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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Produkten, wogegen ihm größere Nachsicht gegeben würde, müßte auf der andern Seite der kleine Grundbesitz sofort von der Anstalt in Anspruch genommen werden, was noth- wendig Mißtrauen und Klagen von Seiten der kleineren Grundbesitzer gegen das Credktinstitut Hervorrufen müßte. Ich glaube aber auch, wenn man den großem bäuerlichen Grund besitz an den ritterschastlichen anschlicßen wollte, den kleinern bäuerlichen hingegen ausschließen, so würde sich dann das, was man im Allgemeinen gegen den Creditverein als Einwurf vorge bracht hat, in der That Herausstellen, es würde nämlich der klei nere Grundbesitz geradezu benachtheiligt werden, und ihm dann allerdings wohl unmöglich sein, Geld unter günstigen Bedin gungen zu erhalten. Wenn der Herr Bürgermeister Wehner noch das Princip aufgestellt hat, daß auch die Städte Aufnahme fin den möchten, im Fall eine Kreditanstalt für den kleinern Grund besitz errichtet würde, so muß ich dem entgegenhalten, daß ich dieses nur insoweit zugestehe, als der städtische Grundbesitz mit Ausschluß der Häuser ausgenommen werden soll, indem ich nämlich der Meinung bin, daß Häuser nicht in den Kreis der Anstalt passen, da ich überhaupt glaube, daß Häuser nicht so wohl als. Grundbesitz hinsichtlich der Besteuerung angesehen wer den möchten. Denn der Hauswerth hängt gar zu sehr von Zeit und Umständen ab, und ist demgemäß allzu schwankend. Das wollte ich noch sagen, um die Ansicht zu rechtfertigen, wie sie im Deputationsgutachten ausgesprochen worden. Schließlich er laube ich mir noch hinzuzusetzen, daß ich in der That eine Be vorzugung des größern Grundbesitzes, wenn ihm eine Kredit anstalt bewilligt wird, gegen den kleinern noch nicht sehe, weil dieRechtswohlthaten, die er in Anspruch nimmt, kaum die sind, die jeder Actienverein verlangt, und vom Staate gar keine Hülfe fördert, sondern Alles auf seine eignen Kosten thut. Würde für den kleinern Grundbesitz eine ähnliche Anstalt errichtet, so muß ich der Meinung beipflichten, daß davon ein ersprießliches Resul tat ohne bedeutende Opfer des Staats nicht, denkbar ist, glaube aber zugleich, daß die Verpflichtung des Staats zu hoch gestellt werden würde, we,nn man ihn auch für solche Anstalten verant wortlich machen wollte. Referent v. Friesen: In Beziehung auf die eingegange nen Petitionen wollte sch noch eine Bemerkung hinzufügen, und zwar diesmal weniger in der Eigenschaft eines Deputationsmit- glieds, als in der eines Kammermitglieds und Rittergutsbesitzers. Die Petenten nennen die Nichtaufnahmc der Bauergutsbesitzer in den ritterschastlichen Creditverein eine Ausschließung, und zwar eine ungerechte, unbillige und nicht zeitgemäße. Allein eine Ausschließung wird hier weder beabsichtigt, noch ist sie wirklich vorhanden, selbst dann nicht, wenn die Bauergutsbesitzer n einen genehmigten und bestätigten ritterschastlichen Creditverein nicht ausgenommen werden könnten. Die Kreisstände der Erblande nämlich konnten, wie bereits der Herr Vicepräsident v. Carlowitz erwähnt hat, schon ihrer Verfassung nach in Unterhandlung mit den Besitzern bäuerlichen Grundeigenthums nicht treten. Es lag in der Natur der Verhältnisse, daß die Ritterschaft, als der Antrag auf Errichtung eines Kreditinstituts bei einem Kreistage i. W. zuerst in Frage und Berathung kam, das gewünschte Institut vor der Hand nur für sich selbst entwarf und Statuten dazu abfaßte und zur Bestätigung einreichte. Mein eine Ausschlie ßung des Bauernstandes wurde hiermit nicht beabsichtigt. Es wäre auch in der That unbillig, wenn die Rittergutsbesitzer an dern Grundstücksbesitzern die Vorthekle nicht gönnen wollten, die sie sich selbst durch ein solches Institut zu verschaffen gedenken; noch unbilliger wäre es von ihnen, ein Credktinstitut zu wün schen, wenn dasselbe nur auf Kosten und zum Nachtheil anderer Grundstücksbesitzer erreicht werden könnte, und wenn dadurch namentlich, wie angeführt worden ist, der Credit für Andere er schwert würde. Eine solche Absicht liegt außer unserm Vorha ben, und ich kann gewiß versichern, daß kein Rittergutsbesitzer im Lande an die Errichtung eines Instituts würde gedacht haben, wenn solches nur auf Kosten und zum Nachtheil Anderer ent stehen könnte. Daß aber die Ritterschaft jetzt auch nicht daran denken konnte, die Bauerngüter in ihren Creditverein aufzunch- men, lag nicht nur in ihrer kreisständischen Verfassung, sondern auch in wirklichen Bedenken, welche einer solchen Verbindung wenigstens für jetzt noch entgegenstehcn, welche auch die Depu tation nicht hat verschweigen können, und welche selbst die hohe Staatsregierung anerkannt hat. In der That, meine Herren, es handelt sich hier nicht um eine Kleinigkeit, sondern um eine sehr wichtige und schwierige Sache. Sie ist schon an und für sich selbst schwierig; allein' je größer die Ausdehnung ist, welche man dem Institute gibt, desto mehr müssen auch die Schwierigkeiten wachsen, desto mehr nehmen die Wechselfälle zu, denen jedes Unternehmen, und also auch dieses, unterworfen ist. Wir hoffen zwar mit Gewißheit, daß das Unternehmen einen guten Erfolg haben werde, wir neh men kein Opfer von der hohen Staatsregierung oder von dem Lande in Anspruch, sondern nur wenige unentbehrliche Rechtsbe günstigungen, und wünschen auch ohne fremde Unterstützung, im Vertrauen auf unsere eigenen Kräfte, dem Unternehmen einen er freulichen Fortgang; allein verbürgen kann Niemand das Gelin gen, und insoweit bleibt es immer ein Risico, welches wir im Vertrauen auf die Ausführbarkeit unsers Entwurfes überneh men. Möglich, daß die Nachtheile, die eine Verbindung des bäuerlichen und ritterschastlichen Grundeigenthums zu einer Cre- ditanstalt zu bedrohen scheinen, in der Wirklichkeit nicht stattfin den, daß die Zukunft vielleicht zeigen wird, daß eine solche Ver bindung stattfinden könne; möglich daher, daß künftig beide Ar ten des Grundeigenthums zu einem einzigen Vereine verbunden werden können, oder daß künftig ein besonderes bäuerliches Cre- ditinstitur errichtet werden kann. Aber jetzt ist es, wie auch die hohe Staatsregierung anerkennt, offenbar noch zu zeitig, eine solche Vereinigung zu unternehmen, sie würde nachtheilig für die Rittergutsbesitzer, und vielleicht noch viel nachtheiliger für die Bauergutsbesitzer sein, oder das Zustandekommen des Unter nehmens gleich von allem Anfang hindern. — (Staatsminister v. Nostiz-Wallwitz tritt ein.) — Ich hoffe daher, daß man jetzt unserem Unternehmen Zeit lassen und abwarten werde, wie es sich consolidiren wird, und habe das Vertrauen zu der hohen. I
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