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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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daß die Einführung des Creditsystems in Sachsen für den bäuerlichen Grundbesitz im Allgemeinen ebenfalls wünschenswerth erscheine, und daß daher die in drei Pe titionen ausgedrückten Wünsche nach Errichtung bäuer licher Creditvereine der hohen Staatsregierung zur wei teren Erwägung zu empfehlen sein dürften. Referent v. Friesen: Hiermit schließt das Gutachten zu diesem Abschnitt; was noch folgt, ist nicht richtig gedruckt, und ich werde mir daher später eine Bemerkung dazu erlauben. Bürgermeister Wehner: Hat man einmal die Überzeu gung gewonnen, daß die Creditvereine so nützlich und nothwen- dig sind, wie man jetzt voraussetzt, so finde ich allerdings fol gerecht, daß man diesen Creditvereinen die möglichste Ausdeh nung gebe, und ich stimme mit dem, was die Deputation ange geben hat, auch, in Bezug auf den bäuerlichen Grundbesitz über ein, setze aber die Hoffnung voraus, daß, wenn fernerhin auch die Städte finden sollten, daß diese Creditvereine ihnen auch Nu tzen gewähren würden, die Ständcversammlung gewiß auch^e- neigt sein werde, diesen Vortheil den Städten angedeihen zu las sen. Ich kann übrigens bei dieserGelegenheitnichtunterdrücken, daß mir der Creditverein der Oberlausitz besser gefallen hat, als der erbländische, aus dem Grunde, weil dieser nicht nur einen großem Umfang gewonnen und die bäuerlichen Grundbesitzer schon in sich begriffen hat, sondern auch die Städte nicht aus geschlossen hat; denn nach Z. 47 des Statuts soll auch der Grund besitz von der Teilnahme nicht ausgeschlossen werden. Nun möge der Himmel auch sein Gedeihen geben, daß es bei uns in den Erblanden dahin komme, daß wir bei den Creditvereinen auch diese mit aufnehmen. Gut ist es, wenn dieseVereine mehr Aus dehnung bekommen, weil dadurch mancherlei Bedenken beseitigt werden, die man jetzt hat, wenn man gesetzliche Begünstigungen solchen Vereinen zugesteht, die nur einer gewissen Classe zu Gute kommen. Für das Gutachten werde ich also stimmen; ich wie derhole aber, mir die Hoffnung vorzubehalten, daß, wenn von den Städten ähnliche Anträge kommen, die Ständeversammlung auch willig sein werde, darauf einzugehen. Prinz Johann: Ich stimme auch für das Deputations gutachten , daß die Petition wegen Einführung der bäuerlichen Creditanstalt der Staatsregierung zu empfehlen sein dürfte; ich glaube aber, daß isolirte bäuerliche Creditvereine kaum ausführbar sind. Die Kosten sind zu groß, weil eben dadurch nur die kleinen Grundstücke allein stehen würden; dagegen hoffe ich, daß in Zu kunft sich eine Einleitung ergeben möchte, um wenigstens einen Theil des bäuerlichen Grundbesitzes, nämlich den größern zu den Creditvereinen zuzuziehen. Ich habe mich in dieser Beziehung schon auf dem meißenschen Kreistage ausgesprochen, und glaube, daß die Trennung zwischen den kleinen und größernBauergütern weniger bedenklich sein dürfte, weil ein kleines Bauergur einmal immer mehr sich entfernt von dem Begriff des Felddesitzes; es geht mehr in den Begriff einer Gartennahrung über. Es wird minder auffallend, in dieser Beziehung eine Trennung eintreten zu lassen. Mein Wunsch geht dahin, daß es in Zukunft gelingen möge, in diesem Sinne eine Vereinigung zu Stande zu. bringen, und ich hoffe, daß von einer Erwägung, wie sic die Petition ge wünscht hat, vielleicht in Zukunft ein anderes Resultat zu er warten sein dürfte. Schwieriger erscheint es, die städtischen Grundstücke mit aufzunehmen; denn der städtische Grundbesitz ist ein ganz anderer Besitz, als dieLandgrundstücke; sie sind nicht zum Behuf der Landwirthschaft bestimmt, sondern Dinge, die man zum gewöhnlichen Leben braucht, und in ihren Bedingungen ganz verschieden. Ich muß in der That zweifeln, ob diese beiden Arten Grundstücke vereinigt werden können. v. Thielau (auf Lampertswalde): Hinsichtlich des bäuer lichen Grundbesitzes wäre es blos dem größern zum Nachtheil des kleinen möglich, dem ritterschaftlichen Creditvereine beizutreten, da die kleineren die zu gebende Sicherheit schon an die Landren tenbank abgetreten haben. Durch die Ablösung sind sie von den gutsherrlichen Bestimmungen frei; auch ist ihnen der Weg, dahin zu gelangen, sehr erleichtert worden, indem durch die gesetzliche Bestimmung bei den Diensten außer einer niedern Taxe der dritte Theil des Betrags bei den Naturalzinsen 5 Procent und bei der Landrentenbank Z-Procent nicht auf Kosten des Staats, sondern auf Kostender Berechtigten zu Gute gegangen sind, da hingegen in andern Ländern, namentlich in Weimar und Baden, die Be rechtigten volle Entschädigung erhalten haben. Wie unzureichend hier diese Entschädigung gewesen, wird von der hohen Staatsre gierung selbst zugestanden, S. 517 heißt es wörtlich: „Die durch die Aufhebung der Frohnen und Dienste bedingte Umgestaltung des bisherigen Wirthschastssystems, diehierin und sonstin den Zeit verhältnissen begründete Nothwendigkeit, den Grundstücken durch einen schwunghafteren und intensiv gesteigerten Betrieb der Land wirthschaft einen erhöhten Betrag abzugewinnen, legen den grös- seren Grundbesitzern Opfer auf, die durch den Ertrag der ihnen zu geflossenen Ablösungscapitalien bei weitem nicht ausgewogen wer den." Dieses Alles beweist, welche Opfer wir gebracht haben, und daß wir nicht mit Schätzen überladen worden sind; während der bäuerliche Stand noch durch Steuererlaß entlastet worden, hat man die Rittergutsbesitzer möglichst belastet, bei alledem stehen wir keineswegs an Liebe für König und Vaterland irgend einem Stande nach. Daß die Vortheile des Creditvereins die Nachtheile bei weitem überwiegen, ist von der hohen Staatsrcgierung, wie von der Kammer anerkannt worden; wir rechnen daher auf voll ständige Unterstützung der hohen Staatsregierung, da ein Institut wie dieses, welches den Credit nur heben kann, nicht anders als vortheilhaft auf die allgemeinen Landesverhältnisse wirken muß. Viccpräsidcnt v. Carlowitz: Die Gründe, wie es ge kommen sein muß, daß die erbländischen Kreise von Zulassung der bäuerlichen Grundbesitzer absehen zu müssen glaubten, sind keineswegs in einem egoistischen Absondern zu suchen, sondern liegen tiefer. Die materiellen Gründe hat der Deputations bericht schon vollkommen klar dargelegt. Es gibt aber auch noch folgenden, ich möchte sagen, geschichtlichen Grund. Es ist ganz bekannt, daß nach der Kreistagsordnung bei den Kreistagsver handlungen Niemand anders zu concurriren hat, als die Städte Mb die Rittergutsbesitzer; es ist daher natürlich, daß die Zu--
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