dieselben, wie vor 100 Jahren wären. Es steht das S. 267 des Berichts aus drücklich : „Auch hier ist nicht zu verkennen, daß das Stehen bleiben des Bergmannlohnes auf dem Satze, den es laut Blatt rc. seit länger als 100 Jahren gehabt, in ein unvortheilhastes Ver- hältniß zu den inmittelst gestiegenen Preisen vieler Bedürfnisse des gewöhnlichen Lebens gekommen ist." Dieser Punkt scheint mir allerdings doch einer großen Berücksichtigung werth zu sein. Es haben, sich seit 100 Jahren nicht nur die Preise der Dinge wesentlich verändert, mithin auch die Preise des Arbeitslohns, sondern es sind auch seit jener Zeit Veränderungen im Werthe des Geldes vorgegangen. Man kann mit 20 Gr. Wochenlohn jetzt nicht den vierten Lheil von dem anfangen, was man vor 100 Jahren damit machen konnte. Ferner sind Veränderungen in den Bedürfnissen der Menschen vorgegangen. Dieser Punkt scheint doch von der Beschaffenheit zu sein, daß ich wünschen muß, es möge dem hohen Ministerio gefallen, hier ein zeitgemä ßes Fortschreiten umsontchr eintreten zu lassen, da nicht zu ver kennen ist, daß die höher» Beamten verhaltnißmäßig angemesse ner nach den Forderungen der Zeit besoldet sind, als der gemeine Bergmann. Ein zweiter Punkt, über den ich noch nicht vollstän dig klar sehe, ist die Klage über die üble Behandlung. Es wird allerdings von einer Untersuchung gesprochen, die noch im Werke sei, und deren Ausgang zu erwarten stehe; auf der andern Seite aber wird wieder S. 249d.B erichts gerade der Bergmeister Fischer, gegen den so laute Klagen, freilich ohne Anführen von Thatsachen, erhoben worden sind, in Schutz genommen. Nun würden wohl jedenfalls bestimmte Lhatsachen vorgebracht worden sein, wenn man sie hätte Vorbringen können. Allein es gibt auch bekanntlich eine Härte in der Behandlung, die sich nicht gerade durch juri stisch erweisliche Lhatsachen darthun läßt, sondern mehr im Geiste des ganzen Benehmens beruht, und so Etwas scheint doch wohl hier vorzuwalten, da die Klagen sich so ganz entschieden und be stimmt ausgesprochen haben. Ich wünsche umsomehr,' da mir alle Personen völlig unbekannt sind, daß über diesen Punkt noch besondere Erörterungen oder eine befriedigende Erklärung gege ben werde. Daß endlich der Mißbrauch, der als nicht zu beseitigend erklärt worden ist, auf den Seite 246 (s. oben S. 392) Rücksicht genommen wird, nach welchem verschiedene Bergbeamte auf Rechnung der Gewerkschaften sich Bediente aus dem Bergvolk halten, und wobei angeführt wird, daß ein dergleichen Berg arbeiter für wenige Stunden Bergarbeit das volle Schichtlohn bekommt, abgestellt werde, wäre gleichfalls zu wünschen. Es ist allerdings etwas Analoges bei dem Militair; allein eine Unge rechtigkeit scheint doch darin zu liegen, wenn die klebrigen für den Einen, der von der Arbeit dispensirt ist, arbeiten, dieser gleich wohl dasselbe Lohn beziehen soll, was die andern activen Arbeiter beziehen. Er ist ohnedies besser daran, da er von seinem Dienst- herrtt noch eine besondere Vergütung erhalten muß. Das sind
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