Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mehrn. Ich traue mir nicht zu,, diese Frage bestimmt zu beant- worten, halte sie aber einer hohen Beachtung werth, und erinnere daran, daß in den Kreisen meines Wissens nicht eine Stimme sich erhoben hat, die gegen den Amortisationsplan gesprochen hatte, woraus ich folgere, daß man dessen Verbindung mit der Anstalt für sehr wesentlich anerkannt hat. Da scheint es mir nun doch in der Stellung der Ständeversammlung zu liegen, auf die sen Wunsch, dafern er nicht von allgemeinem Nachtheil ist, und das ist wohl noch von Niemand behauptet worden, einzugehen. v. Heynitz: Ich werde auch für das Deputationsgutachten stimmen und würde Bedenken tragen, noch Etwas zu sagen, nach dem die Gründe für den Tilgungsfonds schon entwickelt worden sind. Ich muß aber nur noch eine Bemerkung machen. Es ist nämlich von einem Sprecher in der Kammer ein Zahlenver- hältniß erwähnt worden, und in dieser Rücksicht bemerke ich, daß, wenn man die beiden vorliegenden Entwürfe, den des leipziger Kreises und den der Oberlausitz vergleicht, die aus der Amortisa tion hervorgehende Differenz in einer Erhöhung der von hundert Lhaler zu zahlenden jährlichen Rente um 5 bis 6 Ngr. besteht; und nun frage ich, ob, wenn man bei der sogenannten gezwunge nen Tilgung durch eine Erhöhung der jährlichen Rente um 5 bis 6 Ngr. pro hundert Lhaler in 55 bis 60 Jahren das Capital tilgt, dies ein zu großes Opfer sei. Ich kann mich daher nur für den Tilgungsfonds aussprechen. v. Polenz: Ich weiß zwar nicht gewiß, doch möchte ich glauben, daß das Gesagte gegen ein von mir aufgestelltes Zahlen- verhältniß gerichtet ist, und muß daher den geehrten Sprecher bit ten, mir anzugeben, wodurch er auf 5 bis 6 Ngr. gekommen ist? Denn es ist nicht zu bezweifeln, wenn Jemand 4 Thlr. pro Hun dert, ein Anderer 3A Thlr. gibt, daß Ersterer alsdann H Procent oder 15 Ngr. mehr gibt, und nicht 5 bis 6 Ngr. v. Welck: Ich bin ganz mit den Gründen einverstanden, die von dem Herrn v. Crusius und dem Herrn Vicepräsidenten für eine gezwungene Amortisation ausgesprochen worden sind, und erlaube mir, da diese Sache schon so erschöpfend behandelt worden ist, nur noch eine Bemerkung hinzuzufügen, die sich mir aufdrangt, wenn ich den Stand des Credits betrachte, den die großem Grundbesitzer in Sachsen im Allgemeinen jetzt genießen. Daß der Stand dieses Credits im Allgemeinen ein sehr erfreulicher sei, ist schon mehrfach ausgesprochen worden und wurde auch bei Gelegenheit der Vorberathungen, die von Seiten der Kreisstände in der vorliegenden Angelegenheit stattfanden, so sehr anerkannt, -aß man eben die Frage aufwarf, ob bei diesem erfreulichen Stande des Credits die Gründung des fraglichen Instituts überhaupt einen wünschenswerthen Erfolg und Fortgang haben werde? Denn es ist gegründet, daß zu 3^ Procent größere Grundbesitzer sich überall und ohne alle Schwierigkeiten Capitalien verschaffen können; also hauptsächlich gerade nur darin scheint mir der Haupt- vortheil der Anstalt zu liegen, daß man durch den Beitritt zum Creditvcrein die erborgten Capitalien nach und nach auch tilgt. Es ist schon erwähnt worden, daß cs immer nur von dem Ent schluß des Einzelnen abhangen werde, ob er dem Creditvcrein beitretm wolle oder nicht; es wird dies lediglich von der indivi duellen Ansicht, von den individuellen Verhältnissen abhängcn, und wenn ich da nun z. B. hier meine eigne persönliche Meinung aussprechen darf, so würde ich diesem Vereine allerdings nur un ter der Bedingung beitreten, daß das Capital, was ich von ihm aufnehme, nach und nach durch die gezwungene Amortisation ge tilgt werde; denn sonst sehe ich nicht ein, warum man erst eine Umwandlung seiner Schuldverhältnisse, die doch stets mit einigem Kostenaufwand und Unannehmlichkeiten verbunden sind, vorneh men, warum man sich , gegenüber dem Creditvcrein, sogar viel leicht lästigem Bedingungen und Beschränkungen unterwerfen soll, als sic jetzt gegenüber von Privatgläubigern stattsinden. Allein wenn ich vorausfehen kann, daß in einem bestimmten Zeit raum durch den Beitritt zum Verein das Capital, was ich von ihm erborgt habe, ganz abgezahlt wird, nun dann erscheint mir dieser Vorthcil allerdings so groß, so überwiegend, daß man die kleinern Belastungen, die mit dem Beitritt verbunden sind, gern übersehen kann. Ich bin aber überzeugt, daß viele Grundstücks besitzer mit mir in gleichen Verhältnissen und von gleicher Ansicht sein und eben aus dieser Rücksicht dem Verein beitreten werden. Bürgermeister Schill: Ich bin derselben Ansicht, bieder Herr v. Crusius ausgesprochen hat, und hätte gewünscht, daß das Deputationsgutachten sich ganz ungetheilt für den Amorti- salionsplan ausgesprochen hätte. Ich komme darauf nicht we sentlich zurück und bemerke nur einzig, daß der Zweck dieses In stituts nicht allein ist, Capitalien zu verschaffen, um Grundstücke zu erwerben, sondern hauptsächlich, wie im Decrete und im Be richte bemerkt ist, ein ebenso wesentlicher Zweck ist, Capitalien zu verschaffen, um die Landwirthschaft zu verbessern. Hier scheint mir nun nothwendig zu sein, darauf zu denken, daß diese wieder herangebracht werden ohne große Opfer der Besitzer, und dies ist nur durch den Amortisationsplan möglich. Was die Berechnung des Herrn v. Polenz anlangt, so scheint er im Jrr- thum zu sein, und die vom Herrn v. Heynitz aufgestellte ist wohl Vie richtige. Denn die ZProcente sind bestimmt, um den Re servefonds zu bilden, die Kosten zu decken und das Capital zu amortisiren, wahrend das oberlausitzer Statut einen halben Tha- ler lediglich zu den Kosten und dem Reservefonds bestimmt hat, und mithin ist nur ein Unterschied von 5 Neugroschen zwischen diesen Posten. v. Polenz: Ich muß den Herrn Bürgermeister Schill darauf aufmerksam machen, daß er sich irrt oder mich falsch ver standen hat, wenn er mir einwendet, daß nur 6 Neugroschen, nicht 15 Neugroschen zur Tilgung nach dem Entwurf für den leipziger Verein nothwentig wären. Ich habe blos ein Beispiel ausgestellt, wo bei einem Creditvcrein die Papiere 3g-Procent tragen, Z- Prvcent aber zur Tilgung rc. verlangt werden. Also konnte ich nicht anders annehmen, als daß derjenige, welcher 1000 Thaler borgt, dafür jährlich 40 Lhaler zum Creditvcrein zahlt, dagegen bei einem Creditvereine ohne Tilgungsfonds nur 35 gezahlt werden, wenn die Papiere 3 Procent tragen. Referent v. Friesen: Der ganze Unterschied zwischen bei den Bestimmungen des erblandischen und lausitzer Siatpts dreht sich nur um 5 Reugroschen; das erbländische Statut verlangt
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder