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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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4or) wenn die Krage auf die von der Deputation gefaßten Anträge gerichtet wird. . Prinz Johann: Wenn das Gutachten der Deputation abgeworfen würde, müßte die Frage auf den Antrag der zweiten Kammer gestellt werden; wenn es aber angenommen wird, ist es nicht nöthig. Bürgermeister W e h n e r: Die Deputation hat drei Anträge. Der erste geht aber dahin- dem Beschluß der zweiten Kammer nicht beizutreten; darüber muß wohl zuerst abgestimmt werden. Wenn hem beigetreten wird, dann würden wohl die andern Fra gen auf die besonder» Anträge zur Abstimmung gelangen. Bürgermeister 0. Gross: Dieser Ansicht kann ich nicht beistimmen. Das Deputationsgutachten geht weiter, als der Beschluß der zweiten Kammer. Wenn das Deputationsgut achten unserer Kämmer abgelehnt wird, bleibt der Beschluß der zweiten Kammer stehen, welcher nicht aufRevision des Mandats von 1819 im Allgemeinen, sondern nur auf Abänderung der §. 2 gerichtet ist. , Secretair v. Biedermann: Die zweite Kammer geht wieder auf der andern Seite weiter; denn sie verlangt die Gesetz- Vorlage bei dem jetzigen Landtage, unsere Deputation aber nicht. Bürgermeister v. Gross: In diesem Falle müßte die Frage auf den Beschluß der zweiten Kammer gespaltet werden. Präsident v. Gersdorf: Eigentlich hat die Deputation ein Recht, zu verlangen; daß auf ihr Gutachten die Frage zuerst gerichtet werde. Jndeß wird dieselbe, wenn Sie es wünschen, Von diesem Recht zurücktreten. Mein Vorschlag geht demnach dahin: daß die erste Frage.auf Ablehnung des Gutachtens der zweiten Kammer, die zweite Frage auf den vorhin vorgelesenen ersten Satz und die dritte auf den untersten Satz gerichtet werde. Wenn Sie Nichts dagegen haben, frage ich: ob Sie der Depu tation beistimmen, daßderAntrag der zweiten Kammer abgelehnt werde?—Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Gersdorf: Ich komme nun zur zweiten Frage: Nehmen Sie das Deputationsgutachten an, welches in -en Worten enthalten ist: „Daßdie Staatsregierung zu ersuchen sei, den Ständen einen Gesetzentwurf zu Abänderung des Man dates vom 30. Januar 18I9j soweit dasselbe die Betreibung des Barbier- und Badergewerbes von dem Studium der Wundarz neikunst abhängig macht, baldthunlichst vorzulegen."— Wird mit27 gegen 14 Stimmen abgelehnt. Präsident v. Gersdo r f: Die dritte Frage betrifft das, was die Deputation Ihnen auf der vorletzten und letzten Seite vorschlägt: „Die hohe Staatsregierung wolle den Besitzern von Barbier- und Badestuben, soweit als jetzt nöthig, die Veräuße rung dieser Gerechtigkeiten auch an solche Personen, welche nicht als Wundärzte wissenschaftlich gebildet, mithin vorzugsweise an Barbiergesellen, unter der ausdrücklichen Beschränkung, daß sie sich aller chirurgischen Verrichtungen zu enthalten, und sich auf das Barbiergewebe im engsten Sinne zu beschränken haben, auf -iesfallsiges Ansuchen dispensationsweife gestatten. -— Wird mit 28gegen 12 Stimmen abgelehnt. 1. 23. Präsident v. Gersdorf: Es würde nun, da von einem Gutachten der dritten Deputation die Rede ist, der Namensauf ruf eintreten müssen. (Die Herren Staatsminister verlassen den Saal.) Ich würde die Frage so zu stellen haben: Ist die Kam mer gemeint, auf die von der Deputation gemachten in ihrcit Mehrheit zwar von Ihnen abgelehnten Vorschläge einzugehen? Bei dem Namensau fruf erklärt sich die größere Mehr heit ablehnend, welches Resultat der Abstimmung von dem Präsidio den wiedereingetretenen Herren Staatsministern er öffnet wird. Präsident v. Gersdorf: Wir können nun zum zweiten Gegenstand derLagesordnung übergehen, zum Bericht der dritten Deputation über die Petition des Abg. Braun auf Errichtung von Friedensgerichten. GrafHohenthal- Püchau hat den Vortrag. Referent Graf HohentHal (Püchau): Ich weiß nicht« ob die Kammer wünscht, daß ich die Petition des Abg. Braun selbst vorlesen soll? Präsident v. Gersdorf: Der Herr Referent fragt, die Kammer wünscht, daß die Petition vorgelesen werde. Vicepräsidentv. Carlowitz: Ich halte es nicht für nö- thkg. Die Hauptmomente sind in dem Berichte ausgenommen und die Petition ist den Mitgliedern der Kammer aus den Mit theilungen über die Verhandlungen der jenseitigen Kammer be kannt. Ich meinestheils kenne sie wenigstens genau. Präsident v. Gersdorf: Es ist anzunehmen, daß die Mitglieder der Kammer sich mit der Ansicht des Herrn Viccpra- sidenten vereinigen, und ich würde den Herrn Referenten bitten, den Bericht vorzutragen. Graf Hohenthal (Püchau) trägt den Bericht vor, wie folgt: Am 9. December vergangenen Jahres reichte der Abgeord nete Braun bei der zweiten Kammer der sächsischen Ständevcr- sammlung eine Petition auf die Einführung von Friedensgerich ten (Schiedsmännern, Vergleichsgerichten,) ein. Die Hauptmomente gedachter Petition sind in gedrängter Kürze Folgende: Der Petent betrachtet die große Anzahl von Processen in den europäischen Staaten als höchst nachtheilig und auf den Wohl stand der Einzelnen, wie ganzer Familien verderblich wirkend, daher die erste Sorge des Staats sein müsse, diesem Uebcl nach Kräften entgegen zu wirken. Als eines der wirksamsten Mittel dagegen bezeichnet er das Institut der Friedens- und Vergleichs gerichte, und führt zu Begründung seiner Ansicht die Beispiele mehrer europäischen Staaten an, namentlich die von England, Frankreich, Rheinbayern, Dänemark und vor allen das Beispiel des uns nahe gelegenen Preußens, wo sich das Institut der Schiedsgerichte vorzugsweise bewährt habe. Weiter behaup tet Herr Petent, daß der proceßrichterlichen Sorge und Verpflich tung, auf gütliche Vereinigung der Parteien vor Gerichtsstelle be dacht' zu sein, durch Bildung von Vergleichsgerichten kern Ein* trag geschehe, indem es hauptsächlich Beruf der Friedensrichter sei, die Streitigkeiten im Entstehen zu beseitigen, ehr dreselbcn- 2*
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