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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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rett. Solche Erscheinungen kann wenigstens ich nicht als gute be zeichnen, und am wenigsten sind sie geeignet, das Gemüth zu er wärmen. Ich glaube aber auch, es kann bei diesem Zustande nicht sein Bewenden haben; denn jemehr von Landtag zu Landtag der Organismus der Verwaltung sich complicirt und auf eine Cen- tralisation hingewirkt wird , vermöge welcher jede Branche der Verwaltung allein in die Hand der Staatsregierung gelegt wer-, den soll, desto weniger ist es möglich, daß die Regierten dieFäden der Maschinen kennen lernen, desto weniger ist es möglich, daß sie sich von der Nothwendigkeit mancher einzelnen gesetzlichen An ordnung überzeugen und sie liebgewinnen können, sondern sie wer den sie ost als eine drückende Last erachten, wobei nicht abzusehen ist, wohin ein solcher Sinn endlich führen könne. v. Welck: Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, ob der geehrte Redner nicht zu ersuchen sein möchte, so bald als möglich zu den Friedensgerichten zurückzukehren. Bürgermeister Starke: Es hatte dieser Bemerkung nicht bedurft, und ich darf nach §. 49 der Landtagsordnung erwarten, nicht weiter unterbrochen zu werden. Präsident v. Gersdorf: Ich war jedenfalls der Über zeugung, daß, wenn sich auch der geehrte Sprecher eine kleine Digression von dem eigentlichen Gegenstände erlaubt hat, er doch jedenfalls dahin zurückkehren werde. Bürgermeister Starke: Wenn ich vorhin bemerkte, daß der Stand der Sachen nicht so bleiben könne, und daran die Frage knüpfe, wohin er führen werde, so bin ich überzeugt und hege den Wunsch, daß er nur führen möchte zu der Eckenntniß des Bedürfnisses einer einfachem Gestaltung aller Lebensver- hältniffe im Staate, zu einer freiern und selbstständigem Ent wickelung der Kraft der einzelnen Gemeinden, und mir dieser zu einer innigem Lheilnahme an dem Gesammtwohle des Staates. Dafür mitzuwirken, dazu bietet sich eine erste, aber erfreuliche Gelegenheit in derBevvrwortung der Braun'schen Petition dar. Sie bezweckt nämlich die Schaffung eines Instituts, durch wel ches auf die einfachste und sicherste Weise unnöthigen processua- lischen Streitigkeiten gesteuert werden soll. Die hohe Staats regierung scheint dem zwar nicht direct entgegen, doch aus dem Grunde abhold zu sein, weil sie glaubt, durch die jetzige Gesetz gebung bereits die nöthige Fürsorge getroffen zu haben. Einmal aber sind alle Lheile in der Ansicht einverstanden, daß diese Ein richtung wenigstens ein ganz unschädliches Institut sei, und daß es auch manches Gute bewirken könne. Ist dem aber also, und die maßlose Häufung von Processen wirklich ein Uebel, so ver mindert sich doch wchl schon selbst die Abneigung gegen das Institut, zumal es dem Staat keinen Aufwand verursacht. Ich vermag aber auch nicht die Ueberzeugung zu theilen, daß diese Friedensgerichte als entbehrlich erachtet werden könnten. Im Gegentheile halte ich dieselben absolut in dem Zwecke des Staates begründet. Denn während der Jnstanzrichter nur den kon kreten Fall zu beurtheilen berufen ist und seine Sühnversuche dem positiven Rechte entlehnt, soll und will der Friedensrichter I. 23. davon mehr oder weniger ab sehen, und nur zu den Herzen der Parteien sprechen, damit sie freiwillig die Hände zum Frieden bieten und ihre Moralische Verpflichtung erkennen, Versöhnlich keit und Milde auch in Fällen, wo von Mein und Dein die Rede ist, stets vorwalten zu lassen. Eine solche Stimme thut aber zu jeder Zeit noch und wird auch heut zu Tage nicht vergeben? ertönen, wo so häufig betrübenden Erscheinungen des Unfriedens und des Mangels an Liebe begegnet wird; ja sie wird um so dringender, jemehr in der jetzigen Zeit der Sinn sich dafür aus gesprochen hat, daß die Justizverwaltung aufhören möge, Eigen- thum der einzelnen Gemeinden zu fein. Nach meiner Ueber zeugung sind nämlich die Justizbeamten in der Eigenschaft als Staatsdiener nur selten vermögend, die Idee eines Friedens richters in ihrer Person zu verwirklichen. Einmal, weil sie bei dem häufigen Wechsel, dem der Staatsdkener unterworfen ist, nicht die nöthige Kenntniß der Gemüthsart ihrer Gerichtsunter gebenen erlangen können, worauf der Friedensrichter einzuwirken die hauptsächlichste Verpflichtung hat; dann weil ihnen in den meisten Fällen das Vertrauen abgeht, welches oer Friedensrichter besitzt, wenn er als ein aus freiem Vertrauen gewähltes und von der Staatsgewalt unabhängiges Organ der Sühne sich geriren kann; endlich weil ihre Fähigkeit zu Sühneversuchen erst Platz ergreift, wenn der Proceß bereits begonnen hat. Ich bin daher insoweit zwar völlig mit Allem einverstanden, was die geehrte Deputation über das Institut der FriedenSgcrichte in ihrem Be richte gesagt hat, wünschte aber, daß die hohe Kammer sich we nigstens nicht mit dem Schlußantrage vereinigte, nach welchem noch die Frage, ob? in nähere Erwägung gezogen werden soll. Sodann erkläre ich mich ganz damit einverstanden, daß das v. Thielau'sche Amendement adoptirt worden, nach welchem die > .Friedensgerichte,nach Art der preußischen Schiedmannsgerichtr eingerichtet werden sollen; allein auch hier wünschte ich, daß die Grenzlinie nicht zu beengend gezogen werde, daß namentlich die unter 1 bis 8 ausgestellten Bestimmungen nicht als absolut bindende Vorschrift für die hohe Staatsregi'erung bezeichnet würden. Denn namentlich, was in den beiden ersten Punkten über die Wahl der Friedensrichter gesagt worden ist, scheint nicht angemessen, sondern es ließe sich wohl ein einfacheres Verfahren ermitteln, wenn in den Städten und auf den Dörfern durch die Stadtverordneten und die Gemeindevertreter die Wahl vorge nommen wird. Im Allgemeinen wiederhole ich daher den Wunsch, daß die hohe Kammer zwar mit dem Deputationsgut achten, jedoch nur insoweit sich vereinige, als es mit den Vor-, schlägen der zweiten Kammer harmonirt. Decan Kutschank: Wenn ich bei dieser Gelegenheit um das Wort bitte, 'so geschieht es vorzüglich, um meine große Freude darüber auszusprechen, daß solch ein Vorschlag aus der. zweiten Kammer in die unsrige gekommen ist. Das Schieds-. manngericht ist in seiner Wichtigkeit geschichtlich, christlich und darum eben moralisch von einem hochberedten Wanne dargestellt Morden. Ich wollte nur dazu setzen,,daß es auch naturgemäß ist. Es liegt ja in uns Allen, daß wir mit jeder Angelegenheit zunächst an den gehen, der uns am besten verstehen kann, und
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