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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Stande waren, durch die reichen Capitalisten Hamburgs die be- nöthigten Gelder vielleicht selbst zu einem niedrigeren Zinsfüße zu erhalten. Als nun aber das große Brandunglück Hamburg be troffen hatte, sind in Zeit von wenigen Wochen, wenn ich nicht irre, ihnen Millionen auf einmal gekündigt worden, indem die Capitalisten das Geld zum Wiederaufbau ihrer abgebrannten Gebäude brauchten. Das hat nun jene Grundbesitzer in große Verlegenheit gebracht und sie bitter bereuen lassen, den Credit- vereinen nicht beigetreten zu sein. Referent v. Friesen: Die Deputation mußte sich gleich zu Anfang ihrer Arbeiten daran erinnern, daß sic selbst, sowie die hohe Kammer zum großen Lheil aus solchen Mitgliedern besteht, welche einen Creditverein wünschen, also aus Betheiligten. Sie hat darum umsomehr die Pflicht gefühlt, sich bei Begutachtung der gegenwärtigen Vorlage auf einen ganz unparteiischen Stand punkt zu stellen. Sie hat sich daran erinnert, daß es hier nicht auf Bevorwortung einer ständischen Petition ankomme, sondern auf die Begutachtung einer Regierungsvorlage, und daß es nicht hinreichte, blos die von einer gewissen Clafse geäußerten Wünsche zu unterstützen und zu bevorworten, sondern daß sie hierbei auch an die Wirkungen denken müsse, welche die Erfüllung dieses Wunsches haben würde, daß sie auch die Interessen des ganzen Landes und die Rechte dritter Personen dabei zu berücksichtigen habe. Sie hat sich überzeugen müssen, daß hier die Rechte drit ter Personen gar sehr in Betracht kommen, und daß es daher, so sehr sie auch, ihrer Mehrzahl nach, einen Creditverein wünschte, nothwendig sei, eine besondere Vorliebe dafür zu unterdrücken, und die Sache von demselben Gesichtspunkte aus zu erwägen, von welchem die Staatsregierung selbst sie betrachtet. Eingedenk dieser Pflicht habe ich selbst nur diese höhere Rücksicht festhalten zu müssen geglaubt, habe auch den Aufenthalt vergessen, welchen die Theilnehmer des leipziger Creöitvereins bisher in der Sache erfahren haben, und welcher uns um so unerwarteter war, als schon die vorige Ständeversammlung sich für die Nützlichkeit der Creditinstitute einstimmig ausgesprochen hatte, und wir da her wohl erwarten dursten, es werde der hohen Staatsregierung selbst erwünscht und willkommen sein, wenn sich eine Corporation finde, welche an die Ausführung eines solchen Instituts Hand legte. Ich habe mich daher jetzt nur über die Vorlegung des allerhöchsten Decrets gefreut, daraus die Hoffnung geschöpft, daß unsere Wünsche in Erfüllung gehen werden, und halte mich in dieser Beziehung an die Worte des allerhöchsten Decrets: „Daß Se. Königliche Majestät nunmehr nicht abgeneigt sind, zur Be gründung eines solchen Systems Allerhöchst-Ihre Genehmigung zu ertheilen, auch demselben die zu seinem Bestehen unentbehrli- den sie im Auge haben. Der Zweck eines jeden Darlehngeschafts ist und bleibt immer nur der, ein Darlehn zu erhalten, mag die ses nun von einem Privatgläubiger oder von einer Kreditanstalt gewährt werden, so ist dies in Beziehung auf die Sicherheit, die verlangt wird, ganz und gar einerlei. Keine Creditanstalt in der Welt wird ohne genügende Sicherheit Credit bewilligen. Wenn man daher gesagt hat, der Privatgläubiger könne seinen Schuldner ansehen und untersuchen, ob ders-lbe Credit verdiene, so glaube ich, daß in dieser Hinsicht zwischen einem Privatgläu biger und einer Creditanstalt kein Unterschied ist, oder höchstens nur der, daß der Privatgläubiger kn der Regel noch mehr Credit bewilligen wird, als eine Creditanstalt. Keine Creditanstalt geht in Bewilligung des Kredits über zwei Drittel des Werthes der Besitzung hinaus, die meisten geben nur die Hälfte. Privat gläubiger werden meistens auf zwei Drittheile unbedenklich Credit geben, wenn sie nur sonst Sicherheit sehen, und werden auf die Zahlungsgeneigtheit des Schuldners allemal weniger Rücksicht nehmen, als auf die Kräfte des Gutes. Allein wenn es auch in Beziehung auf die erforderliche Sicherheit einerlei ist, ob dem Schuldner das Darlehn von einem Privatgläubiger oder von ei ner Creditanstalt gewahrt wird, so ist dies doch in andrer Be ziehung dem Schuldner nicht einerlei; denn eine Creditanstalt bie tet dem Schuldner noch ganz andere Vortheile, welche ein Pri- vatgläubiger nicht zugestehen kann, welche ich nicht zu wiederho len brauche, da sie schon oft genug erwähnt worden. Wenn es aber für den Schuldner vortheilhaster ist, von einer Creditanstalt zu borgen, warum will man so ängstlich fragen, ob ein Creditin- stitut.-auch so unbedingt nothwendig sei? Nothwendig ist Vieles nicht, was. doch nützlich und wünschenswerth ist. Will man jene Frage immer aufwerfen, so wird man auch fragen müssen: Ist eine Rentenversicherungsanstalt durchaus nothwendig? Sind Sparcassen durchaus nothwendig? Kann man sich nicht damit begnügen, daß diese Institute nützlich und wünschenswerth sind; sind sie dies aber, warum will man für ihre Errichtung erst die Zeit der äußersten Noch erwarten. Ich muß hierbei erinnern, daß selbst die Noch allein in Schlesien das Institut auch lischt zu Stande gebracht haben würde, und daß es vielleicht mit der Ein führung zu spät gewesen wäre, wenn nicht damals Unterstützun gen aus Staatsmitteln gegeben worden wären, wenn man da mals nicht Moratorien gehabt hätte, eine Maßregel, die man jetzt verschmäht und die uns selbst gegen die Werfaffungsurkunde ist. Hätte man damals diese beiden Hülfsmittel nicht gehabt, schwerlich möchte das Institut in Schlesien entstanden sein. Ein geehrter Redner hat erwähnt, daß man durch das Kreditinstitut die Kräfte der Grundbesitzer Zu sehr anspanne, daß es dann im Kriege keine gesparten Kräfte mehr gebe, da man schon die äußersten Mittel angewendet hätte. Nun ist aber gerade Absicht und Zweck der Anstalt, die Kräfte iw Frieden mög- chen Rechtsbegünstigungen zu verleihen, vorausgesetzt, daß es den Gläubigern die erforderliche vollständige Sicherheit gewäh re." Was nun die Sache selbst anlangt, so habe ich mft nur we nige Bemerkungen zu erlauben, da schon mehre geehrte Sprecher d'e geäußerten Bedenklichkeiten gründlich widerlegt haben. Im Allgemeinen möchte ich doch glauben, daß man sich Credit- vereine als etwas zu Künstliches vorstellt, und die einfachen GmndZüge übersieht, auf welchen sie beruhen, den einfachen Zweck,. llchst zu schonen und sie aufzubewahren für die Zeiten des Kriegs und der Noch; und was die geschonten Kräfte betrifft, die im 'letzten Kr'eze noch vorhanden gewesen sein sollen, so möchte ich den Herrn Redner fragen, ob er damals, namentlich in dm Jahren 1813,18L4, !8!6, und in späteren Jahren noch
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