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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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sprachen und die Wundarzneikunst so hoch gestellt hat, daß sich die Chirurgen nicht mit Barbierstuben befassen würden, so muß ich dem, wenigstens was die Mittelstädte betrifft, widersprechen. Es ist Mir dieses nicht von meinem Orte allein bekannt. Nach dem dieAerzte zweiter Classe in den großemDorffchaften um den Städten sich so sehr vermehrt haben, so sind die Wundärzte in den Städten nur meist auf die Stadt beschränkt, wo sie leben. Sind es mehre, so können sie nicht bestehen, wenn sie nicht Neben gewerbe haben, und mir ist schon ost von solchen, die keine Bar- biergerechtigkeiten haben, der Wunsch zu erkennen gegeben wor den, wie sie eine solche haben möchten. Ist der Werth der Bar bierstubengerechtigkeiten hier und da gesunken, so liegt das nicht darin, was die zittauer Petenten angeführt haben, sondern in ganz andern Verhältnissen, weil überhaupt das Barbiergewerbe nicht mehr so einträglich ist, wie früher. Ich glaube daher, daß die Bedenken von der Art sind, daß sie Berücksichtigung verdie nen. Der Wundarzt übt in der Regel das Barbiergewerbe nicht selbst aus, sondern halt sich Gehülfen, und es ist für diese gleichsam die erste Vorschule, von wo aus sie dann auf die chirurgische Aka demie übergehn. Ich werde also mich gegen das Deputations gutachten erklären. Ich habe noch zu erwähnen, daß ich es nicht für zweckmäßig halten kann, deshalb, weil Zwei oder Drei eine Abänderung des Gesetzes wünschen, während die Mehrzahl noch gar keine Beschwerde geführt hat, auch sofort einen Antrag auf Abänderung dieses Gesetzes zu stellen. Graf Hohenthal (Königsbrück): Ich bitte ums Wort, um mich vollständig einverstanden mit der von den drei Herren Bürgermeistern ausgesprochenen Ansicht und im Interesse na mentlich dsr kl-inern Landstädte auszusprechen. Denn ich weiß nicht, wie es möglich sein soll, künftig in den kleinern Landstädten noch Chirurgen zu finden, wenn man ihnen die Möglichkeit eines Nebenerwerbs durch den Besitz von Barbierstuben, die unendlich im Preise steigen müssen, erschwert, und darum im Interesse, nicht, wie mein verehrter Herr Nachbar meinte, der Chirurgen, sondern im Interesse einer großen Bevölkerung der kleinern Landstädte und der darum Wohnenden muß ich mich gegen das Deputationsgutachten erklären. Bürgermeister Starke: Ich meinerseits werde mich aus den Gründen, die schon vom Herrn Domherrn v. Günther an geführt worden sind, für das Deputationsgutachten aussprechen. Ich weiß zwar nicht, welche Erfahrungen an andern Orten ge macht worden sind, allein in Bezug auf Bautzen kann ich es ebenfalls nur bestätigen, daß wirklich theilweise eine Entwerthung der Barbierstubengerechtigkeiten, und zwar ohne Schuld der In haber, eingetreten ist. Mitgewirkt dürste dazu unter andern ha ben, daß die verabschiedeten Militairchirurgen, welche sich nieder lassen können, wo sie wollen, nicht genöthigt sind, dergleichen Gerechtigkeiten.zu kaufen, wenn sie die wunvärztliche Praxis ausüben wollen, und wenn daher nicht blos in Zittau, sondern an mehren Orten der Fall vorkommt, daß eine größere Anzahl dergleichen Gerechtigkeiten entwerthet worden, so scheint'es nur billig, daß nicht nur den Petenten, sondern überall, wo derglei chen Fälle eintreten, den Eigenthümern die Gelegenheit geboten werde, sich Erwerber für ihre Gerechtigkeiten zu verschaffen, wenn sie darin mehr oder minder durch die in dem Gesetz liegen den Hindernisse beschränkt werden. Bürgermeister Hübler: Nur mit wenigen Worten habe ich zu Begründung meiner Abstimmung zu bemerken, daß ich mich ebenfalls gegen das Deputationsgutachten erkläre. Mir steht die hier einschlagende medicinalpolizeiliche Rücksicht so hoch und scheint mir so entscheidend, daß ihr gegenüber die angebliche Entwerthung von sechs Barbierstubcngerechtigkeiten in Zittau durchaus nicht in Anschlag zu bringen sein dürste, abgesehen da von, daß man zur Zeit an andern Orten des Landes die offenbar nur localen Erfahrungen von Zittau nicht gemacht hat. So ha ben sich seit dem Jahre 1819 die Barbiergerechtigkeiten in Dresden in ihrem früheren Werth erhalten, und ich kann ver sichern, daß trotz der Vorschriften des Mandats vom 30. Januar 1819 es hier niemals an einer großen Anzahl von Cvncurrenten zu Erwerbung der Barbierstubengerechtigkeiten gefehlt hat. Es versteht sich freilich, daß die Inhaber solcher Stuben das Ge schäft des Barbierens nicht selbst verrichten, sondern sich Gesel len dazu halten. Muß ich aus diesem Grunde gegen den Schluß antrag der Deputation stimmen, so stimme ich zugleich gegen den Hauptantrag, als einen nach der Erklärung der Regierung über flüssigen. Bürgermeister v. Gross: In Bezug auf die Aeußerung des Herrn Bürgermeister Starke erlaube ich mir, zu erwiedern, daß die Entwerthung der Barbiergerechtigkeiten, wenn sie vorhanden ist, nach seiner eignen Angabe nicht in der Verbin dung der Chirurgie mit der Barbiergerechtigkeit liegt, sondern darin, daß die Chirurgie jetzt von mehren P'rsonen ausgeübt wird, die nicht nöthig haben, Barbietgcrechtigkcit n zu erlangen. Zweitens erleiden die Barbierer allerdings dadurch großen Nach theil, daß bekanntlich das Selbstbarbieren jetzt weit häufiger stattfindet, als in früherer Zeit, wodurch natürlich ihre Einnahme gesunken ist. Bürgermeister Bernhards: Der vom Herrn Bürgermei ster Schill und andern geehrten Mitgliedern geäußerten Ansicht muß ich mich ebenfalls anschließen, wie ich denn in der Lhat nicht absehe, was daraus werden sollte, wenn auf einen An trag, um eines Antrags willen, der von einem einzigen Orte im Lande ausgegangen, der nur von wenigen Personen gestellt ist, der das Privatinteresse dieser Personen betrifft, der au ganz besondere locale Verhältnisse begründet sein mag, wenn um eines solchen Antrags willen die Abänderung eines Gesetzes erfolgen sollte. Ich glaube, das würde zu großen Inkonsequen zen und Unannehmlichkeiten führen. Dann geht mir aber auch noch ein anderes Bedenken gegen den zweiten Antrag der Depu tation bei; so lange nämlich überhaupt noch Innungen und In-, nungsgerechtsame bestehen, muß wohl auch möglichst darauf gesehen werden, daß dieselben aufrecht erhalten werden. Man kann also nicht wollen, daß an den Orten, wo Bader- und Barbierinnungen. bestehen, oder wo doch wenigstens solche Jn- nungsverhältnisse stattfinden, wenn auch keine Barbier- und Baderinnungen an den Orten selbst ihren Sitz haben, daß diese In-
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