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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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cimalcourant regulirt worden ist, weil die Einfachheit der Be rechnung eine durch 8 theilbare Pfennigzahl verlangt. Es war schon bei der damaligen ständischen Berathung zweifelhaft geblie ben, ob dieser versuchsweise angenommene Fixationsbetrag für die nächsten drei Jahre auch wirklich ein ausreichender sein werde, And selbst die Berichte der ständischen Deputationen in beiden Kammern deuteten darauf hin, daß die Beiträge vielleicht eher erhöhet, als vermindert werden könnten (Landtagsacten 1840, Beil, zur Hl. Abth. 2. Samml. S. 397 suk> IV.), und daß man von dem Bedenken der Unzulänglichkeit bei außerordentli chem Brandunglück nur in Berücksichtigung der durch §. 71 des Gesetzes vom 14. November 1835 gewährten Reserven abzu sehen habe. (Landtagsacten 1849, Beil.zur II. Abth. 1. Samml. S. 291.) Die kurz darauf eingetretenen Brände von Mark neukirchen und Elsterberg veranlaßten aber die Staatsregierung, in dem an die Stände erlassenen Decrete vom 9. Juni 1840aus drücklich darauf hinzuweisen, wie unter diesen Umständen und nachdem dadurch bereits der vorhandene Reservefonds der Brand- versicherungscasse als erschöpft anzusehen sei, der angenommene Fixationsbetrag für die nächstdreijährige Periode auf keinen Fall nuslangen könne, und daß, wenn auch von dessen sofortiger Wiederabanderung in Erwartung weiterer Erfahrungen über das zum ersten Male in Wirksamkeit tretende neue Fixationssystem abzusehen sei, Se. Königliche Majestät Sich doch Vorbehalten müßten, über die Ergebnisse der fernem Erfahrungen hierunter und die dadurch etwa gebotenen außerordentlichen Maßregeln der nächsten Ständeversammlung behufigc Eröffnung zu machen. Seitdem sind aber noch die großen Brände der Städte Saida, Oschatz und Hartha im Jahre 1842 hinzugekommen und haben den unerwarteten Aufwand der Brandversicherungsanstalt indem Grade gesteigert, daß derselbe allein durch die extraordi- nairen Brände der obengenannten fünf Städte in den Jahren 1840 und 1842 auf 584,000 Lhlr. — — anzuschlagen ist. Vermag daher die gegenwärtige Darlegung einestheils zwar ihren Vorschlag zur nächstdreijährigen Fixation auf ein wirkliches Rechnungsergebniß der Einnahme und Ausgabe der Anstalt in ihrer neuen Einrichtung und Wirksamkeit zu gründen, so kann es doch auch andrerseits nicht auffallen, wenn dieses Ergehniß zugleich ein sehr bedeutendes Deficit mit Schlußdes Jahres 1842 nachweist und dessen Mitübertragung daher zu einer merklichen Steigerung der nächstdreijährigen Fixationsbeiträge führen muß. Der hier beiliegende Rechnungsauszug weist nach, daß mit Einschluß der letzten 5 Monate des Jahres 1839 auf den Zeit raum von 1840 —1842 die Einnahme der Anstalt 766,497 Thlr.8Ngr.7Pf-, dagegen der Ausgabebedarf (für das Jahr 1842 nur nach unge fährer Schätzung) 1,300,317 Lhlr. 11 Ngr. 3 Pf. beträgt, letzterer die erstere daher um 533,820 Lhlr. 2 Ngr. 6 Pf. übersteigt und mithin nicht allein den mit dem 1. August 1839 bei Eintritt der neuen Einrichtung übernommenen Cassenbestand von 142,712 Lhlr. 6 Ngr. 6 Pf. absorbirt, sondern noch außerdem ein Deficit von 391,107Lhlr. 26Ngr.— hinterläßt, welches erst durch künftige Einnahmen zu decken ist. I. 26. Diese Jnsufsicienz hat wesentlich ihren Grund: ») in der obengedachten ungewöhnlichen Beträchtlichkeit der- vorgekommenen Brände, die aber auch nm so auffallender jene. Wirkung äußern mußte, als b) das Fixum für diese drei Jahre gerade nach einem Zeit ¬ abschnitt mit ganz ungewöhnlich geringen Bränden oder Brand- cassenbedürfnissen berechnet worden war, nämlich nach dem Zeit räume von Ostern 1836 bis dahin 1839, dasselbe mithin einen zu niedrigen Wahrscheknlichkeitsdurchschnitt repräsentirte. Denn während die von 100 Lhlr. Versicherungsquantum im Durchschnitte jährlich zu entrichtenden Beiträge in dem gedach ten, zum Anhalten genommenen dreijährigen Zeiträume nur — 4 Gr. — Conventionsgeld betragen haben, so würden sie, wenn der Durchschnitt auf noch weitere 3 Jahre zurück, also auf einen überhaupt sechsjährigen Zeitraum berechnet worden wäre, zu — 7 Gr. 3^ Pf., dagegen bei letztneunjährigem Durchschnitte zu — 9 Gr. 9H- Pf., bei zwölfjährigem zu — 10 Gr. —, bei fünfzehnjährigem.ebenfalls zu— 10 Gr.— u. s. f. ausgefallen sein, da sie in den drei Jahren von Ostern 1833 bis dahin 1836 allein —10 Gr. 6Z Pf. 1830 - - 1833 - —14 - 94 - 1827 - - 1830 - —10 - 8 - 1824 - - 1827 - —10 - - - u. s. w. betragen haben. c) Zugleich trug die Herabsetzung des Beitrags auf die No minalpfennigzahl in neuer decimaler Währung ohne Agiozuschlag für die beiden Jahre 1841 und 1842 zu dem erwähnten Resul tate bei, indem hierdurch um 21,127Lhlr. 29Ngr. 7Pf. weniger eingingen, als wenn dieselbe Pfennigzahl nach früherer Währung in Duodecimalcöurant erhoben worden wäre. Bei Ermittelung des Fixationsbetrages auf die nächsten drei Jahre 1843—1845 wird nunmehr darauf Rücksicht zu nehmen sein, daß damit 1) die wahrscheinlichen laufenden Bedürfnisse des Brand versicherungsinstituts während dieser Zeit gedeckt, 2) das mit Schluß 1842 verbliebene Deficit innerhalb ei nes angemessenen Zeitraums mit herangebracht, und 3) ein angemessener Cassenbestand als Reservefonds zugleich angesammelt werde. all 1 Der wirkliche Bedarf der letztverflossenen drei Jahre, auf welchen nach Vorschrift der 43. Z. des Gesetzes vom 14. Novem ber 1835 zunächst zu sehen ist, hat zufolge des beiliegenden Rech nungsauszuges annäherungsweise: 1,255,651 Lhlr. 8Ngr.3Pf., dagegen die Summe der am Schluß des Jahres 1842 be standenen Versicherungen: 138,724,725 Lhlr. betragen. Hiernach würden für diesen Zweck von 100 Lhlr- Versicherungssumme alljährlich . 90H Pfennige 1 *
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