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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Wollte man auch, wenn man es könnte, von der Geschichte der Kreditinstitute außerhalb Sachsen, welche mit 1769 anhebt, absehen, und das, was dieselben bei allen Mängeln dennoch überall geleistet, unbeachtet lassen, so würde schon das innere We sen der Kreditinstitute von selbst auf ihre Einführung Hinweisen und eine ganz einfache Betrachtung von selbst lehren, welche Vor- theile dieselben sowohl den Schuldnern, als auch den Gläubigern zu gewähren fähig sind. Gewiß nicht das Beispiel des Auslan des allein, sondern ebensosehr das ganz natürliche Gefühl eines wahren Bedürfnisses haben den Wunsch nach Kreditinstituten in Sachsen schon seit längerer Zeit hervorgebracht und haben ihm in der neuesten Zeit eine Lheilnahme erweckt, die schon an sich auf ein wirkliches Bedürfniß schließen lassen dürjte. Sehr be- achtungswerth bleiben in dieser Beziehung die schon beim vorigen Landtage stattgefundenen Verhandlungen in beiden Kammern über die Petition des Rittergutsbesitzers Michaelis auf Begrün dung eines Creditvercines in Sachsen, bei welchen die Nützlichkeit der Sache von nicht einem einzigen Sprecher verkannt und na mentlich in der I1V. Sitzung der zweiten Kammer ausgesprochen wurde, daß der Wunsch nach Creditvereinen überall gefühlt werde, daß dieselben ein Bedürfniß rind eine der größten Wohl- thaten seien. Noch mehr Bestätigung hat dieses in der Stände- wersammlung ausgesprochene Urtheil dadurch erhalten, daß gleiche Anträge, wie der des Herrn Michaelis, nun bei mehren Kreis versammlungen aller vier erbländischen Kreise und bei mehren Landtagen der oberlausitzischen Stände gemacht, überall mitun- getheiltem Beifall ausgenommen worden sind, und daß diese An träge bereits zur Entwerfung von Statuten zu Errichtung von Creditvereinen geführt haben, um deren Bestätigung die hohe Staatsregierung gebeten worden ist. Ist nun, wie die hohe Staatsregierung in dem Decrete S. 436 Selbst gerechtest aner kennt, die dem Unternehmen von mehren ständischen Korporatio nen in ihrer Gesammtheit zu Ehest gewordene angelegentliche Bevorwortung ein unverwerflicher Beleg eines unter den Bethei ligten selbst sich kund gebenden Bedürfnisses und insofern schon nn und für sich geeignet, die früher dagegen gehegten Bedenken großentheils zu erledigen, so dürften doch auch außerdem noch ei nige in der Sache selbst liegende Gründe anzuführen sein, welche obige Ansicht unterstützen und manche ost geäußerte Bedenken gegen die Creditvereine im Allgemeinen widerlegen. Der Fall, fremder Kapitalien zu bedürfen, tritt fast bei keinem Vermögensbesitze, bei keinem Gewerbe so oft ein, wie bei dem Besitze des Grundeigenthums. Erbtheilungen, landwirth- schaftliche Verbesserungen, Kalamitäten, die Uebernahme einer Wirthschast, welche früher verpachtet war, geben dem Grundei- genthümer zahlreiche Veranlassung, Kapitalien aufzunehmen, welche die-Einkünste eines oder mehrer Jahre bedeutend überstei gen. Vermöge der vorzüglichen Sicherheit, welche der Grund- eigenthümer anzubietcn vermag, sollte man glauben, daß sein Kredit größer sein müßte, als er es doch wirklich ist, und daß man ihm unter allen Darlehnsuchenden die billigsten Bedingungen würde stellen können. Und dennoch wird man selten ein auf Hypothek ausgeliehenes Capital unter 3^ Procent finden, selten ein größeres Capital ohne Unterhandlungsspesen erlangen, wäh rend jetzt Staatspapiere häufig nur 3 Procent Zinsen geben und noch mit Agio erkauft werden. Aus diesem Umstande ist es zu erkennen, und die Erfahrung bestätigt es, daß die Geneigtheit der Kapitalisten, dem einzelnen Grundbesitzer Kapitalien anzu vertrauen, nicht mit der Sicherheit im Verhältniß steht, welche der Grundbesitz an sich gewährt, daß es in dem Darlehnsver- hältniffe zwischen dem Kapitalisten und dem Grundbesitzer Um stände gibt, welche den Kredit des Letzteren zwar nicht selbst ver mindern, aber doch die Benutzung dieses Kredits erschweren und den Grundbesitzer verhindern, von demselben den völlig freien Gebrauch zu machen. Die Nachtheile, welche der Grundbesitzer bei dem Suchen des ersten Darlehns auf sich nehmen muß, treten bei jeder Kündigung des Darlehns von Neuem ein, sie vermehren sich aber, sobald die Seltenheit der Kapitalien zunimmt und Zeit ereignisse eintreten, welche die Einkünfte der Landgüter vermin dern, ihren regelmäßigen Eingang hemmen, und den Werth des Grundeigenthums herabdrücken. Gewöhnlich entsteht eine Sel tenheit von Kapitalien und ein Sinken des Werthes des Grundei genthums zu gleicher Zeit und aus gleichen Ursachen. Je größer aber die Summe ist, welche als Darlehn gesucht wird, desto schwieriger ist auch dessen Erlangung und Zurückzahlung; denn es ist allemal schwieriger, eine größere Summe auf einmal zurückzuzahlen, als eine kleinere, und als eine Anleihe, für welche Schuldverschreibungen in kleineren Capitalsabtheilungen ausgegeben werden. Bei jeder Aufnahme eines Darlehns muß der Grundbesitzer in Betracht ziehen die Kosten der ersten Auf nahme, den Nachweis der Sicherheit, welche für das Darlehn, verlangt wird, und die Bestellung derselben, das öftere Wieder kehren der dadurch veranlaßten Kosten bei vorfallenden Kündi gungen, die höheren Zinsen, welche er zugestehen muß, um diese Kündigungen abzuwenden, die Schwierigkeit endlich, ein größe res Capital auf einmal zurückzuzahlen, oder die Aufnahme eines kleineren Darlehns, um einen Ehest des größeren abzutragen. Ueber dieses Alles bedroht ihn in Zeiten, wo die Einkünfte des Gutes ausbleiben, und er daher der Nachsicht mehr als je bedarf, die Gefahr der Kündigung am Meisten, und bringt ihn dann am Leichtesten in die Nothwendigkeit, das Gut den Gläubigern überlassen zu müssen. Bringen alle diese Umstände für den Grundbesitzer, welcher eines Darlehns bedarf, unverkennbare Nachtheile hervor, so ist es eben der Zweck einer Kreditanstalt, diese zu vermindern. Nicht sowohl der Kredit des Grundbesitzes an und für sich ist es, welcher durch eine Kreditanstalt vermehrt werden soll; denn die Anstalt muß ebenso gut wie ein Privat gläubiger prüfen und ermessen, welches Darlehn einem Gutsbe sitzer mit vollständiger Sicherheit zugestanden werden könne, wohl aber die Fähigkeit des Einzelnen, von seinem Kredit, vermöge des Grundeigenthums, welches ihn gibt, einen ungehinderten Gebrauch zu machen. Die Kreditanstalt übernimmt es daher selbst, den Werth des Grundeigenthums, auf welches ein Dar lehn gesucht wird, zu ermitteln und nach sichern Grundlagen fest- zustellen, dem Darleiher das nöthige Capital zu den möglichst mäßigen, zu möglichst sich gleichbleibenden Zinsen und ohne Kündigung zu gewähren und die Zurückzahlung des Kapitals selbst in einzelnen Abschlagszahlungen anzunehmen, mithin die Tilgung der Schuld, auch selbst ohne regelmäßigen Eilgungs- plan, bedeutend zu erleichtern. Erhält auch der Kapitalist, wel cher dermalen auf Grundstücke ausleiht, künftig von den Pfand briefen einer Kreditanstalt geringere Zinsen, so entschädigen ihn dafür andere erhebliche Vortheile, hauptsächlich die große Leich tigkeit des Verkaufs der Pfandbriefe, mithin des Zurückempfangs des Kapitals in einzelnen Ehesten, die Sicherheit, ein großes Capital durch Kündigung nicht auf einmal zurückzuerhalten, die Sicherheit, mit dem dargeliehenen Kapitale nicht in einen Kon kurs zu gerathen. Diese Vortheile werden viele Kapitalisten geneigt machen, ihr Geld der Kreditanstalt zu leihen, wieder Andere wer den es vorziehen, gegen etwas höhern Zins ihre Kapitalien nur auf Hypothek auszuleihen. Die den Kreditanstalten so oft ge machten Vorwürfe, daß sie das Schuldenmachen erleichtern und den Güterschwindel befördern, dürften, wenn man den eigentli chen Zweck derartiger Anstalten erwägt, und wenn die Anstalten ihrem Zwecke selbst immer treu bleiben, kaum einer Widerlegung bedürfen. Allerdings ist es die Ansicht der Anstalt, dieAufnähme eines Darlehns zu erleichtern, zugleich aber auch dabei eine un-
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