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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Der Herr Staatsminister legt die Ansicht dar.- die Stellung, welche die. Staatsregierung eingenommen, sei nichts weniger als eine solche, die Staatsregierung erkläre sich für Errichtung dieses Instituts. Nun, diese Aeußerung kann ich nur dankbar willkommen heißen; aber ich muß bemerken, sie ist mir eine neue. Das allerhöchste Decret wird seine neutrale Stellung nie ver leugnen können. Es ist ein großer Unterschied zwischen einem Gegenstände, den man zur Begutachtung an die StaNdever- sammlung bringt, und zwischen einem Gegenstände, worüber man eine Erklärung abzugeben verlangt; insofern man nämlich Lei der ersten Art von Vorlagen sich Seiten der Regierung sein Urtheil Vorbehalt bis nach Eröffnung der Ansicht der Stände, bei der zweiten aber eine bestimmte Ansicht schon darlegt und. die Ständeversammlung, insoweit diese einzuwilligen hat, blös fragt, ob sie ebenfalls der Ansicht der Regierung beitreten wolle oder nicht. Kann ich mich demnach vielleicht geirrt haben über die Zweckmäßigkeit des Weges, den die Staatsregierung unge schlagen hat, so konnte und werde ich mich nie geirrt haben.über die Thatsache, insofern ich nämlich behaupte, daß das allerhöchste Decret eine Bahn verfolgt, die, weit entfernt, eine entschiedene Ansicht darzulegen, darauf hinauskommt, daß man sein Urtheil mehr oder weniger von der Ansicht der allgemeinen Stände ab hängig machen wolle. Staalsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich muß bemerken, daß in dem allerhöchsten Decrete ausdrücklich ausge sprochen ist: „daß Se. Majestät nicht abgeneigt seien, zur Be gründung eines Kreditsystems Allerhüchstihre Genehmigung zu er- theilen," und weiterhin: „daß Se. Majestät Anstand genommen, die Allerhöchste Willensmeinung auf die vorliegenden Gesuche sofortzu erkennen zu geben, indem diese Angelegenheit als eine solche erschienen sei, bei welcher es wegen ihrer praktischen Wich tigkeit und ihres Einflusses auf die allgemeinen Landesverhält- niffe vorzugsweise erwünscht sein müsse, die gutachtliche Ansicht der Ständeversammlung zu vernehmen. Domherr v. Günther: Ich habe nur Einiges in Bezie hung auf das zu entgegnen, was der Herr 0. Großmann als Bedenken gegen die beantragte Einrichtung ausgestellt hat. Er fragt zuvörderst, ob denn jetzt die Nothwendigkeit — denn die Nützlichkeit räuMt er selbst ein— ob, sage ich, jetzt die Nothwendigkeit zu Gründung eines Instituts, wie ein Creditver- ein,'vorhanden sei, und was für einen künftigen möglichen Krieg übrig bleibe, wenn schon während des Friedens alle Kräfte des Landes erschöpft wären? Damit fetze ich in Ver bindung , was der genannte Herr Redner über die Vermehrung des Papiergeldes sagte. — Nun möchte ich zwar allerdings nicht behaupten, daß sich gegenwärtig die Begründung eines Kredit vereins als ein Werk dringender Nothwendigkeit darstellc. Al lein wenn die Creditvereine, wie der geehrte Sprecher selbst ein räumt, nützlich sind, so ist es doch im höchsten Grade rathsam, zu Begründung derselben den günstigsten Zeitpunkt zu benutzen, und das ist die Zeit des tiefen Friedens. Nicht während des Krieges, Nicht, während eine allgemeine Calamitat die Kräfte -es Landes erschöpft üttd alle vorhandenen HülfsqMen zu Be- 'riedigung des augenblicklichen Bedürfnisses in Anspruch nimmt, ist der Zeitpunkt, wo ein solches Institut ins Leben gerufen wer den kann. Soll es während des Krieges nützen, so muß es zur Zeit des Friedens begründet werden; soll es in der Zeit dcrNoth Hülfe darbieten, so muß es, wo keine Noch vorhanden war, vorbereitet und eingerichtet sein. In der guten Zeit muß das jenige geschaffen werden, was in der Zeit der Noch Hülfe ge währen soll. Die Bemerkung, daß durch neues Papiergeld ein Zustand, ähnlich den amerikanischen Wirren, bei uns herbeige führt werden könne, scheint auf einer Verwechselung des Papier geldes mit den Staatspapieren und ähnlichen »u porlenr gestell ten Papieren zu beruhen. Das Papiergeld ist eine künstliche Vermehrung der Circulativnsmittel, die allerdings auch den Cha rakter einer Schuld, und, wenn derStaat dasselbe ausgibt, einer Staatsschuld hat. Allein die von Creditvereinen auszugrbenden Pfandbriefe sind kein Circulationsmittel, sie haben nicht den Charakter des Geldes, sondern den einer Schuldverschreibung; sie repräscntiren eine hypothekarische Forderung, und wer Pfandbriefe in Händen hat, ist völlig dem vergleichbar, der Specialhypothekenscheine in seiner Casse verwahrt. Beide haben zwar Papier statt Geldes, aber in ganz anderem SinNe, als der, welcher Kassenanweisungen statt Geldes besitzt. Dem Pfandbriefe entspricht, wenn nicht eine bestimmte Specialhy pothek, doch ein idealer Lheil der dem gesummten Creditvereine, gehörigen Hypotheken; dem Papiergelde entspricht Nichts, als der allgemeine Crcdit des Staates, der durch unglückliche Ereig nisse geschwächt werden kann, während das, was die Pfand briefe sichert, — die Hypotheken, welche dem Creditvereine ge hören — zu keiner Zeit ihren Werth verlieren können, wenigstens so lange nicht, als nicht unglückliche Ereignisse eintreten, die außerhalb aller menschlichen Berechnung liegen. Wenn ferner der geehrte Sprecher eine Beschränkung der Freiheit des Einzel nen darin fand, daß bei den Creditvereinen nur die Hälfte des Grundwerthes verpfändet werden kann, und wenn er glaubt, daß es dadurch erschwert werde, noch mehr Hypotheken aufzu nehmen , so habe ich darauf zweierlei zu erwiedern. Erstens ist kein Zwang zum Beitritt vorhanden. Es ist dem freien Willen der einzelnen Grundbesitzer überlassen, den Creditvereinen bei zutreten oder nicht. Zeder Grundbesitzer kann es thun, wenn er es genehm findet, er kann es unterlassen, wenn er einer an dern Ansicht ist. Allein, was noch wichtiger ist, ich glaube durchaus der Bemerkung widersprechen zu Müssen, als ob es dem, der sein Besitzthum bei einem Creditvereine bereits zur Halste engagirt hat, schwerer werde, eine anderweite Hypothek darauf zu bekommen, als dem, der sein Besitzthum an einen Privatmann zur Hälfte verpfändet hat. Es wird dem Erstem vielmehr leichter werden (wenigstens bei den Grundsätzen, wel che die erbländische Ritterschaft anzunchmen gesonnen ist), Geld quf spätere Hypothek zu bekommen, als dem Letzteren. Wer Schuldner eines Creditvereins ist, hat keine Aufkündigung zu befürchten; es hat also auch der Gläubiger,» der ihm Geld an vertraut und eine Hypothek dafür bekommt- die den Forderungen des CredilvereinS nachsteht, nicht die Nachthrile zu befürchten,
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