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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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daß die Staatsregierung zu ersuchen sei, den Standen einen Gesetzentwurf zu Abänderung des Mandats vom 30. Januar I8t9, soweit dasselbe die Betreibung des Barbier- und Badergewerbes von dem Studium der Wundarzneikunst abhängig macht, baldthunlichst vor zulegen. Wenn nun aber auf diesen veränderten Antrag eingegan- gen wird, so könnte allerdings die Abhülfe, welche die vorlie gende Petition bezweckt, wenn sie nur auf dem Wege der Gesetz gebung herbeigeführt werden sollte, möglicherweise noch eine geraume Zeit hinausgeschoben werden. Um deswillen, und da allerdings, wie oben erwähnt, die Lage der Petenten eine bal dige Abhülfe erheischt, scheint es der Deputation angemessen, zu gleicher Zeit auf den obangeführten, von der Deputation der zweiten Kammer vorgeschlagenen Antrag zurückzukommen, welcher dahin geht, daß bis zu dem Eintritte einer diesfallsigen neuen Gesetzgebung die nöthige Abhülfe durch Dispensation gewährt werden solle. Doch scheint der Deputation erforderlich, hierbei zugleich auf die Besitzer von Barbier- und Badestuben in anderen Orten Rücksicht zu nehmen, welche in gleichen Fall, wie die Petenten, kommen können; und sie schlägt daher vor, mit obigem Anträge annoch den zu verbinden: die hohe Staatsregierung wolle den Besitzern von Bar bier- und Badestuben, soweit als jetzt nöthkg, die Ver äußerung dieser Gerechtigkeiten auch an solche Personen, welche nicht als Wundärzte wissenschaftlich gebildet, mithin vorzugsweise an Barbiergesellen, unter der aus drücklichen Beschränkung, daß sie sich aller chirurgischen Verrichtungen zu enthalten, und sich auf das Barbier gewerbe im engsten Sinne zu beschränken haben, auf -iesfallflges Ansuchen dispensationsweise gestatten. Bürgermeister Wehner: Ich habe mich nicht so ganz mit dem Anträge der Deputation einverstanden finden können. Es ist erstlich schon an sich sehr auffällig, wenn die Besitzer der Bade- und Barbierstubengerechtigkeiten zu Zittau jetzt eine Ver änderung des Mandats von 1819 wünschen, nachdem bereits 24 Jahre vorbeigegangen sind, und man denken sollte, daß sie dieBemerkung, die sie jetzt machen, früher hätten machen können. Jetzt nach 24 Jahren eine Abänderung mit dem Gesetze vorzu- . nehmen, scheint mir nicht zweckmäßig. Uebrigens muß ich dabei bemerken, daß, wenn im Mandate von 1819 bestimmt worden ist, daß künftig das Meksterrecht in der Barbierzunst zu erhalten, davon abhängig gemacht werden soll, daß diejenigen, welche darauf Anspruch machen, zuvörderst als Wundärzte gebil det und geprüft sein müssen, so sind dazu gewiß sehr güte Gründe vorhanden gewesen, und zwar nach meinem Bedünken zwei. Der erste ist gewesen, daß dadurch nunmehr die Pfuscherei, die hier von großer Wichtigkeit ist, verhindert werden soll; denn wer das näher kennt, der wird sich überzeugt haben, daß die so genannten Barbierer und Bader sich immer berechtigt glaubten, auch in die Chirurgie hineinpfuschen zu können. Auch ist mit den Baderstuben selbst so Manches verbunden, wobei die chirur gischen Operationen nicht ganz ausgeschlossen werden können, als z. B. Schröpfen und Aderlässen. Die Verhinderung der Pfuscherei ist demnach der erste Grund des Gesetzes. Der zweite Grund ist aber ebenso wichtig. An den meisten Orten nämlich können die Chirurgen nicht bestehen, wenn sie nicht noch einen Nebenverdienst haben. Ich kenne das aus Erfahrung sehr genau. Die Chirurgie ernährt in der Regel ihren Mann nicht, und höchstens nur solche Männer vom Fach, die sich einen be sonders großen Ruf erworben haben; das liegt darin, weil chirurgische Euren seltener sind , und daher weniger Mittel zum Unterhalt darbieten, wie Sie, meine Herren, an sich selbst wahr nehmen können, indem Sie den innern Arzt vielleicht alle Jahre brauchen, während Sie des Chirurgen höchstens aller zehn Jahre einmal bedürfen. Um nun den Chirurgen ihren Unterhalt zu gewähren, ist es in den meisten Städten nothwendig, daß man ihnen einen Nebenverdienst laßt, und das ist das Barbiergeschäft. Es ist zwar im Berichte angeführt worden, daß jetzt die Chirur gen auf einem anderen Standpunkte wären, und daß die jetzigen Chirurgen sich nicht geneigt fänden, das Barbiergeschäft zu be treiben. Ich kann aber versichern, daß das ein Jrrthum ist. Dir Chirurgen betreiben fast Alle, wenn sie nicht eine ausgezeich nete Praxis haben, das Barbiergeschäst, und müssen tS betreiben, oder, wenn sie es nicht selbst betreiben, halten sie sich ihre Ge sellen; sie schämen sich auch dessen gar nicht. Unter diesen Umständen ist der Grund, der im Gesetze liegt, ein sehr achtbarer, und ich bin daher nicht der Meinung, daß man in das Gesetz eine Abänderung bringe, ich finde es sogar sehr wohlthätig. Aus diesen Gründen kann ich mich für den Antrag der Deputation, der darauf hinausgeht, daß das Gesetz von 1819 eine Abände rung erleiden solle, und auch für die Ausnahme für Zittau und andere Städte, wo Badergerechtigkeiten vorhanden sind, nicht erklären. Ich glaube sogar, daß durch den letzten Deputations antrag Nachtheile für die Städte, wo Badergcrechtigkeitsn be stehen, herbeigeführt würden; denn man würde dadurch eine große Cvncurrenz verursachen, welche den Chirurgen, die zum großen Lheil vom Barbieren mit leben müssen, ihren Verdienst außerordentlich schmälern würde. Domherr 0. Günther: Ich meinersests kann nicht an ders, als für das Deputationsgütachten stimmen. Dies auszu sprechen war ich schon früher entschlossen und bin es auch jetzt noch, nachdem ich die, wenn schon an sich nicht unwichtigen Ge gengründe angehört habe, die Herr Bürgermeister Wehner soeben darlegte. Er behauptet, daß die Bestimmung des Gesetzes von 1819 hauptsächlich auf zwei Gründen beruhe. Die Absicht sei nämlich dahin gegangen, erstlich, daß die Pfuscherei verhindert werden sollte, und zweitens, daß man den Chirurgen die Bar bierstuben habe sichern wollen, weil sie ohne dieselben nicht füg lich würden bestehen können. Ich muß aber bekennen, daß ich beide Momente für so sehr erheblich nicht erachten kann. Ich lasse dahingestellt sein, ob sie damals, als das Gesetz gegeben wurde, wirklich von der Staatsregierung als Gründe betrachtet worden sind. Das ist möglich; daraus würde aber immer noch nicht folgen, daß sie auch jetzt noch als solche anzusehen wären, denn es haben sich seit 1819dieVerhältnisse ungemein verändert, sie haben sich namentlich darin verändert, daß von den Chirurgen seitdem immermehr und mehr an wissenschaftlicher Qualisication verlangt worden ist. Es ist also auch durch das an sie gestellte und immer gesteigerte Verlangen höherer Leistungen diese Classe
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