als ob in dem Anträge eine zu beschränkende Beziehung auf das Gutachten in dem Berichte liege. Sie erlaubt sich daher, statt dieses Schlußantrags einen andern vorzuschlagen, welcher so lautet: „der hohen Staatsregierung die Genehmigung und Be stätigung der sich in Sachsen schon gebildet habenden Creditver- eine und die Verleihung der ihnen unentbehrlichen, im Vorste henden angegebenen Rechtsbegünstigungen'zu empfehlen, vor ausgesetzt, daß dieselben auf Grundlagen errichtet werden, welche neben den übrigen Bedingungen einer zweckmäßigen Organisa tion solcher Institute die erforderliche vollständige Sicherheit ge währen." Die Worte dieses Antrags schließen sich gänzlich an die Worte des allerhöchsten Decrets an, und nur der Zusatz der Deputation ist neu, wo gebeten wird, dem Institute nicht nur die unentbehrlichen Rechtsbegünstigungen, sondern auch die im Borstehenden angegebenen Rechtsbegünstigungen zu verleihen. Sonst enthält der Schlußantrag nur die Worte des allerhöchsten Decrets. Präsident v. Gersdorf: -Wenn Nichts hierbei zu erin nern ist, so würde ich zu fragen haben: ob die Kammer dem Anträge ihrer Deputation, den diese am Schluffe ihres Vortrags gestellt hat, und der in den Worten enthalten ist: „der hohen Staatsregierung die Genehmigung und Bestätigung der sich in Sachsen schon gebildet habenden Creditvereine und die Verleihung der ihnen unentbehrlichen, im Vorstehenden angegebenen Rechts begünstigungen zu empfehlen, vorausgesetzt, daß dieselben auf Grundlagen errichtet worden, welche neben den übrigen Bedin gungen einer zweckmäßigen Organisation solcher Institute die er forderliche vollständige Sicherheit gewähren," beitrete? — Ein stimmig Za. Präsident v. Gersdorf: Nach allen den in dieser Ange legenheit von Ihnen gefaßten Beschlüssen würde ich mittelst der Abstimmung durch Namensaufruf Sie zu fragen haben, ob Sie das, was Sie im Einzelnen jetzt beschlossen haben, noch im Ganzen zu bestätigen gemeint sind? — Bei der nun erfolgenden Abstimmung mit Namensaufruf antworten alle Mitglieder mit Ja. Präsident v. Gersdorf: In Bezug auf die nächste Ta gesordnung liegt Ihnen ein soeben ausgegebener Bericht über das allerhöchste Decret vom 21. Februar 1843, die Fixation der Brandversicherungsbeiträge für die Jahre 1843, 1844 u. 1845 betreffend, vor; da gewünscht wird, diesen Gegenstand zu be fördern, so schlage ich vor, daß wir uns übermorgen wieder hier versammeln, und ich bringe dann noch den Bericht der vierten Deputation über die Beschwerde Fritzschings und Genossen „um gesetzliche Gestattung des Feuergewehrs bei Abtreibung des Wil des von ihren Feldern und Wäldern" auf die Tagesordnung. Die vierte Deputation hat es nicht für nöthig gehalten, die sen Gegenstand dem Drucke zu übergeben, und da muthmaßlich der erstere Bericht nicht Ursache zu einer längern Diskussion ge ben dürfte und ich Ihnen nicht gern Ihre Zeit rauben möchte, so lade ich Sie hiermit ein, sich übermorgen Vormittags 11 Uhr hier wieder einzufinden. Ende der Sitzung nach H2 Uhr. Druck Papier m» B. G. Teubner in Dresden. Mit der Reduktion beauftragt: N. Nrekscher.