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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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brauch des Instituts hergenommcn worden sind, welches den Gebrauch nicht ausschließt. Demnächst beruhigte mich aber vorzüglich die bei uns planmäßig eingeführte Schuldentilgungs anstalt, und das ist der Punkt, auf welchen ich bei der speciellen Berathung zurückkommen werde. Diese planmäßige Schulden tilgung findet in Schlesien nicht statt, und dies ist wahrscheinlich der Grund der dortigen nachtheiligen Erfahrungen. Haben mich diese Rücksichten über die Bedenken, welche ich geäußert habe, beruhigt, so konnte ich doch auf der andern Seite die offen baren Vortheile nicht verkennen, die der Creditverein für Auf nahme von Darlehnen, welche nützlich und nothwendig sind, und für eine größere Stabilität des Grundbesitzes verspricht. Die Landwirthschast kann nämlich bei der jetzigen Lage der Dinge ohne durchgreifende Verbesserung nicht bestehen, denn es würde mancher Grundbesitz hinter dem andern zurückbleiben müssen. Zu diesen Verbesserungen gehören aber Capitalien, die nur ein Creditverein verschaffen kann. Würde nun alles das meine Meinung zwischen den Vortheilen und Bedenken schwankend machen, so ist dock bei mir durchschlagend, daß sich unter den Grundbesitzern der allgemeine Wunsch darnach kund gibt. Einem solchen Wunsche mit Prohibitivmaßregeln entgegenzutreten, oder, was dem gleich ist, mit Versagung der nothwendigen Be dingungen, scheint mir bedenklich, und ist, glaube ich, nicht anzu- rathen. Sollte sich später der Mangel eines Creditvereines zeigen, so würde die Verantwortlichkeit der Staatsregierung und der Stände sehr groß sein; sollten aber Nachtheile aus den Cre- ditvereinen entstehen, so ist der Nachtheil auf Seiten der Grund besitzer, welche sich dafür ausgesprochen haben. Aus diesen Gründen erkläre ich mich dafür, daß man der Staatsregierung nicht anrathe, die Bewilligung eines Creditvereines zu versagen, und ich würde vielleicht, wenn es auf die Zustimmungsfrage an käme, den Antrag der Deputation dahin modisiciren, daß ich die Versagung der Genehmigung nicht für rathsam halte, und die entgegenstehenden Bedenken nicht für so wichtig, um die Geneh migung zu versagen. Ich enthalte mich aber eines solchen An trags, weil ich kaum glaube, daß er in der Kammer Anklang finden dürfte, und weil ich schon ausgesprochen habe, in welchem Sinne ich für das Deputationsgutachten stimmen werde. Domherr v. Güntherr Ich bitte um das Wort, nicht um Sr. Königl. Hoheit und die von Denselben ausgesprochenen An sichten zu widerlegen, denn sie stimmen im Wesentlichen mit de nen der Deputation überein, sondern um Einiges zu bemerken in Bezug auf die Zweifelsgründe Sr. Königl. Hoheit, hinsichtlich deren Dieselben nachzuweisen bemüht waren, daß sie nicht uner heblich seien. Ich erkenne zwar allerdings auch an, daß sie nicht unerheblich sind, halte sie aber doch nicht ganz in dem Grade für wichtig, als sie sich dem Auge des hochgestellten Sprechers dar gestellt zu haben scheinen. Creditvereine sind entstanden zur Zeit der Noth. Dieses ist aber auch der Fall fast bei allem Guten, dessen wir uns im menschlichen Leben erfreuen. Fast jedes Nütz liche, fast jede jetzt für nothwendig erachtete Einrichtung ist ein Kind dringender Noth. Die Noth ist die Lehrmeisterin der Künste und aller guten und nützlichen Einrichtungen. Daß man zu einer Zeit, wo keine Noth drängt, eine dergleichen Ein richtung trifft, ist eine lobenswcrthe Benutzung früherer schmerz licher Erfahrungen. Man baut auch Dämme am besten und bequemsten, wenn das Wasser am niedrigsten steht, obgleich Ue- berschwemmungen die Menschen zuerst auf die Nothwendigkeit, Dämme zu errichten, aufmerksam gemacht haben. — Ein Mißbrauch der Einrichtung, welche zur Begutachtung vor liegt, ist allerdings möglich. Doch Se. Königl. Hoheit haben selbst bemerkt, daß der mögliche Mißbrauch nicht ab halten dürfe von einer Einrichtung, die auch einen sehr nützlichen Gebrauch zulaffe. Dasselbe finden wir bestätigt fast in allen und jeden für die Menschen nützlichen Dingen. Ja selbst die edelste Gabe der Gottheit, der Verstand, ist ost von den Menschen zu ihrem eignen Schaden gemißbraucht worden, und doch ist es unsere Pflicht, denselben auszubilden. — Se. Königl. Hoheit sagte ferner, daß der Privatgläubiger bei einem Darlehn sich die Persönlichkeit des Schuldners ansehe. Als allgemeinen Satz muß ich das aus meiner langen practischen Erfahrung leug nen. Der Privatgläubiger sieht zwar bei einem Darlehn auf bloße Obligation allerdings gar sehr die Person dessen an, dem er creditirt, bei einer Hypothek aber fragt er wenig darnach. Er kennt sie sehr oft gar nicht, er hat sie nicht gesehen, er fragt nicht, ob sie das Geld zu einem guten und löblichen oder zu einem verwerflichen Zwecke erborgt, er fragt nur nach der Sicherheit, und wenn er sich durch Einsicht in die betreffenden Documcnte davon überzeugt hat, so bekümmert er sich nicht weiter um die Persönlichkeit des Schuldners. — Ein ferneres hauptsächliches Bedenken war, daß die Erfahrungen über den Nutzen der Credit vereine in einem Nachbarlande nichtganz günstig seien, daß näm lich seit der Errichtung des Creditvereins in Schlesien die Schul denlast sich vermehrt, ja vervierfacht habe. Diese Lhatsache, deren Richtigkeit ich nicht in Abrede stelle, scheint allerdings ge eignet, manche Zweifel gegen die Empfehlungswürdigkeit des Unternehmens hervorzurufen; sie verschwinden aber, wenn man außer dem von der Deputation bemerkten Umstande, daß die Grenzen Schlesiens sich erweitert haben, sich noch daran erinnert, daß nicht eigentlich die Schuldenlast bei den Theilhabern des Creditvereins sich um das Vierfache vermehrt habe, gleichsam, als ob die Personen, die ehemals 1v Millionen schuldig waren, jetzt 40 Millionen schuldig wären, sondern daß wahrend des Be stehens des Creditvereins eine große Anzahl von Rittergütern demselben beigetreten sind, welche bei der ersten Errichtung nicht daran Theil nahmen. Mir ist ein Gut bekannt, welches später mit einer Million beigetreten ist, und von dem bei dem ersten Ent stehen des Creditvereins nicht die Rede sein konnte, da es damals nicht zu Schlesien gehörte. Ich habe es für meine Pflicht er achtet, diese Bemerkungen der Kammer mitzutheilen. v. Polenz: Die hohe Staatsregierung hat uns zwei Ent würfe zu ländlichen Creditvereinen vorgelegt und anerkannt, daß unter den verschiedenen Verhältnissen beider Landestheile jeder in seiner Art ausführbar sei. Es weichen dieselben allerdings in gewissen Grundzügen so wesentlich von einander ab, daß es nicht wohl ausführbar sein möchte, sie zu vereinigen. Ob der
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