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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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abänderliche Bedingung derselben, daß der Werth des verpfän deten Gutes das Darlehen vollkommen decke und die versproche nen Renten oder Zinsen zur bestimmten Zeit pünktlich abgeführt werden. Ob das aufgenommene Darlehn für den Erborger ein unumgänglich nothwendiges Bedürfniß sei, hat die Creditanstalt sowenig zu untersuchen, als ein Privatgläubiger; die Anstalt kann etwas Weiteres nicht thun, als für den Credit, den sie be willigen kann, eine bestimmte Grenze festzusetzen und sich selbst durch das Anerbieten höherer Zinsen nicht bewegen zu lassen, über diese Grenze hinauszugehen. Ebenso würde ein Güterschwindel auch schon jetzt ohne Creditvereine ftattsinden können. Allerdings ge währt das Nichterlöschen der Creditvereinsschuld im Falle der uothwendigen Subhastation, — denn nur von dieser kann hier die Rede sein, — dem Ersteher eine große Erleichterung beim Ankauf des Gutes. Mein abgesehen davon, daß diese Erleich terung nicht ohne Einfluß auf die Erhöhung des Kaufpreises blei ben , daß sie mithin nicht ohne Nutzen für die Gläubiger und den Schuldner selbst sein wird, abgesehen davon, daß auch jetztkeine Vorschrift besteht, daß der Käufer oder Ersteher die Kaufsumme sogleich voll und baar bezahlen müsse, kann das Erstehen eines Guts mit einer darauf stehen bleibenden Schuld auch darum eine zu große Beweglichkeit des Grundcigenthums nicht herbeiführen, weil, wenn ein Ersteher die Kaufsumme auch sofort baar bezahlte, ihn Nichts hindern würde, gleich darauf eine neue Schuld auf sein schuldenfreies Gut aufzunehmen. Derjenige Gutsbesitzer aber, welcher hierzu den ihm von einer Creditanstalt angebotenen Credit benutzt, gibt schon dadurch zu erkennen, daß er sich lieber im Besitze behaupten und das Darlehn allmälig wieder tilgen, als sein Gut verkaufen will^ besonders wenn die Creditanstalt eine planmäßige Tilgung (Amortisation) zur Bedingung macht. Ebensowenig dürfte das S. 514 der Beilage sub 6. und in mehren bei der Ständeversammlung eingegangenen Petitionen geäußerte Bedenken, daß nämlich, wenn die mit dem Besitze von Pfandbriefen verbundenen Annehmlichkeiten den Creditver- einen vorzugsweise die disponiblen Capitalien zuführen werden, die Folge hiervon keine andere sein könnte, als daß allen außer halb des Vereins stehenden Grundbesitzern die Erlangung von Darlehnen auf Specialhypothek erschwert und der Zinsfuß zu ih rem Nachtheile in die Höhe getrieben werden müsse, in derWirr- lichkeit einen Grund haben. Denn erstlich ist es gewiß, daß durch die Creditanstalten das wirkliche Bedürfniß und Verlangen des Grundbesitzes nach Darlehnen nichtvermehrt, nur aberleich terbefriedigt werden soll, und nicht die Absicht dieser Anstalten, die Schuldenmaffe des Grundbesitzes zu vermehren, sondern vielmehr sie zu vermindern. Dann aber behalten die Spe cialhypotheken schon durch den höhern Zinsfuß einen Vor zug vor den Pfandbriefen, obgleich diese bei niedrigem Zins fuß allerdings wieder den Vortheil der leichtern Disponibili tät genießen, und es wird daher immer viele Capitalisten geben, welche gegen den bisherigen Zins lieber auf Specialhypothek aus leihen, als Pfandbriefe kaufen, sowie auch Viele, welche einem Creditvereine beitreten könnten, dieses wahrscheinlich nicht thun, sondern es um größerer Unabhängigkeit wegen verziehen werden, mit einem Gläubiger ein Privatdarlehnsgeschäft zu machen und ihm ihr Gut zu verpfänden. Ist es nun wahr, daß ein wohlorganisirtes uod fortwährend gut verwaltetes Kreditinstitut eine Wohlthat für den ländlichen Grundbesitz ist, ist es ferner wahr, daß es dem, welcher ein mal eines Darlehns nicht entbehren kann, größere Vortheile dar bietet, als em anderer Gläubiger solches vermag, so dürfte auch mit der Begründung eines solchen Instituts, besonders wenn von den dabei Betheiligten ein lebhaftes Verlangen darnach zu erkennen gegeben wird,'nichtzu zögern sein. Welch eine Zeit aber dürfte geeigneter sein, um ein solches allgemein gefühltes Bedürfniß zu befriedigen, als die Zeit des allgemeinen Friedens, die Zeit der Ruhe, der gesetzlichen Ord nung und des allgemeinen Credits, in welcher Sachsen sich ge rade jetzt glücklich genug befindet. Die Deputation hat daher, schon durch vorstehende Betrach tungen bewogen, umso weniger über die große Nützlichkeit ei nes Kreditsystems für Sachsen in Zweifel sein können, als auch die in der Beilage sub 6. für die Kreditinstitute angeführten Gründe die Gründe, welche gegen dieselben in Betracht ge kommen sind, bedeutend zu überwiegen scheinen. Vortheilhafter dürfte kein Zeugniß für das schlesische Kre ditsystem sein können, als die S. 495 ersichtliche Bemerkung, daß das unter so bedenklichen Umständen ins Leben getretene Sy stem bald durch seine eigne Kraft erstarkt sei und das Urtheil S. 502, daß, insofern es darauf angekommen, den wanken den Kredit der größern Grundbesitzer zu stützen und vor völliger Zerrüttung zu bewahren, es seine Aufgabe in dieser Hinsicht be friedigend gelöst habe, daß endlich die finanzielle Lage jener Klasse dadurch eine gesicherte Basis gewonnen, und daß 400 der angesehensten Familien ihre Erhaltung jener heilsamen Maß regel schuldig gewesen seien, daß aber überhaupt das System in den betreffenden Provinzen so tiefe Wurzeln geschlagen habe und mit allen Besitz - und Vermögensverhältnissen derselben eng verwachsen sei, daß es kaum mehr hinweggcdacht werden könne, und die Frage über seine Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit an sich dort fast als eine müssige betrachtet werden könne. Wenn dagegen S. 503 gesagt wird, der Zweck der Schuldenverminde rung sei in jenen Provinzen entschieden nicht erreicht worden, die Pfandbriefschuld Schlesiens sei seit 1766 von 10 oder 20 Mil lionen Thaler auf 40Millionen gestiegen, so dürfte diese Angabe wohl Etwas nicht gegen das Pfandbriefsystem Schlesiens, mit hin auch nicht gegen das System der Kreditinstitute im Allgemei nen beweisen. Denn erstens hat die Provinz Schlesien durch das Hinzutreten eines Theils der vormals sächsischenOber- und Nie derlausitz einen größern Umfang gewonnen, dann aber sind dem schlesischen Landschaftsinstitute seit 1776 jedenfalls eine große Menge Güter von Neuem beigetreten, welche früher nicht bei getreten waren und nicht beitreten konnten, endlich aber ist der Grundwerth der Güter Schlesiens gegenwärtig ein ungleich hö herer, der Geldwerth aber im Mgemeinen ein ungleich niedrige rer, als damals. Glücklicherweise befindet sich der ländliche Grundbesitz in Sachsen nicht in der traurigen Lage, welche die Grundbesitzer Schlesiens in einem landschaftlichen Creditinstitute damals das einzige Nettungsmittel erblicken ließ. Dem Grundbesitz in Sachsen fehlt es bei gehöriger Sicherheit nicht an Credit, die Auf gabe also, den wankenden Credit der Grundbesitzer zu stützen und ihn vor völliger Zerrüttung zu bewahren, hat ein, Kreditinstitut für Sachsen nicht zu lösen. Diese Aufgabe ist aber auch nichtdie einzige, welche dasselbe zu erfüllen hat, sein Zweck ist auch der, ein Bedürfniß, welches nun einmal vorhanden ist, leichter und mit geringem Kosten uyd Opfern zu befriedigen. Die Staatsregierung spricht S. 507 selbst die Meinung aus, die Nothwendigkeit, Schulden zu machen, sei in der Na tur des Grundcigenthums selbst begründet, es sei also für den Staat um so wichtiger, Veranstaltungen zu begünstigen, welche darauf abzwecken, den Credit der Grundbesitzer zu erhöhen und den Capitalisten geneigter zu machen, dem Grundbesitz seine Ca pitalien anzuvertrauen, dieselbe gibt S. 509 selbst zu, daß die. unmittelbare Folge eines Creditsystems Erhöhung der Stabili-
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