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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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2V und das oberlausitzer 15 Neugroschen Zuschuß über den Be trag der Pfandbriefzinsen. v. Po lenz: Ich wollte mir die Frage erlauben: wieviel wird der leipziger Creditverein Zinsen zahlen? Ich weiß nicht anders, denn 2Z Procent, und §. 14 besagt, daß der Schuldner noch andere H Procent mehr zur Tilgung und sonstigen Kosten zu erlegen hat, folglich muß ich bei dem Satze festhalten, wer bei einer andern Anstalt, nur 3.^ Procent zu erlangen hat, genießt den Vortheil der Ersparnis! von Procent. Referent v. Friesen: Das können wir jetzt noch nicht wissen, das hangt von dem Zins ab, für den überhaupt Pfand- und Rentenbriefe ausgegeben werden können. Allein die Zinsen, welche beide Institute geben müssen, könnten auch selbst verschie den sein, wiewohl ich das nicht glaube, so ist doch hier vom Zins nicht die Rede, sondern nur vom Ueberschuß, welchen das eine wie das andere Institut verlangt. Obgleich die Deputation in ihrer Mehrheit und nur mit Ausnahme einer Stimme der Amor tisation den Vorzug'gegeben hat, und obgleich ich mich selbst dafür vollkommen erkläre, so trete ich doch der Ansicht bei, wel che Herr v. Schönberg geäußert hat, daß man es nämlich dem freien Entschlüsse der Vereine überlassen kann, ob sie die Amor tisation wollen oder nicht. Deshalb hat auch die Deputation in ihrem Berichte Seite 319 ausdrücklich erklärt, daß sie die Lilgungsverbindlichkeit keineswegs für eine unbedingt noth- wendige Voraussetzung ansehe. Durch die Erklärung des kö niglichen Herrn Commissars, daß die Staatsregierung selbst die Amortisation nicht gerade als eine Bedingung ansehe, von wel cher die Genehmigung abhängig sei, dürfte es wohl um so unbe denklicher sein, das Deputationsgutachten anzunehmen, da es sich nur für die Nützlichkeit des Amortisationsplans ausspricht. Es ist nicht zu leugnen, daß das oberlausitzer Institut sich in ei ner andern Lage befindet, als das leipziger; die oberlausitzer Un ternehmung wird durch die Stände garantirt, sie bedarf also ei nes jährlich bestimmten Ueberschusses nicht zu ihrer Sicherheit, sie ist schon sicher genug durch die ständische Garantie, sie ist es auch durch das Maß des Credits, indem sie nur zur Halste des Grundwerths Darlehn gibt, und durch ihre Taxprincipien. Zn einer andern Lage aber befindet sich ein Institut, welches nicht durch die Stände garantirt ist. Es bedarf nothwendigerweise eines jährlichen nicht unbedeutenden Ueberschusses über den Be trag der Zinsen, damit davon ein Reservefonds gebildet werden kann. Wenn nun aber einmal Ueberschüsse sich bilden, auf welche zweckmäßigere, auf welche wohlthätigcre Weise könnte man sie anwendcn, als dazu, daß man siemufdie Schulden der Schuldner selbst abrcchnet, mithin amortisirt; denn weiter ist die Amortisation nichts, als die Verwendung der Ueberschüsse zum Vortheil der Schuldner. Vielleicht kommt das oberlausitzer Institut, auch wenn es seine Bestimmungen übrigens beibehält, von selbst noch auf die Amortisation; denn es werden sich auch bei diesem Unternehmen Ueberschüsse bilden und diese werden künftig nicht besser angewendet werden können, als wenn man sie auf die Schulden abrechnet. Noch hat der königliche Herr Commissar einen Vorschlag gethan, der mir einen großen Vor- I. 25. thekl darzubieten scheint, nämlich daß man den oberlausitzer Theilnehmern, welche freiwillig tilgen wollen, nachlassen könne, durch eine jährliche größere Rente ihr Darlehn zu amortisier«. Ich glaube, daß dadurch das oberlausitzer Statut im klebrigen alle Freiheit behalten würde. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand mehr spricht, so würde ich nun zur Fragstellung übergehen. Die Deputation gibt uns das Gutachten: „daß ein mit einer Creditanstalt ver bundener Amortisationsplan ein höchst nützlicher sei, und eine Creditanstalt mit solchem Plane dem Schuldner und dem Grund besitze größere Vortheile gewähre, als ohne einen solchen", und ich frage die verehrte Kammer: ob sie demselben beitritt? — Es wird einstimmig beigetreten. Referent v. Friesen: Im Berichte heißt es weiter: Es sind nun noch IV. die Fragen zu beantworten: 1) ob es unbedenklich sei, anstatt eines alle Landestheile gleichmäßig umfassenden landschaftlichen Creditsystems, die Errichtung mehrer solcher Institute unter Beschrän kung derselben auf einzelne Landestheile zuzulassen? 2) welche Rücksichten bei Einführung des Creditsystems irr Sachsen neben dem ritterschaftlichen auf den bäuerlichen Grundbesitz zu nehmen sein werden. Ä<l 1. In der ersten Beziehung muß die Deputation dem voll kommen beiftimmen, was S. 522 der Beilage sib 6. gesagt ist, daß es nämlich aus den daselbst angeführten Gründen bedenklich sein würde, in einem Lande von dem Umfange des Königreichs Sachsen die Bildung einer größern Anzahl landschaftlicher Cre- ditinstitute, z. B. die Errichtung eines solchen für jeden Kreis zu zulassen. Vielmehr dürfte ein Creditverein für das ganze Land vielleicht in jeder Beziehung am geeignetsten sein, seine Bestim mung zu erfüllen, mithin wegen größerer Vertheilung der Regie kosten vielleicht als das Wünschenswertheste erscheinen. Die Vereinigung zu einem solchen das ganze Land umfassenden Cre- ditvereine hat jedoch zur Zeit nicht stattgefunden, vielmehr haben sich bisher zwei Vereinigungen für den Zweck eines Creditinsti- tuts in Sachsen gebildet, nämlich eine Vereinigung der Ritter schaften in sämmtlichen vier erbländischen Kreisen zu Errichtung eines Creditvereins für die Rittergutsbesitzer der Erblande, und eine zweite Vereinigung der Provinzialstände des Markgrafthums Oberlausitz zur Errichtung einer Hypothekenbank für die Stände des Landkreises. Da beide Vereine sowohl dem Umfange der Landestheile nach, für welche sie bestimmt sind, als auch nach der Anzahl der Lheilnehmer, welche jedem derselben beitreten können und werden, groß genug sein dürften, um bestehen zu können, die Regiekosten zu übertragen und der Staatsregierung die Aufsicht nicht zu erschweren, so dürfte nach dem Dafürhalten der Depu tation in diesen Beziehungen ein Bedenken gegen die Errichtung dieser zwei Vereine nicht eintreten, ja sogar die Errichtung eines besonderen von den Erblanden getrennten Vereins in der Ober lausitz durch die Particularverfaffung dieser Provinz und durch den Umstand empfohlen werden, daß die Stände dieser Provinz die Garantie der lausitzer Hypothekenbank zu übernehmen ge sonnen sind. Die Deputation spricht daher ihre Ansicht über die Frage-mb I, dahin aus: 2*
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