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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Schlesien und Brandenburg und im Jahre 1834 gleichfalls auf Antrag der Provinzialstände in der Provinz Sachsen. Wenn also alle Provinzkalstände der Monarchie hin tereinander darauf angetragen haben, so sollte ich doch meinen, daß es als ein sehr volksthümliches Institut betrachtet werden könne und daß es unter den Bewohnern der Provinzen Anklang gefunden haben muß. Warum die Deputation den Zusatz: „nach Art der preußischen" ausgenommen habe, ist schon von dem Herrn Staatsminister erklärt worden, und der Grund be steht einzig und allein darin, weil alle andern Institute, diebei spielsweiseangeführtworden sind, wie die in Schleswig, Hol stein, Dänemark, Bayern, doch noch immer mehr den Charak ter einer Civilinstanz an sich haben und mehr wirkliche Schieds gerichte, als Vergleichsinstitute sind. Denn bei allen diesen In stituten müssen die Parteien zwangsweise erscheinen , und nur in Preußen ist es den Parteien überlassen, ob sie vor dem Schieds mann erscheinen und bei ihm Recht nehmen wollen oder nicht. Staatsminister v. Könneritz: Die Rede des Herrn Bürgerme'ster Starke bezog sich weniger auf das Institut der Friedensgerichte, so daß ich sie in dieser Beziehung übergehen könnte. Er machte aber der Gesetzgebung und dem Geiste der selben und dem System der Regierung den Vorwurf, daß sie Alles zu centralisiren suche. Er nannte den Staat einen Poli zeistaat, der nur die Freiheit der Einzelnen beschränke. Er machte ferner, irre ich nicht, dem Geiste des Volkes den Vor wurf, daß es sich dem Egoismus hinneige. Nur einige wenige Worte dagegen. Es liegt gewiß nicht im Geiste der Regierung, in ihrem System', centralisi en und Alles an den Staat ziehen zu wollen, was dem Staa'e nicht gehört. Es kann dies schon einer Regierung, die durch repräsentative Verfassung gebunden ist, gar nicht in den Sinn kommen, und gewiß hat sie seit dem Jahre 1830 gezeigt, daß, was sie in die Hände der Commu ne» und Privaten legen kann, sie auch gern in ihre Hand legte, und daß sie die Freiheit des Einzelnen mehr zu befördern, als zu beschränken gesucht habe. Ebensowenig kann ich auch den zweiten Vorwurf, wenn er auch an sich das Ministerium nicht berührt, auf dem sächsischen Volke haften lassen. Es ist gewiß in küner Zeit so viel Gemeinsinn, in keiner Zeit der Wohlchätig- keitssinn so rege gewesen, als in den letzte» Jahren in Sachsen. Auf das Weitere gehe ich nicht ein, es gehört nicht zur Sache. Nur soviel muß ich bemerken, daß, wenn er über Schematisi- ren, Systematischen klagt, daß man überall Behörden schade, er dem Anträge entgegen sein müßte; denn was soll anders ge schaffen werden, alS ein neues Institut zu den vielen, die wir schon haben, und wenn die Schiedsmänner auch aus der Wahl des Volkes hervorgrhen sollen, so sind diese doch immer wieder Beamte. Will er die natürliche Freiheit in keiner Art beschrän ken, so muß er sich gegen das Institut erklären. Dann ist die natürliche Freiheit e'nem j.den Einzelnen zu überlassen, sich per sönlich den Vtrg'eichsmann zu wählen, er würde dann nicht verpflichtet ft in, den Man» zum Vergleichsnlann zu nehme», den Ander« für ihn gewählt haben. — WaS den Antrag der verehrten-Deputation anlangt, so hat das Ministerium wenig darüber zu sagen. Die geehrte Deputation gibt der Regierung zu erwägen, nach Befinden einen Gesetzentwurf deshalb vorzu legen. Die Regierung wird diesen Gegenstand, wie jeden, der in Gemeinschaft beider Kammern an die Regierung gebracht wird, gewissenhaft, unbefangen und vorurtheilssrei erwägen und das Resultat und nach Befinden einen Gesetzentwurf des halb vorlegen. Die Ansicht, welche das Ministerium bis jetzt über die Friedensgerichte gefaßt hat, hat das Ministerium in der jenseitigen Kammer vorgelegt. Es warm der jenseitigen Kammer hauptsächlich darauf berechnet, zu zeigen, wie man wohl dem Schiedmannsinstitut einen zu großen Werth beilege, wie die Gründe, die in dem jenseitigen Deputationsberichte für den Antrag angeführt worden, daß dieses Institut zur Vermin derung der Processe geeignet, mithin für die Rechtspflege noth- wendig sei, wie diese Ansicht eine'irrige sei, wie ferner die An sicht, als ob bei den sächsischen Gerichten sehr wenig verglichen werde, oder verglichen werde» könne, ebenfalls eine irrige sei, und wie man sich wohl zu sehr durch statistische Zahlen habe irre führen lassen. Ich habe gezeigt, wie gerade bei den sächsischen Gerichten, wo das Vermittlungsamt mit dem Richteramte ver bunden ist, unendlich viel verglichen werde; ich habe aus den sta tistischen Uebersichten über ganz Sachsen einiger früheren Jahre gezeigt, daß mehr Processe durch Vergleich, als durch Urthel und Recht beendigt worden sind, ja daß selbst, was den preußischen Schiedsmännern ganz entzogen ist, die Concursprocesse in der Mehrzahl durch Vergleich beendigt werden. Ich habe ferner aus den Proceßtabellen, wenn auch nicht von dem ganzen Lande, doch von mehren einzelnen Gerichten nachgewiesen, daß ganz ge ringfügige Rechtssachen nach dem Gesetze von 1839, welche sich für den Wirkungskreis der Friedensgerichte gerade ganz besonders Eignen, bei unseren Gerichten in nicht geringerer Zahl verglichen werden, als durch Schiedsmänner. Bei dem Stadtgerichte zu Leipzig haben von 100 Sachen, die dort angebracht worden, kaum 10 einer richterlichen eontradictorischen Entscheidung bedurft. Ich habe dies auch von mehren andern Gerichten aus Städten und auf dem Lande nachgewiesen. Bei dem Landgericht Wurzen kamen auf 100 Falle kaum 2 Sachen/die einer richterlichen Ent scheidung bedurften. Konnte ich rnithin den Vorwurf, daß bei den sächsischen Gerichten nicht viel verglichen werde, zurückweisen, so habe ich ebenfalls nachgewiesen, daß das Institut der Schieds-' männer in Preußen auf die Verminderung der Processe keinen Einfluß gehabt habe, daß namentlich im Jahr 1839 die Zahl der Processe in Preuße» gegen das vorhergehende Jahr um mehr als 34,000 gestiegen seien , und ich habe aus dem Gutachten des preußischen Justizministerii nachgewiesen, daß man den Einfluß dieses Instituts auf die Rechtspflege als einen ganz unbedeuten den oder äqual Null betrachte. Allein es läßt sich nicht leugnen, daß , wenn auch das Institut für die Rechtspflege nicht nothwen- dig und nützlich sei, es doch als ein Institut nebenbei bestehen -könne, daß manche Sachen, die vielleicht gar nicht .an die Gerichte gebracht werden, füglich durch solche Schiedsmänner verglichen werden können, und daß cs den Interessenten lieb sein kann, einen Mann im Voraus bezeichnet zu sehen, an den sie sich wenden '
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