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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Siaatsregierung, daß sie die Nichtaufnahme derBauergutsbe- fitzer in unfern -Verein nicht für eine Ausschließung ansehen werde. Auch hoffe ich, daß dieselbe, wenn sie uns Genehmigung gibt, unser« Verein allein zu constituiren, dies nicht als eine Be günstigung ansehen werde, sondern als eine Nothwendigkeit, die in den Verhältnissen liegt. Die hohe Staatsregierung hat sich in dieser ganzen Sache so unparteiisch, gründlich und billig für beide Gassen von Grundbesitzern gezeigt, daß ich das feste Ver trauen hege, sie werde die Genehmigung zu unserm Vereine auch dann geben, wenn wir die Bauergutsbesitzer für jetzt auch nicht in denselben aufnehmen können. 0. Großmann: Daß die Ausdehnung des Creditverei'ns auf die bäuerlichen Grundstücke im Allgemeinen ganz eigenthüm- liche Schwierigkeiten mit sich führen, ist sowohl von der geehrten, Deputation, als von mehren geehrten Rednern vor mir anerkannt worden, und ich bescheide mich insofern gern, daß, da Gleichartig keit der in den Creditverein aufzunehmenden Güter eine Haupt bedingung des Gelingens dieses Vereines sein muß, für den Au genblick von jener Aufnahme abgesehen werden soll. Allein daß die Stiftung eines ähnlichen Institutes für den bäuerlichen' Grundbesitz, oder die Ausdehnung des ritterschaftlichen Creditver- eines auf bäuerliche Grundstücke einst, wenn auch mit Modifika tionen erfolge, muß ich doch durchaus wünschen. Ich erkenne an dem ritterschaftlichen Creditverein als Perle und Krone, den Tilgungsfonds; das ist unstreitig die beste Zdee, welche, von der Landrentenbank herüberverpflanzt, zu allgemeiner Nützlichkeit sich entwickeln soll. Allein diese Idee muß ich auch für den bauerlicheü Grundbesitz in Anspruch nehmen; denn ich glaube nicht nur, daß bei diesem das gleiche Bedürfniß, wie bei dein rit- terschastlichen Grundbesitz vorwaltet, sondern ich glaube, daß es dort noch großer ist. Die bäuerlichen Grundstücke können nicht in der Art große Ersparnisse machen, wie die Rittergüter, sie sind auch nicht im Stande, immer so pünktlich mit den Zahlungen ein zuhalten, also sich allen Bedingungen zu unterwerfen, welche ein Creditverein fordert; aber man erwäge, daß der Zerstückelung der Güter, wenigstens meines Erachtens, auf keine wirksamere Weise entgegengearbeitet werden kann, als durch die Aufnahme des bäuerlichen Grundbesitzes in einen solchen Creditverein. Daß allerdings die ganz kleinen Nahrungen wohl schwerlich ohne be deutende Unterstützung des Staates sich dazu eignen werden, das liegt wohl auf der Hand; denn sie könnten nur bis zur Höhe des halben Werthes rin Darlehn in Anspruch nehmen. Allein man weiß, sie bedürfen ost größerer Darlehne, sind ferner nicht im Stande, alle strenge Vorschriften pünktlich zu erfüllen, welche ein Creditverein voraussetzt; denn während bei dem größeren Gutsbesitzer allemal die andere nicht verpfändete Hälfte seines Gutes noch zum Unterhalte der ganzen Familie ausreicht, wird dies bei dem kleineren Grundbesitz nicht der Fall sein, und was soll dann mit ihm geschehen? Ich überlasse die Modifikation ei ner solchen Einrichtung ganz der Weisheit der hohen Staats regierung und schließe mit der frohen Zuversicht, daß gewiß ihre väterliche Fürsorge auch in dieser Hinsicht das Beste des Allge meinen ins Auge fassen werde. Was die Rede des Herrn Kam merherrn v. Thielau betrifft, so möchte ich ihm wohl zurufcn: lanMoos aiu'inis cvelestibus irao? Eine Widerlegung aber würde ihn an bittere Wahrheiten erinnern müssen. Allein eine Bemerkung kann ich mir doch nicht versagen, nämlich die, daß der Steuererlaß, den der Landmann genießt, durchaus nicht als ein Aequivalent anzuschen ist; denn es werden jetzt bei der allge meinen neuen Besteuerung eine Menge bäuerliche Grundstücke um das4und 5 fache höher besteuert, die gar keine Entschädigung für den Verlust der niedern Besteuerung bekommen. Ich weiß auf einigen Dörfern Hufen von 78 Ackern, während eine Huf- anderwärts etwa höchstens 16 Acker hält. v. Thiel au: Was ich gesagt habe, beruht blos auf Wahrheit, und nie werde ich mich scheuen, sie auszusprechen. v. Großmann: Ich will über das, was Wahrheit ist, hier nicht umsonst Streit beginnen; allein ich kann dem Herrn Kammerherm versichern, daß nur der Wünsch, nicht an bittere Wahrheiten erinnern zu müssen, mich hier schweigen läßt. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube, daß die Diskussion nunmehr geschlossen ist, ja ich glaubte, daß sie schon vorhin ge schlossen wäre, da der Herr Referent zum Schluß gesprochen hatte. Die Deputation legt unter dem Hauptabschnitt IV ihres Gutachtens zweierlei vor: I. ein Gutachten, sodann einen An trag. Das Gutachten ist enthalten auf der letzten Seite in den Worten: „daß die Einführung des Creditsystems in Sachsen für den bäuerlichen Grundbesitz im Allgemeinen ebenfalls wünschens- werth erscheine, und daß daher die in drei Petitionen ausgedrück ten Wünsche nach Errichtung bäuerlicher Credktvereine der hohen Staatsregierung zur weiteren Erwägung zu empfehlen sein dürf ten." — Und ich frage die Kammer: ob'sie hierin ihrer Deputa tion beistimme? — Einstimmig Ja. Referent v. Friesen: Ich habe schon erwähnt, daß der Schluß des Berichts nicht richtig gedruckt ist und daß der IV. Ab schnitt mit den Worten schließt: „zu empfehlen sein dürften." Es heißt nun weiter: „und schließt endlich diesen Bericht in Be antwortung der im hohen Decrete S. 437 vorgelegten Frage, ob die Begründung eines Creditsystems für den ländlichen, insbe sondere ritterschaftlichen Grundbesitz in Sachsen nicht nur für wünfchenswerth, sondern auch für unbedenklich zu erachten sei, mit dem Gutachten, daß die Begründung landwirthschaftlicher Creditinstitute in Sachsen unter den im besonder» Lheile des Be richts angegebenen Voraussetzungen allerdings für ebenso Wün schenswerth als unbedenklich zu erachten sei, und mit dem An träge: „daß die Genehmigung und Bestätigung sich in Sachsen schon gebildet habender Creditvereine der hohen Staatsregierung von der Ständeversammlung zu empfehlen sei, vorausgesetzt, daß dieselben in Ansehung ihrer Sicherheit und in rechtlicher Be ziehung so organisirt seien, wie die Ständeversammlung es auf das vorliegende hohe Dekret beantragt hat." Bei diesem letzten Anträge ist jedoch von der Deputation selbst gefühlt worden, daß er vielleicht dem Ermessen der hohen Stqatsregierung vorgreifen dürfte. Der ganze Bericht der Deputation und die künftige stän dische Schrift soll zwar nur' ein Gutachten enthalten, welches die Regierung nicht bindet; indessen schien es der Deputation,
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