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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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desuniversität der Kammer in dieser Beziehung mitgrtheilt hat. Denn eigentlich wird durch diesen Antrag, streng genommen, gar Nichts geändert. Der Antrag dient nur zur Erleichterung für Personen, die in Verlegenheit sind, ihre Barbicrstuben zu verkau fen, wo sich keine Chirurgen als Käufer finden. Allerdings scheint es, als ob dadurch — ich weiß nicht, von wem der geehr ten Herren es erinnert worden — daß dergleichen Bade stuben auch an Nichtchirurgen verkauft werden könnten- den kleinern Städten ganz die Möglichkeit genommen werden dürfte, sich chirurgischer Hülfe zu erfreuen. Ich gebe dies zwar scheinbar zu; aber ich bin fest überzeugt, daß die Negierung diese Dispensation in solchen Fällen nicht wird eintreten lassen, und dieselben überhaupt mit größter Vorsicht und Umsicht erwägen wird. Insofern kann ich keine Bedenken in den Anträgen der Deputation finden, und werde nach wie vor für selbige stimmen. (Staatsminister v. Könneritz tritt ein.) Secretair v. Biedermann: Die Rede des Herrn Dom herrn Günther hat mich darauf aufmerksam gemacht, daß ich mei nen Aeußerungen eine Erläuterung hinzuzufügen nöthig habe, weil es scheinen konnte, als würde ich auch für den letzten Depu tationsantrag nicht stimmen. Für diesen werde ich stimmen. Das, was ich sagte, bezog sich auf den Hauptantrag. Zweitens erlaube ich mir zur Berichtigung einer Aeußerung des Herrn Bürgermeisters Schill zu bemerken, daß das Mandat von 1819 allerdings auch die Erwerbung der Badestubengerechtigkeit von persönlicher Befähigung abhängig macht. Es würde also z. B. einer Frau nicht möglich sein, eine solche zu kaufen. Gegen eine Aeußerung des Grafen v. Hohenthal bemerke ich endlich, daß das, was derselbe von einer Aeußerung des Regierungscommissars re- ferirt hat, doch eigentlich grade für meine Ansicht spricht. Denn wenn die Regierung geneigt ist, sobald sie es für nothwendig er kennt, das fragliche Gesetz zu revidiren und abzuandern, so bedarf es eines Antrags nicht. v. Heynitz: Ich wollte,mir erlauben,, einige Worte zur Rechtfertigung des Deputationsgutachtens zu sagen. Es ist ihm zum Vorwurf gemacht worden, daß der Antrag desselben sich wesentlich begründe auf das Privatinteresse einiger wenigen Personen. Da muß ich aber doch sagen, daß es gewiß nicht unwichtig ist, wenn eine ganze Classe von Staatsbürgern ihr wohlerworbenes Eigenthumsrecht in Folge von gesetzlichen Be stimmungen gefährdet sieht. Das scheint die Sachlage der Dinge zu sein, und daß nicht blos Localverhältnisse obwalten, geht aus des Herrn Bürgermeisters Starke Notizen hervor. Uebrigens daß die Chirurgen auf dem Lande und in den kleinen Städten ohne Badegerechtigkeit leiden würden, will ich nicht leugnen; aber ich glaube, daß diese Gefahr durch den Deputationsvor schlag gar nicht hervorgerufen wird. Denn wo es der Fall ist, daß ein Chirurg nicht ohne Betrieb des Barbiergewerbes leben kann, da wird er die Baderstube acquiriren. Ich glaube, daß in dieser Beziehung Eins aus dem Andern folgt und daß eine Gefahr für das Auskommen der Chirurgen nicht entstehen kann. Ferner ist gesagt worden, es könnten, durch Umstände herbei- I. 2S. geführt, ähnliche Fälle des Werthloswerdens auch bei ander» Gewerben vorkommen, und es wurde in dieser Beziehung na mentlich deS Fleischergeschäftes gedacht. Darauf muß ich ent gegnen, daß hier nicht die Rede ist von den Wirkungen zufälli ger Umstände auf ein Gewerbe, sondern davon, daß ein Gegen stand wohl erworbenen Eigenthums durch die Gesetzgebung werth los geworden ist. Bürgermeister Bernhards: Nur Weniges zur Entgeg nung auf einige frühere und spätere Aeußerungen. Wenn,auch die Fälle vorgekommen sind, daß auf den Antrag eines oder eini ger Einzelnen auf Abänderung etwas Bestehenden, eines Ge setzes, von der Standeversammlung ein Antrag an die Staats- Legierung gerichtet worden ist, so waren gewiß andere Umstände hllhier vorhanden. Entweder hat man dann erkannt, daß das Wohl des Staates im Allgemeinen oder wenigstens ein größerer Lheil des Landes betheiligt, oder man hat gefunden, daß sonst ein anderes gefühltes, allgemeines Bedürfniß vorhanden sek. Daran, daß ein oder der andere Fall hier vorläge, ist nicht zu denken; denn außer den Wünschen und Bitten der 6 Peten ten hat sich noch keine Stimme im ganzen Lande dafür er hoben, daß eine solche Abänderung beantragt und getroffen werden möchte. Es ist noch kein Wunsch laut geworden, geschweige, daß eine Petition deshalb eingegangen wäre, und, wie schon erwähnt, mit Einreichung von Petitionen ist man sonst doch nicht eben sehr säumig. Wenn dispensationsweise Bar biergesellen sollen die Erlaubmß erhalten, Barbierstuden zu er kaufen und die Profession selbstständig betreiben zu dürfen, so erfolgte dadurch schon Etwas gegen die Jnnungsgerechtsame, und ich glaube kaum, daß die hohe Staatsregierung sich dazu entschließen wird, an Barbiergesellen diese Dispensation zu er- theilen; wenigstens müßte daran gelegen und zu wünschen ftin, daß das Dispensationswesen nicht so weit ausgedehnt werde. Es hat allerdings ferner seine Richtigkeit, daß eine Fleischbank ebenso wie eine Bader- und Barbiergerechtigkcit auch an Nicht innungsgenossen veräußert oder verpachtet werden kann; allein dann würde doch, wo ein Znnungsvcrband besteht, der Acquk- rent oder Pachter, der der Innung nicht angehört, das Gewerbe, die Fleischerprofession, nicht betreiben dürfen, weil eben kein Anderer, als ein Jnnungsmitglied, als der, der das Meisterrecht erlangt hat, die Profession selbstständig betreiben darf. Uebri gens möge auch erwogen werden, daß im gegenwärtigen Falle das, was den 6 Zittauern nutzen würde, wenn wirklich begrün det ist, was sie für ihr Gesuch anführen, sehr vielen Personen da gegen großen Schaden bringen könnte, wie die Folgezeit lehren würde, wenn es dahin käme, daß die Anträge der Deputation von der Regierung genehmigt würden. Jedenfalls, was den zweiten Antrag insbesondere betrifft, müßten wohl die Worte hinzugefügt werden: „unbeschadet der Jnnungsgerechtsame" an dem betreffenden Orte. Inzwischen bin ich der Meinung, daß, da die Staatsregierung nach dem Berichte selbst an die Nothwendigkeit einer Abänderung des betreffenden Ge setzes gedacht hat, der Entschluß darüber recht wohl und ruhig könnte abgew.artet werden,, -
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