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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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dxn Parteien zuerst di? Güte zu versuchen; denn der Sachwalter hat in der Regel nur mit einer Partei zu thun, kann also nicht auf die Streitenden doppelseitig einwirken. Und dann gestehe ich, scheint mir diese Forderung von dem Menschen etwas Ueber- mxnschliches zu fordern, wenn die Sachwalter ihre Zeit und Kräfte zu Wegräumung dessen verwenden sollen, dem sie eigent lich ihren Lebensberuf gewidmet haben. Es kommt mir so vor, als wenn man von einem Apotheker erwarten wollte, er solle die, welche ihm Recepte bringen, auf Hausmittel verweisen, sich also selbst entbehrlich machen. Daß die Friedensrichter aber unaus führbar wären, kann ich ebensowenig glauben; denn die Erfah rung zeugt dagegen, und die Natur der Sache bringt es selbst mit sich. Jeder' greift natürlich, ehe er sich zum Processe ent schließt, nach dem ersten und mildesten aller Mittel, nach dem Schiedsgericht. Manner im Volke, welche ein gutes Protokoll abfaffen können, fehlen durchaus nicht mehr. Ich weiß es aus vielfältiger Erfahrung, daß jetzt von Gemeindcvorstanden und Gemeindeältesten sehr wohl geschriebene, gut stylisirte und auch logisch und concis gefaßte Berichte und Vorstellungen gemacht wer den, was man freilich vor fünfzig Jahren nicht erwarten konnte. Aus diesen Gründen möchte ich die Einführung solcher Schieds gerichte nicht in -die allerfernste Zukunft hinausgeschoben sehen, sondern wünsche, daß man das, was man thun will, so bald als möglich thue. Bürgermeister Starke: Ich kann nicht bergen, daß, als ich die erste Einsicht- in die Braun'sche Petition nahm, ich mich mehr gegen, als für dieselbe eingenommen fand; denn auch ich glaubte, daß dieses Institut theils nicht nothwendig, th.ils nicht zweckmäßig sei. Das Erste nicht, weil bereits durch die Gesetzgebung ausreichende Fürsorge dafür getroffen worden sei, daß unnöthigen Streitigkeiten gesteuert und bei ausgebroche nen Differenzen kein Sühneversuch unterlassen werde; das Letz tere nicht, weil ich des Dafürhaltens war, daß die Stellung eines Friedensrichters, ich mochte mir diese denken, wie ich wollte, doch die Würde und die Autorität der Jnstanzrichter verletzen könne. Ja, es schien mir in der Hervorrufung eines solchen In stituts sogar ein Vorwurf gegen die Jnstanzrichter zu liegen, als ob sie nämlich ihrer Pflicht, Sühneversuche zu pflegen, bisher nicht entsprochen hatten, und ich konnte nicht wünschen, daß ein solcher Vorwurf in irgend einer Gesetzvorlage anerkannt würde, da ich meinerseits nicht glaube, daß ihn die sächsischen Richter verdienen. Ein Grund mehr, der mich gegen die Sache einnahm, bestand darin, daß ich mich zu der Ansicht hinneigte, daß das Officium eines Friedensrichters nur entweder einem juristisch gebildeten Beamten, oder einem Sachwalter übertragen werden könne, weil nur ein solcher, vermöge seiner Kenntnisse, am besten im Stande, sein werde, einen concreten Fall zu beurtheilen und darnach angemessene Vorschläge den Parteien zu eröffnen, und zweifelte, daß dann dies Institut für das platte Land ausreichend geschaffen werden könne. Jndeß sowohl das Endresultat'der Be- rathuygen der zweiten Kammer, als auch, die hier entwickelten Ansichten, verbunden mit einer Betrachtung über die dermaligen und, bevorstehenden Verfaffungsverhältnisse, unsers Vaterlandes, haben meine Zweifel gelöst und in mir den lebhaften Wunsch er weckt , daß die hohe Staatsregierung sich mit aller Wärme für die baldige Jnslebenrufung dieses Instituts interessiren möge. Ich erwähnte namentlich, daß ein Blick auf unsere Verfassung mich zu diesem Wunsche gebracht habe. Allerdings hebt sich un sere Brust vor Freude und Stolz, daß wir Mitglieder eines Staats sind, wo so außerordentlich Viel für Bildung und Auf klärung, für Erhaltung der äußern und innern Ruhe und Ord nung und für Sicherung eines guten Rechtszustündes geschieht; allein auch unsere Verfassung scheint an einem Fehler zu leiden, den sie mit den Verfassungen auch andrer Staaten gemein hat, nämlich daß sie sich von einem gewissen Ton und Geist der Zeit noch nichtzu emancipiren vermochte. Es wird in und nach diesem Geiste über.Kirche und Staat, über Justiz und Verwaltung und jedes andere Interesse so außerordentlich viel philosophirt, disputirt und systematisier, daß über der F o rm fast das Leben zusammen schrumpft, daß ein wohlorganisirter Staat mehr oder weniger fast nur einer großen Polizeianstalt gleicht, wo sich kein Mensch mehr frei bewegen kann, ohne gegen Formen zu verstoßen, und daß über dem Festhalten an Principien der Geist dieser Principien weicht. Ich glaube mich darüber nicht weiter verbreiten zu dürfen, weil die Wahrheit dieser Behauptung fast klar vorliegt, vergönne mir aber, die Fragen dran zu knüpfen, ob ein solcher Zustand ein guter genannt werden könne, und ob es bei einem solchen Zustande auch verbleiben könne? B.ide Fragen verneine ich; denn es befinden sich die B.wohncr eines Staates nicht wohl, wenn blos ihre äu ßeren Lebens - und Eigenthumsverhälknisse gesichert sind, wenn der Staat sich gleichsam in zwei Classen, die Regierenden, wor unter ich die große Zahl der Beamten rechne, und die Regierten, spaltet, und wenn endlich an allen Maßnehmungen, Einrichtun gen und Zuständen der Staatsbürger sich blos eine philosophi- rende Beleuchtungstendenz abspiegelt, über welcher das Leben des Gemüthcs verkümmert. So ist an diesem und vorigen Land tagen in dieser und in jener Kammer vielüber vorherrschenden Pa triotismus und Gemeinsinn gesprochen worden, und dennoch taucht fast täglich die Verfolgung von Sonderinteressen auf, ja der Einzelne ist zu dieser Verfolgung fast genöthigt, weil das ganze systematische Staatsleben auf das sogenannte Communalprincip gebaut ist, das auf seiner Stirn das Motto trägt : „ich und nur ich, bin mir allein der Nächste." Es haben ferner Aufklärung, Gesittung und Bildung des Volkes, Bewahrung der Rechte der Kirche und Schule stets ihre wärmsten Fürsprecher gefunden, und dennoch trug man vor ganz kurzer Zeit kein Bedenken, einer vermeintlichen Beschwerdestimme Gehör zu geben, die eine Philo sophie predigt, von der sich wohl Viele mit innerer Entrüstung abwandten. Noch unlängst drangen laute Klagen hart bedräng ter Gemeinden, deren Kirchen und Schulen vom Feuer verzehrt worden, bis zu unsern Ohren,,und cheilweise ließ dennoch sich in Folge jenes beengenden Communalprincips hier und da die Stimme vernehmen: Arzt, hilf Dir selber! Ja in diesem Augen blicke schallen uns Jammer und Noch aus zwei Kreisen des Lan des entgegen, und noch immer ist es der bloßen Privatmildthä» tigkeit anheimgestellt, sich hier als helfenden Vermittler zu gen-
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