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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Lande hergestellt ist, gewesen, so habe ich dies nur noch mehr werden müssen, nachdem die Erfahrungen in jenem Lande, zu folge des uns hierüber bekannt gewordenen Zeugnisses des dor tigen Justizmrnisters, hinzugetreten sind und die Vortheile dessel ben mindestens noch sehr zweifelhaft erscheinen lassen. Vor Allem hat mich aber dasjenige, was so lichtvoll und klar in der zweiten Kammer von unserm Herrn Staatsminister über diesen Gegenstand gesprochen worden ist, in meiner schon früher gefaß ten Ansicht aufs Neue bestärkt, und ich bin auch, nachdem ich die Verhandlungen der zweiten Kammer gelesen habe, worin so Vieles theils für, theils gegen die Sache angeführt worden ist, hiervon keineswegs zurückgekommen, so daß es nur einer kur zen Rekapitulation dessen bedürfen wird, was dort in dieser Be ziehung über jenen Gegenstand gesagt worden ist. An und für sich ist nämlich ohnehin schon Jedem der Weg, sich zu vergleichen, in jeder Beziehung offen, und wer ihn betreten will, bedarf ge wiß nicht erst eines Schiedsmanns. Es ist aber auch in unserm Lande den Sachwaltern, zu denen diejenigen, welche in Rechts streitigkeiten verwickelt werden, in der Regel zuerst ihre Zuflucht nehmen, ausdrücklich zur Pflicht gemacht, daß sie, wo immer nur möglich, und besonders in wichtigem Streitsachen, dahin ar beiten sollen, daß sich die Parteien vergleichen. Darauf werden sie sogar eidlich verpflichtet, und ich bin fest überzeugt, daß unser so ehrenwerther Advocatenstand dieser Pflicht gewiß jederzeit ge treu nachkommt. Es ist aber auch Jedem außerdem der Weg nicht versperrt, bei Rechtsstreitigkeiten auf den Ausspruch eines Dritten zu compromittiren, und Schiedsgerichte der Art sehen wir gar häufig, besonders bei Vereinen, wie die Aktiengesell schaften, festgesetzt. Ist nun aber schon von der geehrten De putation selbst in ihrem Vortrage erwähnt worden, daß es über haupt schwierig sein werde, Personen der Art genug zu finden, welche das Amt der Schiedsmänner geschickt übernehmen und aussühren könnten, so dürfte die vorhin geschehene Aeußerung des Herrn Domherrn V. Günther, daß gewiß nur sehr Wenige aus dem Volke im Stande sein werden, ein Protokoll über einen abgeschlossenen Vergleich zweckmäßig aufzunehmen, diese An sicht nur noch mehr bestätigen. Es werden daher, wie es im Preußischen der Fall ist, sehr häufig aus solchen Vergleichen nur neue Streitigkeiten erwachsen, und das wäre dann freilich für unser Land wohl mehr ein Nachtheil, als ein Vortheil, Nun hat ferner auch unser Herr Staatsminister in derjenseitigen Kam mer aus den vorhandenen statistischen Tabellen dargethan, wie viele Processe noch in letzter Zeit durch Vergleiche geschlichtet wor den sind im Verhältnis! zu der Zahl derer, die ihren Fortgang genommen haben, und wieviel namentlich hinsichtlich der ganz geringfügigen Rechtssachen seit Erlassung des hierüber ergange nen Gesetzes abgethan worden sind. Es ist also eine so entschie dene Nothwendigkeit für Errichtung eines solchen Instituts, wie das der Schiedsmanner, wohl nicht vorhanden, und man würde daher jedenfalls vorerst noch die weitern Erfahrungen des Nach barstaates geraume Zeit länger abwarten müssen, ehe man sich dafür entscheiden könnte, da die bisher darüber eingezogenen Erkundigungen nicht eben sehr günstig ausgefallen sind. Bin ich sonach auch mit dem Deputationsgutachten in der Hauptsache einverstanden, so wünschte ich doch nicht, daß die ihm voraus- gehenden Bemerkungen als Motive für den Antrag in dieSchrist ausgenommen würden, und von diesem Gesichtspunkte aus bitte ich denn auch, meine künftige Abstimmung in dieser Sache zu beurtheilen. Bürgermeister Hübler: Auch ich gehöre zwar zu denen, die sich für den Vorschlag der Deputation erklären; möchte aber mei nerseits nicht, wie von dem Sprecher vor mir geschehen, den Werth der Friedensgerichte, das heißt eines Jnstitus,. welches berufen ist, durch Männer, die aus der Wahl des Volks hervorgegangen und sonach dessen Vertrauen besitzen, außergerichtlich und möglichst kostenfrei Vergleiche zwischen den Parteien auf deren An rufen, mithin völlig zwangsfrei zu stiften, nur eben dadurch dem Entstehen förmlicher Processe eine wohlthä« tige Grenze zu setzen, ich möchte den Werth eines solchen Insti tuts nicht so niedrig anschlagen, ich möchte es als einwünschens- werthes bezeichnen. Man hat dem Institute der Schiedsmän- ncr entgegengestellt, daß es in der Ausführung große Schwierig keiten darbieten werde, und daß es bei unserer jetzigen Gerichts verfassung überhaupt als überflüssig erscheine." Keiner dieser Gründe scheint mir durchschlagend. Was den ersten betrifft, so verkenne auch ich die Schwierigkeiten nicht, welche die Einführung des Institutes hier und da möchlicherweise bieten kann; indessen meine ich, daß hierin kein Grund gegen die Einführung eines sonst so nützlichen Instituts liegen und daß das, was in andern Landernausführbargewesen, auch in Sachsen sich ermöglichen lassen werde. Man hat das Institut aber auch als überflüssig bezeichnet, weil dem sächsischen Proceßrichter bereits die Pflicht obliege, durch seine Vermittlung Vergleiche unter den streitenden Parteien herbeizuführen, und so den Proceßgang abzuschneiden. Ich gebe Letzteres zu, verkenne auch.'nicht, daß der Richter in seiner Stellung in vielen Fällen ebenso kräftig, ja vielleicht noch kräf tiger auf die Parteien einzuwirken im Stande sein wird, als der Schiedsmann; ich muß aber dagegen zu erwägen geben, daß, wie die tägliche Erfahrung lehrt, der hochachtbare Stand unserer Proceßrichter, bei der außerordentlichen Masse von Arbeiten, die auf ihm lastet, selbst bei dem eifrigsten Willen durchaus nicht im Stande ist, jener wichtigen Pflicht in dem Umfange zu entspre chen, wie dies bei der Einführung von Friedensgerichten dem ausschließlich hierzu berufenen Schiedsmann möglich sein wird. Alle diejenigen, welche aus eigner Erfahrung die höchst mangel hafte Gütepflegung, namentlich bei den größeren Gerichtsstellen, unseres Vaterlandes, kennen zu lernen Gelegenheit hatten, wer den es bestätigen, wie viel hier noch zu wünschen übrig bleibt. Ich gebe ferner zuk Erwägung, daß das Gelingen der Bemühun gen des Proceßrichters bei den Vergleichsversuchen lediglich von dem Vertrauen abhängig ist, welches ihm die Parteien persönlich widmen. Dieses Vertrauen ist die unerläßliche Basis seines Wirkens. Je umfänglicher nun sein Gerichtsbezirk und je we niger er selbst von den. Gerichtsuntergebenen persönlich gekannt ist, um so schwerer wird es ihm werden, Vergleiche unter den Par teien mit Erfolge zu stiften, selbst wenn der Drang seiner.übrigen
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