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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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gegenüber einzunchmen habe, so motlvire ich diese Behauptung durch Folgendes: Wo es sich davon handelt, daß einzelne Vereine im Vaterlande ein Unternehmen, sei es ein Actienunternehmen oder ein anderes, ins Leben rufen wollen, und wo dieses Unter nehmen die übrigen Gassen der Gesellschaft nicht beeinträchtigt, die Cassen des Staats nicht beansprucht und überhaupt dem all gemeinen Staatszwecke nicht entgegentritt, da sollte ich meinen, zieme sich namentlich in jetzigcrZeit eineBevormundungderStaats- regierung nicht mehr. Mit meiner vollen-Zustkmmung nehme ich da her auch wahr, daß die geehrte Staatsregierung, wo es sich davon handelt, daß Privatleute Actienvereine ins Leben rufen wollen, sich möglichst fern von aller Einmischung zu halten pflegt, daß sie na mentlich die Frage n i.e inErwägung zieht, ob das projectirteActien- unternehmen ein rentables zu werden verspreche oder nicht. Wie kommt es nun, möchte ich fragen, daß die geehrte Staatsregierung, wenn auch in der besten Meinung, einer Corporation, wie die Ritterschaft des Landes ist, gegenüber, eine so bevormundende Stellung einnimmt? daß sie sich so sorgfältig mit der Frage beschäftigt, ob das Unternehmen ihr nützlich oder nachtheilig sein werde? Sollte die Ritterschaft des Landes weniger geeignet sein, wie jede Aktiengesellschaft, das zu erwägen, was ihrem In teresse förderlich ist oder nicht? — Das Dritte, was ich darzu legen mir erlauben wollte, das dritte Bedenken gegen die Stel lung der Staatsregierung kommt darauf hinaus, daß ich glaube, jene neutrale Stellung entspreche nicht den Grundsätzen der Billigkeit. Meine Herren! es ist gewiß nur billig, derritter- schasilichen Corporation die Errichtung eines Creditinstituts zu gestatten, eines Instituts, das sie so äußerst lebhaft, so entschieden wünscht. Es waren in der Lhat keine kleinen Schwierigkeiten, die die Mangel der Kreistagsordnung der Entwerfung zuvörderst eines speciellen Statuts, wie es das des leipziger Kreises ist, der Begutachtung eines solchen Statuts in allen Kreisen des Landes, endlich der Vereinigung der über dasselbe in den verschiedenen Kreisen getheilten Meinungen entgegenstellten. Und dennoch wurden diese Schwierigkeiten mit einer noch nie erlebten Be harrlichkeit, mit einer Aufopferung der eignen Ansichten, wie sie noch nie vorgekornmen, überwunden. So hat sich, um nur einige Beispiele anzugeben, der leipziger Kreis den Erinnerungen der meißner Kreisdeputation ohne Widerspruch gefügt, obgleich die andern Kreise sich noch nicht erklärt hatten, und er wohl hatte abwarten können, ob diese andern Kreise sich nicht vielmehr für den leipziger und gegen die Deputation des meißner Kreises entscheiden würden. So hat namentlich der erzgebirgische Kreis, der sich über den Umfang, der dem Institute zu geben sein möchte, anfänglich mit den übrigen Kreisen in Witerspruch be funden, mit einer fast an Einhelligkeit grenzenden Mehrheit seine früheren Beschlüsse reformirt und sich den Ansichten der übrigen Kreise angeschloffen, um der Staatsregierung gegenüber durch Einigkeit der Kreise den hohen Werth zu documentiren, den man auf Errichtung des Instituts lege. So hat dieser Kreis, um nicht die Zeit zu verlieren, in dem Wunsche, daß das Institut baldmöglichst ins Leben trete, mit einem nie vorgkommenen Vertrauen, denn er verzichtete sogar auf eine spätere Vortrags erstattung zur nachträglichen Genehmigung, die weitere Verhand lung mit den andern Kreisen, die Vernehmung mit der Staats regierung , Und überhaupt die ins Leben Einführung des Insti tuts in die Hande einer Deputation von nur fünf Mitgliedern gelegt, deren Vorstand zu sein ich die Ehre habe. Wenn aus dem Gesagten übrigens sich abnehmen läßt, daß die Kreise über diese Angelegenheit mitunter früher verschiedenen Ansichten hul digten , so bitte ich aber noch, meine Worte nicht etwa mißzuver stehen. Mer die Frage, ob ein solches Institut nützlich sei, ob es als nützlich ins Leben zu rufen sei, darüber waren die Kreise von vorn herein fast mit Stimmeneinhelligkeit einverstanden. Von dem erzgebirgischen Kreise z. B. kann ich sagen, daß nur ein Mitglied aus der gesammtenRitterschaft sich dagegen erhob, während die übrige gesammte Corporation sich sofort der Ansicht anschloß, daß man und zwar nicht zeitig genug ein solches In stitut ins Leben rufen könne. Nur über die Einzelheiten gaben sich mitunter anfänglich verschiedene Ansichten kund, was natür lich bei der Umfänglichkeit des Berathungsgegenstandes auch nicht anders sein konnte. Folgere ich aus diesen Vorgängen, aus der Bereitwilligkeit der Kreise, ihre Ansichten denen der übrigen unterzuordnen, um nur Einigkeit herzustellen, daß es der lebhafte Wunsch der Ritterschaft des Landes sei, ein solches In stitut zu begründen, und kann ich nicht zugebcn, daß dasselbe anderen Staatsbürgerelassen directen Nachtheil bringe, so sollteich meinen, es könnte ohne Unbilligkeit unsere wohlmeinende Staats regierung einem solchen Wunsche nichtnurnichtentgegentreten,sie müsse demselben sogar allenthalben willfährig entgegenkommen. Oder glaubt man vielleicht, daß die rktterschaftliche Corporation auf Berücksichtigung ihrer Wünsche, wenn sie die übrigenDtaatsein- wohnerclaffen nicht gefährden, weniger Anspruch habe, als die bei den andern Stände, als Städte und die bäuerlichen Grundbe sitzer? Ich erinnere Sie an die Städteordnung, an die Erläute rung des Heimathsgesetzes, an die Landgemeindeordnung, an das Ablösungsgesetz, an die Rentenbank, an die unzähligen andern Gesetze und Einrichtungen, in neuerer Zeit einzig und allein zu Gunsten jener andern beiden Gassen gegeben, und ich kann mich kaum entsinnen, daß indem Zeitraum der letzten zehn Jahre auch nur ein Gesetz zu Stande gekommen wäre, was vorzugsweise bestimmt gewesen wäre, die Interessen der Ritterschaft zu fördern. Und dennoch hat diese Corporation — ich mache daraus der Staatsregirrung keinen Vorwurf, es liegt dies mehr in den Zeit ereignissen — es allerdings erleben müssen, daß, wo cs sich von ihren Interessen handelte, in jenem Zeiträume nur zu oft Anfein dung an die Stelle der Parteilosigkeit, Belastung an die Stelle der Befreiung, Gleichstellung, an die Stelle des Vorrechts getre ten ist. Nun so sollte ich denn glauben, daß jetzt der Staats regierung die Gelegenheit geboten sei, in dankbarer Anerkennung des Umstandes, daß aller jener Beschwerungen ungeachtet die Ritterschaft noch immer an Loyalität und Vaterlandsliebe mit den übrigen beiden Ständen wetteifert, der Ritterschaft diesen ihren Wunsch zu g.'währen und das Institut des Creditvereins ins Leben zu rufen. Ja ich appellire an das Billigkeitsgefühl der hohen S'taatsregierlmg, wenn ich, wie hiermit geschieht, den
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