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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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daß es ihr unbedenklich erscheint, die Errichtung zweier Kreditinstitute in Sachsen, eines für die Erblande und eines für die Dberlausitz, zuzulaffen. Sie fügt dem noch die Bemerkung hinzu, daß es den Grundsätzen, auf welchen das von den übrigen erbländischen Kreisen angenommene Statut der Ritterschaft des leipziger Kreises beruht, an sich nicht entgegen zu sein scheint, oberlausitzer Rittergutsbesitzer in den erbländischen Verein mit aufzunehmen, obwohl, wenn diese durch die Mitübernahme einer ständischen Garantie zu Gunsten der oberlausitzer Hypothekenbank gebunden sind, von dieser Beitrittsfähigkeit nicht Gebrauch gemacht werden dürfte. Referent v. Friesen: Ich schließe hier und lege nun der Kammer das Gutachten vor, daß es der Deputation un bedenklich erscheint, die Errichtung zweier Kreditinstitute in Sachsen, eines für die Erblande und eines für die Oberluusitz, zuzulasten. Graf Hohenthal (Königsbrück): So leid, wie es mir ist^ daß durch verschiedene Verhältnisse es nicht möglich sein soll, nur eine Kreditanstalt in Sachsen zu haben, so angenehm ist mir die Bemerkung gewesen, welche die Deputation ihrem Gutachten noch beigefügt hat, nämlich die, daß es auch den oberlausitzer Grundbesitzern freigestellt sein soll, dem erbländischen Kredit vereine beizutreten, und ich kann mit Bestimmtheit annehmen, daß viele oberlausitzer Grundbesitzer sich zu dem erbländischen Verein melden werden, weil gerade dieser den Vorthekl der Til gung hat. v. Po fern: Ich füge diesem, ohne mich weiter in die Dis- cussion heute mischen zu wollen, hinzu, daß auch ich diese An sicht theile, und daß dies besonders wünschenswerth für die Gü ter sein wird, welche halb oberlausitzisch und halb erbländisch find. Prinz Johann: Ich theile ganz dieUeberzeugung der De putation und bestimme mich auch dafür, daß cs unbedenklich sei; aber das Bedauern kann ich nicht unterdrücken, daß man in un- serm kleinen Lande nicht auf ein Institut gekommen ist. v. Posern: Zwar war es mein Vorsatz, und er ist es auch noch, mich in die heutige Discussion nicht zu mischen; doch drängt es mich, so viel wenigstens auszusprechen, daß auch ich diese Ansicht theile und sehr befürchte, daß durch diese Trennung den Betheiligten ein unverhältnißmäßiger Negieaufwand zur Last fallen wird. Referent v. Friesen: Ich kann bestätigen, daß man sich alle mögliche Mühe gegeben hat, eine Vereinigung zu Stande zu briugen. Der erste Antrag dazu erging von dem leipziger Creditverein an die oberlausitzer Stände, welche ihn auch mit der größten Bereitwilligkeit und Zuvorkommenheit aus genommen haben. Es lag aber in den Umständen, namentlich in der Verschiedenheit der Verhältnisse und Verfassung, daß eine Vereinigung nicht zu Stande kommen konnte. Präsident v. Gersdorf: Ich kann nicht umhin, mich dem anzuschließen, was von dem Herrn v.Posern ausgesprochen worden ist, und ich bedaure, daß nicht ein Institut für das ganze Land hat zu Stande kommen können. Die Deputation hat nun hier eine Ansicht mitgetheilt, nach der cs ihr unbedenk lich erscheint, die Errichtung zweier Creditinstitute ins Leben tre ten zu lassen, und ich frage die verehrte Kammer: ob sie dieser Ansicht beizutreten vermöge? — Es wird einstimmig beige treten. Referent v. Fri esen: Im Berichte heißt es ferner: all 2. Vor Beantwortung der zweiten Frage hat die Deputation noch dreier den Gegenstand betreffender Petitionen zu gedenken, welche bei der Ständeversammlung eingegangen und an die Depu tation zur Berücksichtigung bei ihrer Berathung abgegeben wor den sind. In einer -Petition vom 3. Januar dieses Jahres bittet der aus 206 Mitgliedern bestehende landwirthschaftliche Verein zu Eutritzsch durch seinen Vorstand und seinen Secretair mit Be ziehung auf das hohe Decret vom 15. December vorigen Jahres und in der Besorgniß, daß demselben zufolge der kleinere Land- eigenthümer von den Vortheilen der Creditinstitute ausgeschlossen und dadurch bei der Aufnahme von Darlehnen in eine schwierigere Lage versetzt werden würde, 1) daß bei Errichtung der für die einzelnen Kreisdirections- bezirke zu gründenden landwirthschaftlichen Credit- oder Hypothekenbanken die Besitzer von bäuerlichen Grund stücken bis zu dem Grundwerth von 1000 Thlr. herab, für beitrittsfähig erklärt werden, 2) daß die Darlehne die Hälfte des durch die Grundsteuer ¬ catastration sich ergebenden Grundwerthes bei Grund stücken von 1000 Thlr. bis zu 6000Thlr. Grund ¬ werth, nicht übersteigen dürfen, 3) daß der geringste Bettag eines, zu gebenden Darlehns auf 50 Thlr. festgestellt werde, 4) daß dabei wegen Bildung eines Amortisationsfonds Vorkehrung getroffen werde, und 5) daß die hohe Staatsregierung bei Eröffnung der Credit- vereine dieselben durch die erforderlichen jedenfalls zins baren Vorschüsse fördern und unterstützen möge. Die Bittsteller glauben, sich einer weitern Ausführung der Nützlichkeit der Creditinstitute umsomehr enthalten zu können, als diese theils durch bewährte Wirthschaftslehrer, theils durch das Beispiel benachbarter deutscher Länder hinlänglich dargethan, auch durch die Thronrede Sr. Majestät des Königs anerkannt worden und Seiten der Staasregierung neuerlich eine Vorlage an die Ständeversammlung ergangen sei, welche alle Vortheile solcher Institute gegen deren mögliche Nachtheile auf das Ge naueste abwäge. Zu den Nachtheilen, gegen welche der Landwirth durch die Begründung so wohlthätiger Anstalten künftig werde sichergestellt werden, rechnen sic die großen Kosten bei der Auf nahme nothwendiger Darlehne, insonderheit die oft zwei und mehr Procent betragenden Mäklerspesen, die oft zu sehr unge legener Zeit eintretenden Aufkündigungen und die dem Gemein wesen so höchst nachtheilige Zerschlagung der Landgüter aus ge winnsüchtiger Absicht. Grundstücke unter 1000 Thlr. Grund werth in die Creditanstalt aufzunehmen, sei deshalb weder nvthkg noch rathsam, weil bei ihnen der Betrieb der Landwirthschaft nicht mehr als Handwerk angesehen werden könne, vielmehr die Be sitzer solcher Güter sich ihren und der Ihrigen Lebensunterhalt durch einen andern Nebenerwerb zu verschaffen genöthigt wären, dagegen wäre aber die Verabreichung kleiner Darlehne bis zu 50 Thlr. herab für den kleinen Landwirth zumal in Mißwachs jahren, wie das vergangene, und bei andern Unglücksfällen von der größten Wichtigkeit.
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