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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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ziehung bäuerlicher Grundbesitzungen außer dem Ressort der Kreisstände lag. Damals namentlich, als die Kreisstände über Errichtung eines Creditvereins sich beriethen, waren die Ansichten der bäuerlichen Grundbesitzer hierüber noch gar nicht einmal be kannt. Jene drei Petitionen sind erst später eingegangen, und es ist die Frage, ob, wenn man überhaupt aus jenen vereinzelten Petitionen hätte schließen können, daß die Ansicht, in den ritter- schastlichen Creditverein ausgenommen zu werden, allgemein bei den bäuerlichen Grundbesitzern verbreitet sei, man nicht diesen -Wunsch in Erwägung gezogen hatte. Wie aber der Stand der Sache damals war, blieb nichts Anderes übrig, als den Credit verein allein auf die Ritterschaft zu beschränken, oder die Städte mitzuzuziehen, nicht aber die bäuerlichen Grundbesitzer; denn Wohlthaten kann man nicht aufdringen. Allerdings ging der erzgebirgische Kreis ursprünglich von der Ansicht aus, daß man den Vereinen eine größere Ausdehnung geben, besonders auch die Städte mit aufnehmen möge; als sich aber der Wunsch der übrigen Kreise in anderer Richtung kund gab, da trat der erzge birgische Kreis, und zwar unter Zustimmung der erzgebirgischen Städte, von seinem ftühern Beschlüsse zurück, und beschränkte sich ebenfalls auf die Begutachtung eines Creditvereins für die ritterschaftlichen Grundbesitzer. Wenn Se. Köm'gl. Hoheit be merkten, daß es kaum ausführbar sein werde, einen Creditverein ins Leben zu rufen, der einzig und allein die bäuerlichen Grund besitzer umfaßt, so kann ich dieses Bedenken doch nicht so ganz theilen. Ich würde damit einverstanden sein, wenn man zuvor die größern Bauergüter mit dem Vereine der Rittergüter ver einigt hätte; dann würde nur der kleinere Grundbesitz übrig blei ben; und es würde dann in der Lhat, ohne die Staatskassen be deutend in Anspruch zu nehmen, nicht möglich sein, einen bäuer lichen Creditverein ins Leben zu rufen. Allein, wenn man die größern Bauergutsbesitzer von der Lheilnahme am Vereine der Rittergutsbesitzer ausschließt, so werden gewiß alle bäuerliche Grundbesitzungen in einem und demselben Vereine verbunden ein Grundbefltzthum repräsentiren, -as dem der Rittergutsbesitzer an die Seite gestellt werden kann, und groß genug ist, auseigenen Kräften einen Creditverein zu errichten. v. Polenz: Es ist die oberlausitzer Hypothekenbank keines wegs für die städtischen Grundstücke mit errichtet, die Städte haben es auch nicht verlangt, und es steht in der I. §.: „Die Hypothekenbank sei ein von den Ständen des Landkreises gebil detes Institut," und §. 6 heißt es: „Die Bank wird von der gesammten Corporation der Stande des Landkreises garantirt." Ich glaube also zwar, daß es keinen Widerspruch findet, wenn die Städte sich dazu vereinigen wollen, aber es würde solches immer von einer genauen Untersuchung der verschiedenen Ver hältnisse abhängen. v. Po fern: Wenn der geehrte Sprecher die Landstädte gemeint hat, so ist es richtig. Die Landstädte können beitreten, nur die Vierstadte nicht, weil jede dieser Vierstädte einen abge sonderten Steuerbezirk bildet, und sie einen Antheil an den Fonds des Landkreises nicht haben. Prinz Johann: Gegen die Bemerkung des Herrn Vice präsidenten, einen bäuerlichen Creditverein ohne die kleinen Grund stücke zu errichten, muß ich entgegnen, daß das Real der sämmt- lichen Bauerngutsbesitzer wohl vielleicht nicht viel geringer ist, als das der Ritterschaft; es theilt sich aber in mehre Eheste und macht mehr Regiekosten. Vicepräsident v. Carlowitz: Das ist allerdings richtig. Die Regiekosten wachsen mit der Zahl der Eheilnehmer, besonders der kleinern; daraus folgt aber eben, was schon die Deputation gesagt hat, daß es auf der andern Seite für die Rittergutsbesitzer eine harte Zumuthung ist, wenn sie an Regiekosten übertragen sollen, was an solchen durch Zuziehung der kleinen Grundbesitzer mehr erwachst. Bürgermeister Schill: Man kann allerdings glauben, daß die Folgerung, welche der Herr Bürgermeister Wehner aufgestellt hat, Vie richtige ist, wenn er sagt, daß, wenn der Creditverein im Allgemeinen für den Grundbesitz als wünschenswerth zu erachten sei, auch der bäuerliche Grundbesitz nicht ausgeschlossen werden darf. Die allgemeinen Gründe dagegen sind schon im Bericht ausgenommen worden. Ich übergehe sie daher und wende mich zu einem andern Grunde, nämlich zu dem, darzuthun, daß dieser Grundsatz, auf den bäuerlichen Grundbesitz angewendet, gerade die gegentheilige Wirkung hervorbringen könne. Zunächst ist bei den Creditvereinen der Grundsatz im Auge zu behalten, daß die pünktlichste Einzahlung der Renten erfolgen muß, oder daß da, wo Nachsicht gegeben wird, die Anstalt, um nicht in Verlegen heit zu kommen, irgend eine andere Sicherheit, sei es Faustpfand oder irgend etwas Anderes, haben muß, um wenigstens für die nächste Zeit für den Ausfall und die Zwischenzinsen gedeckt zu sein. Es würde wenigstens in dem größeren Eheste des Landes, einzelne vorzüglich fruchtbare Gegenden ausgenommen, der Land mann sehr selten in der Lage sein, diese Pünktlichkeit innehalten zu können, wenn er einmal in die Nothwendigkeit versetzt war, die Hälfte seines Grundwerths oder wohl noch mehr zu verpfän den. Man weiß ja aus Erfahrung, wie der Landmann selbst bei dem besten Willen nicht im Stande ist, diese Pünktlichkeit zu beobachten, und wie er so oft durch irgend ein Naturereigniß ge zwungen wird, um Nachsicht zu bitten. Sollte nun ein solcher Creditverein ihm diese Nachsicht nicht zu gönnen vermögen, so würde gerade der Creditverein mehr als alles Andere die Ursache zur Herabbringung des Wohlstandes der bäuerlichen Grundbe sitzer werden. Die Sequestration, auf den kleinern Grundbesitz gelegt, müßte den Ruin des Besitzers unausbleiblich zu Wege bringen. Das war zunächst der Grund, der mich bestimmte, dafür zu sein, daß der bäuerliche Grundbesitz in den ritterschaft lichen Creditverein nicht mit ausgenommen werden möchte. Ich füge aber noch dem Folgendes bei. Wollte man mit dem ritter schaftlichen Grundbesitz in dieser Beziehung den bäuerlichen ver binden, so würde dadurch schnell Ursache zu Klagen gegeben wer den; denn während, der größere Grundbesitzer in den Zeiten, wo er mit der Bezahlung der Renten nicht pünktlich innehalten kann, jedenfalls mehr als eine Gelegenheit haben wird, die Creditanstalt sicherzüstellen, z. W. durch Depositen von
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