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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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nicht mehrt, sondern daß die Schulden im Vcrhältniß des wirk lichen Bedarfs bleiben. Ist dies der Fall, so kann der Creditver- ein auf den übrigen Grundbesitz und auf die Erlangung von Ca pitalien für solchen nicht Einfluß haben. Allein ich muß auch noch darauf aufmerksam machen, daß gerade der umgekehrte Fall nach meiner Ueberzeugung denkbar ist, als der, den man hier auf gestellt hat. Nämlich ich glaube, daß durch die Pfandbriefe au xorteur eher Capitalien aus dem Auslande in das Inland wer den gezogen werden, als daß der umgekehrte Fall stattfindcn sollte. Lassen Sie Ertracte aus den Hypothekenbüchern machen, und ich bin fest überzeugt, es werden wenige hypothekarische Ca pitalien aus dem Auslande in das Inland gekommen sein, da gegen würden wir finden, wenn wir einen Blick in die Schatul len der reichen Leute thun könnten, wieviel Gelder für auslän dische Staatspapiere in das Ausland geflossen sind. Der Grund davon ist, weil ein großer Ehest der Capitalisten nicht gern wissen lassen will, wieviel Vermögen er hat, und deshalb Staatspapiere wählt. Dieselbe Gelegenheit wird ihm durch die Pfandbriefe au Porteur gewährt; daraus dürste zu folgern sein, daß dieCapi- talmasse im Inlands eher vergrößert, indem die Gelegenheit ge geben wird, inländische Papiere zu erlangen, und außerdem es nicht unwahrscheinlich ist, daß ausländische Capitalien in das Inland sich hereinzichen, weil diese Pfandbriefe, wie ich glaube, mehr Credit, als manches Staatspapicr erlangen dürsten. Es dürste vielleicht sein, daß der Cours manchen Staatspapiers her- Mtergedrückt wird, aber der Nachtheil wird nicht eintreten, daß es an Capitalien für den übrigen Grundbesitz fehlen wird. Au ßerdem habe ich hinzuzufügen, daß nicht nm der größere Ehest der kleinen Capitalisten, sondern auch die Stiftungsfonds vor ziehen werden, lieber auf feste Hypotheken ihre Capitalien zu verwenden, als auf Papiere «u portsur, welche den Courschancen ausgesetzt sind. Es liegt das in der Sache. Der kleinere Capi- talist will weder durch den Cours verlieren, noch gewinnen. Ec wist sein Capital festmachen, und zieht dies vor, wenn er sich einen, wenn auch nur unbedeutend, hohem Zins verschaffen kann, und dies wird der Fall sein, wenn er auf den kleinern Grundbesitz seine Eapitalien ausleiht. Ein gleicher Fall wird es mit den Stifrungscapitalien sein, und so glaube ich, daß es für den klei nern Grundbesitzer nicht an Capitalien fehlen wird, um seine Be dürfnisse zu befriedigen. Ich habe mir erlaubt, dieses Wenige auf die Bedenken, welche hier aufgestellt worden sind, zu er- wi'cdem. Vicepräsident v. Carlowitz: Wem cs bekannt ist, daß ich an den kreisständischen Vorarbeiten zu Errichtung eines Ccedit- vereins nicht nur als Deputationsmitglied der Ritterschaft des Meißner Kreises Antheil nahm, sondern auch an denselben später als Vorstand der betreffenden Deputation des erzgebirgischen Kreises mitwirkte, der wird über meine heutige Abstimmung in Zweifel sich nicht befinden. Za, meine Herren, ich halte aller dings die Errichtung eines Creditvereins und zwar zunächst eines ritterschaftlichen in Sachsen für wünschenswerth, und trete in allen Punkten dem Gutachten der geehrten Deputation bei; in allen Punkten,.sage ich, selbst da, wo die geehrte Deputation die I. 24. Ansichten des Statuts des leipziger Kreises bei Fragen, wo es sich um Privilegien handelt, die jenem Institut zu gewähren find, auf eine, wie mich bedünkt, weniger liberale Weise begutachtete, als ich dies im Interesse des Instituts und in Anerkennung der großen Nützlichkeit desselben wohl gewünscht hätte. Indessen, ich wiederhole es, ich trete der geehrten Deputation auch in diesen Punkten bei, weil ich eine Uebcreknstkmmung der Ansichten der hohen Staatsregicrung gegenüber hier vor Allem wünschenswerth halte. Ich bedaure, daß ich dasselbe nicht von der Vorlage der geehrten Staatsregierung sagen kann, nicht als ob ich etwa die- Klqrheit, den Scharfsinn, durch den sich jene Vorlage auszeichnet, verkennte, sondern weil ich der Meinung bin, die Staatsregierung habe bei dieser Frage eine Stellung eingenommen, die mir nicht die passende scheint, nämlich eine neutrale Stellung. Ich glauhe, wie die Sache jetzt steht, wie sich die Frage durch die Berathung in den einzelnen Kreisen des Landes gestaltet hat, würde es nicht nöthig gewesen sein, noch eine Vorlage an die allgemeinen Stände in der Maße zu bringen, daß man sie fragt, ob überhaupt die Einführung eines solchen Instituts nützlich und rathsam sek oder nicht, Ich hätte geglaubt, cs würde genügt haben, die Stände versammlung aufzufordern, denjenigen Privilegien ihre Zustim mung zu ertheilen, ohne die allerdings ein solches Institut ins Leben nicht gerufen werden kann, wobei natürlich vorausgesetzt worden wäre, daß solchenfalls die Staatsregicrung eine bestimmte schon abgeschlossene Ansicht gefaßt und dargelegt habe, und zwar, wie sich nach dem, wqs ich bemerkt habe, von selbst versteht, eine zustimmende. Ich glaube, die neutrale Stellung, welche dagegen die Staatsregierung eingenommen hat, rechtfertigt sich erstens nicht durch die zcitherigen ständischen Erfahrungen, sie entspricht zweitens nicht der Stellung, die die hohe Staatsregicrung einer Corporation gegenüber einnehmen sollte, wie es die Ritterschaft pes Landes ist, und sie entspricht drittens nicht den Grundsätzen der Billigkeit. — Wenn ich sage, die zeithergemachten ständischen Erfahrungen sprechen nicht für die neutrale Stellung der Staats regierung, so darf ich nur auf diejenigen Beispiele verweisen, die während der früheren Landtage an die Ständeversammlung mit telst Vorlage, und zwar zur Begutachtung, nicht zur zustim menden Erklärung gebracht worden sind. Ist es ohnehin schwer, wie man zu sagen pflegt, viele Köpfe unter einen Hut zu bringen, so hat die Wahrheit dieses Sprüchworts sich hauptsächlich dann bestätigt, wenn die Staatsregierung bei Vorlagen, welche sie an die Stände brachte, selbst keine bestimmte Ansicht im Voraus aufstellte, wenn sie vielmehr lediglich das Gutachten der Stände zu vernehmen wünschte und in Aussicht stellte, daß sie sich durch dieses bestimmen lassen werde. Es hat sich bei derlei Fragen nur zu ost herausgestellt, daß sich die Stände nicht vereinigten und daß, wenn auch die Staatsregierung im Verlaufe der Verhand lungen sich noch einer bestimmten Ansicht zuwenhete, sie sich dann außer Stand gesetzt sah, mit Benutzung der verfassungsmäßig ihr zu Gebote stehenden Mittel und Vorrechte dieser ihrer neuen Ansicht entschiedene Geltung zu verschaffen. — Wenn ich zwei tens sagte, jenes neutrale Verhalten entspreche der Stellung nicht, die die Staatsregicrung der ritterschaftlichen Corporation 2
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