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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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tätdes Grundbesitzes und insofern die sicherste Grundlage des Staatsverbandes, ja des Staates selbst sei, daß ferner Anstal ten in diesem Sinne ein wirksames Beförderungsmittel, ja die Bedingungen eines höhern Aufschwungs der Landwirthschaft seien, und S. 51V, daß in der Strenge, mit welcher die Di rektion des Vereins dessen Schuldner zur pünktlichen Erfüllung ihrer Obliegenheiten anzuhalten genöthigt und berechtigt ist, ein mächtiger Antrieb zur Ordnung und Wirthschastlichkeit liege, der Staat also (S. 518) mit sich selbst in Widerspruch treten werde,, wenn er den Wünschen der Grundeigenthümer eine Anstalt vor enthalte, die er im Interesse der gewerbtreibenden Classen mög lichst zu befördern und zu begünstigen pflege. Diesem Allen nach beantwortet die Deputation die erste ihr vorliegende Frage: ob nämlich die Begründung eines Creditsystems für den ländlichen Grundbesitz in Sachsen als wünschenswerth zu erachten sei? nicht nur nach ihrer vollen Ueberzeugung, sondern auch im voll kommenen Einverständniß mit den Ansichten der hohen Staats regierung im Allgemeinen mit Ja, und ist der Meinung, , daß die Begründung eines Creditsystems für den ländli chen Grundbesitz in Sachsen allerdings für wünschens- , werth zu erachten sei. Referent v. Friesen: Soweit geht nun der allgemeine Theil des Berichts und die zuerst zu beantwortende allgemeine Frage. Daß die Deputation die Hauptfrage des hohen Decrets getheilt hat, daß sie zuerst im allgemeinen Theile nur die Frage beantwortet, ob ein Creditwesen in Sachsen überhaupt wünschens werth sek, und daß sie die Fragen, unter welchen Voraussetzungen ein Ereditsystem in Sachsen wünschenswerth und unbedenklich, ob es für allen ländlichen Grundbesitz oder nur für den ritter- schaftlichen einzuführen sek, als specielle Fragen angesehen und als solche in einem besonderen Theile erwogen hat, wird wohl einer besonder» Rechtfertigung nicht bedürfen. Prinz Johann: Die Staatsregierung hat uns ein Gut achten über die Frage abverlangt, ob es räthlich sei, die Errichtung von landwkrthschaftlichen Creditvereinen zu gestatten. Unsere Deputation beantwortet diese Frage mit Ja, und insoweit stimme ich mit derselben überein; allein nicht ganz so mit den Motiven, welche sie aufgestellt hat. Da es nur mehr von Abgabe einer gutachtlichen Meinung, der Staatsregierung gegenüber, sich han delt, so glaube ich, daß e.s dabei auf die Motive eines solchen Gut achtens mehr ankommt, als wenn sie die Zustimmung zu einer solchen Maßregel gibt, und ich halte mich verpflichtet, meine An sichten mit wenigen Worten darzulegen. Ich glaube nämlich, daß die Bedenken, welche von Seiten der Staatsregierung gegen die Creditvereine geltend gemacht worden sind, von der Deputa tion nicht vollkommen widerlegt und nicht so unbedeutend sind, als sie scheinen mögen. Diese Bedenken scheinen mir namentlich aus der Entstehung der Creditvereine hergenommen werden zu können, aus dem Zweck und der Natur derselben und aus den in andern Ländern gemachten Erfahrungen. Was den ersten Punkt betrifft, so legt uns die Geschichte dar, daß die Creditvereine in Zeiten der Noth entstanden sind, gleichsam als Krücke des lah men, als Arznei eines kränken Credits. Nun ist, Gott sei Dank! der Credit der sächsischen Gutsbesitzer weder lahm noch krank, sondern relativ gut zu nennen, und es fragt sich nun allerdings, ob es rathsam sei, dem Gesunden eine Arznei zu geben und dem, der noch frische Beine hat, eine Krücke zu reichen. Schon aus diesem Gesichtspunkte kann ich eine gewisse Besorgniß bei Ein führung einer solchen Anstalt nicht unterdrücken. Ich sagte fer ner, der Zweck und die Natur der Creditvereine erregten bei mir auch Bedenken. Der Zweck kann kein anderer sein, als die Auf nahme von Darlehnen zu erleichtern, sei es durch niedrige Zinsen, sei es durch Schutz gegen Kündigung. Nun ist die Aufnahme von Darlehnen sehr verschieden; es gibt eine Aufnahme von Dar lehnen, welche als nothwendig, eine andere wieder, welche als nützlich, dagegen aber auch andere, welche als schädlich anzusehen sind. Au den ersten rechne ich z. B. die Aufnahme von Dar lehnen wegen Erbtheilung, zu den zweiten die Aufnahme von Darlehnen zu gründlichen ökonomischen Verbesserungen, und zu den letzten rechne ich die Darlehne zu gewagten Spekulationen oder zu unfruchtbarem Aufwand. Nun ist es klar, daß die Cre ditvereine nicht entscheiden können, zu welchem Zwecke der Grundbesitzer das Darlehn aufnimmt, noch weniger als der Privargläubiger. Der Letztere wird sich stets seinen Schuldner ansehen und Bedenken tragen, das Geld zu gewagten Spekulationen zu geben; der Creditverein dagegen hat sich verbindlich gemacht, überhaupt allen creditsuchen- den Grundbesitzern, welche Realsicherheit gewahren, Credit zu geben. Es ist nicht zu leugnen, daß in dieser Natur des Credit- vereins nächst der Begünstigung der nützlichen Aufnahme von Darlehnen auch eine Begünstigung der schädlichen Darlehnsauf- nahme liegt, und ob dies dem Staate nützlich sein werde, bezweifle ich sehr. Ich komme nun auf die Erfahrung in andern Ländern, und zwar auf die Erfahrungen unsers Nachbarlandes Schlesiens, des Vaterlandes der Creditvereine. Hier ist nun offenbar, daß sich die Schuldenmasse des größern Grundbesitzes vervierfacht hat, und es ist zwar Seiten -er Deputation eingeworfen wor den, daß dies durch den Zutritt der Oberlausitz und Niederlausitz entstanden sei. Ich muß aber bemerken, daß schon im Jahre 1836 diese Schuldenlast entstanden war, und der Zutritt der Oberlausitz fand erst im Jahre 1835 statt; und es kann sonach derselbe nicht so bedeutend darauf eingewirkt haben. Wenn ich nun die Erfahrungen unsers Vaterlandes mit denen in jenem Lande vergleiche, so scheinen mir die letzteren Erfahrungen nicht sehr günstig zu sein. Sachsen hat gewiß unendlich viel in den Kriegsjahren von 1813 und 1814 gelitten, mehr als das Nach barland; es war genöthigt, vier große Armeen, die auf eine sehr verwüstende Art Krieg führten, in seinem Schooße aufzu nehmen , und hatte keine Creditvereine. Das Grundeigenthum hat durch die Drangsale jener Jahre furchtbar gelitten, und man muß doch bemerken, daß es sich in der Hauptsache erholt hat, wenigstens ist es in einem bessern Zustande, als das Grundeigen thum der Nachbarländer, und namentlich geht die allgemeine Ansicht dahin, daß der Grundbesitz Schlesiens zu dem verschul detsten gehört. Sind nun diese Bedenken, wie mir scheint, nicht ganz unwichtig, so haben mich doch mehre Umstände beruhigt, zunächst die Ansicht, daß sie doch eigentlich nur von einem Miß-
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