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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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mögen. Unter allen Umständen scheint aber an einen gut einge richteten Creditverein doch die Forderung gestellt werden zu müs sen, daß er den Theilnehmern, welche sich vor dem Lilgungs- zwange nicht scheuen, sondern denselben wünschen und sich ihm freiwillig unterwerfen wollen, wenigstens die Gelegenheit dazu darbiete, so nämlich, daß ihnen die Wahl offen gelassen werde, ob sie blos die Zinsen der Pfandbriefe mit einem Zuschlag für die Verwaltungscassen zahlen, oder sich freiwillig zu einer höhern Zinsenzahlung verstehen wollen, damit der Ueberschuß zur Til gung verwendet werde. Ich weiß zwar nicht, ob eine solche Combination beider Methoden bereits irgendwo versucht worden ist; ich sollte aber meinen, daß sie wohl ausführbar sein müßte. Wenn auf diese Weise beide Systeme ohne Zwang neben einander bestehen, so würde dies zugleich die beste Probe für den praktischen Werth des einen vor dem andern abgeben, und ich müßte mich sehr irren, wenn sich nicht die eine große, ja vielleicht die größte Zahl der Lheilnehmer aus freiem Antriebe für die höhern Bei träge und einen festen Tilgungsplan entscheiden sollte. v. Polenz: Einiges zur Widerlegung. Mir scheint, we nigstens soweit ich den Herrn Commissar verstanden habe, seine Rede sei gegen das gerichtet, was ich gesagt habe. Ueber die Ausführbarkeit seines letzten Vorschlags vermag ich auf der Stelle nicht zu urtheilen. Wenn man es Jedem freistellt, ob er tilgen oder nur die übrigen Vortheile des Creditvereins bei geringerer Zinszahlung genießen will, so fällt Alles zusammen, was ich früher gesagt habe; indessen ist dieser Vorschlag ganz neu. Man will aber das nicht, und solches muß ich annehmen, denn der Herr Commissar war mehr dafür, daß man es den zum Verein Treten den zur Bedingung mache, daß sie successive und regelmäßig tilgen. Gegen die Behauptung, es sei kein Zwang vorhanden, weil es Jedem freistehe, beizutreten oder nicht beizutreten, muß ich doch sagen, daß ein Zwang deutlich darin zu erkennen ist, weil die übrigen Vortheile neben der Tilgung so groß sind, daß jeder Grundbesitzer ihm beizutreten wünscht. Schließt man ihn aber aus, wenn er nicht tilgen will, so muß ich es als einen indirecten Zwang ansehen. Es wurde ferner angeführt, daß in allen frü hem Creditanstalten ein Tilgungsfonds als Bedingung festgesetzt worden wäre; diese Autorität erkenne ich nicht an. Ich glaube vielmehr, wir sind eben durch die Erfahrung zu etwas Besserem geführt worden, nämlich Creditvcreine zu bilden, wobei es Jedem überlassen, für sich nach eignem Ermessen zu tilgen. Hierauf hat der Einwurf Bezug, es waren Papiere in kleinen Summen nicht zu creiren — ich sehe die Schwierigkeiten nicht ein! — ich verlange nicht von fünf Thlr., aber von 25 Thlr., wie vorge schlagen worden ist. — (Staatsminister v. Könneritz tritt in den Saal.) — Dabei kann kein Bedenken sein, da ja die kleinsten unserer Nentenbriefe auf zwölfThlr. I2 Gr. lauten. Die Cours differenz kann unmöglich bei einem Creditvereine, der nicht tilgt und dessen Papiere geringe Zinsen geben, bedeutend sein, daher die freiwillige Tilgung nicht erschweren. Wir, die wir jetzt le ben, haben ja in dieser Zeit des Uebergangs, sowohl in politischer als materieller Beziehung, so viele Opfer gebracht, daß ich wohl glauben möchte, wir hätten ein Recht, zu wünschen, daß wir nicht auch hier für unsere Enkel zahlen müßten. Was nun den Ein wurf betrifft, daß Jeder seine Schulden bezahlen müsse, so habe ich im Allgemeinen gegen den Satz Nichts einzuwenden; wer aber ein doppeltes Pfand für das, was erborgt, einsetzt, von dem kann man rechtlich nicht fordern, alle Jahre von dieser Schuld zu til gen. Wenn es der Creditor verlangt, muß der Schuldner be zahlen; ihm aber die Pflicht aufzuerlegen, alle Jahre Etwas von dem, was er zu seinen Bedürfnissen nöthig hat, abzugeben, kann man nicht verlangen: noch niemals ist solches bei hypothecirten Schulden zur Pflicht gemacht worden. Graf H oh en th al (Königsbrück): Ich habe erklären wol len, daß es früher meine Absicht gewesen ist, für das Gutachten der Deputation zu stimmen, da ich darin nur den einfachen Aus druck dafür sah, daß der Amortisationsplan im Allgemeinen bei jeder Creditanstalt für den Schuldner Vortheilhaftsei, wie dies noch meine innige feste Ueberzeugung ist; da aber das Gutach ten der Deputation eben von dem Herrn Commissar so interpre« tirt worden ist, daß auf jeden Fall ein gezwungener Amortisa tionsplan bei jeder Creditanstalt sein soll, so muß ich gegen das Deputationsgutachten stimmen. Commissar Kohlschütter: Ich habe dem geehrten Sprecher hierauf zu entgegnen, daß dies keineswegs von mir ge sagt worden ist. Ich habe vielmehr ausdrücklich erklärt, daß das Ministerium nicht gemeint sei, die Annahme eines festen Amortisationsplans zur Bedingung der Genehmigung für die Errichtung von Creditvereinen zu machen. Dasselbe erkennt an, daß ein Creditverein auch ohne Amortisation bestehen und nützlich wirken könne, tritt aber zugleich der Ansicht der Deputation bei, daß ein Creditverein mit Amortisation nützlicher sek, als ein sol cher, wo die Abzahlung der Schulden in das Belieben der Schuld ner gestellt ist. Graf Hohenthal (Königsbrück): Dann bitte ich um Entschuldigung. Es ist aber mehren Herren ebenso gegangen wie mir.. Sie haben den Herrn Commissar ebenso verstanden. Referent v. Friesen: Der Herr Commissar hat, wie ich verstanden, ausdrücklich gesagt, daß die Staatsregierung den Amortisationsplan nicht als eine Bedingung der Genehmigung betrachte, obwohl aus seiner Rede hervorgeht, daß er derselben den Vorzug einräume. Königlicher Commissar Kohlschütter: Wenn dies die Absicht gewesen wäre, so würde ein so wesentlicher Punkt jeden falls im Decrete berührt worden sein, was jedoch nicht der Fall ist. Da aber der Deputationsbericht auf denselben einging, so schien es nothwendkg, daß auch die Regierung sich über ihre An sicht von der Sache erkläre. GrafHohenthal (Püchau): Es wird meine Angabe be zweifelt, es hätte schon früher eine Conversion der schlesischen Pfandbriefe stattgefunden. Das ist richtig, sie sind von 4 Pro cent auf 3A Procent herabgesetzt worden. Es ist jetzt wieder die Rede davon, sie.auf 3 Procent herabzusetzcn. Noch wird darüber verhandelt. Der Zinsfuß könnte auffallen, namentlich in Schle sien, wo die Hypotheken zu 5 Proccnt verzinst werden; aber alle Pupillmgelder und Stiftungsgelder müssen in Staatspapieren
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