Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
sicherung fließenden Verpflichtungen einer Periode auf die erst in spätem Perioden eintretenden Nachfolger zu wälzen, um so billi ger, daß diese Ausgleichung so bald als möglich bewerkstelligt werde, damit die Nachzahlung thunlichst noch dieselben Contri- buenten treffe, welche im Voraus die Ersparniß genossen haben. Wenn übrigens die Ständeversammlung des Jahres 1833 laut der damaligen Deputationsberichte und Kammerprotokolle für das erste Lriennium die Fixirung der Beiträge mit 12 Gr. — Conventionsgeld, (also 15 Ngr. 4H Pf.) vorgeschlagen und als erforderlich vorausgesetzt hatte, so stellt sich die jetzt beabsichtigte Ausschreibung nicht nur schon an sich dagegen als ein bedeuten der Gewinn für die Contribuenten dar, sondern noch um viel mehr, wenn sie in Verbindung mit der Fixirung der vergangenen drei Jahre nach 56 Pf. von 100 Lhlr. Versicherungs ¬ summe betrachtet wird, wo sich dann ein sechsjähriger Durch schnitt der sixirten Beiträge von nur 9 Ngr. 2 Pf. ergibt, der noch niedriger ist, als sogar der mit 9 Ngr. 6 Pf. zu berechnende Gesammtdurchschnitt der 56 Jahre, seit welchen überhaupt die Brandversicherungsanstalt besteht. Der Berichtder zweiten Deputation lautet nun also: Nach §. 43 des Gesetzes, die Einrichtung der altcrbländi- schen Jmmobiliar-Brandversicherungsanstalt betreffend, vom 14. November 1835, soll von drei zu drei Jahren, zur Zeit der verfassungsmäßig stattsindendxn Ständeversammlungen, die Directorialcommission der Brandversicherungsanstalt eine Be rechnung dessen, was in den vergangenen drei Jahrrn zur Casse der Anstalt einging und daraus zu bezahlen war, vorlegen, da mit der verbleibende Ueberschuß oderdexsich etwa ergebende Min derbetrag der Einnahme bei dem Ausscheiden auf die nächsten dreiJahre berücksichtigt werden könne; zugleich sollen dabei Vor schläge wegen der für die nächsten drei Jahre auszuschreibenden Beiträge von der Commission eröffnet werden. Mittelst des oberwähnten allerhöchsten Decrcts — welches zunächst der ersten Kammer zugegangen und hier ihrer zweiten Deputation zur Berichtserstattung zugewiesen worden ist — werden nun eine tabellarische Ueberstcht über Einnahme und Ausgabe bei dem Brandversicherungsinstitute auf die Jahre 1840,1841 und 1842 und die Gründe mitgetheilt, aus wel chen es nötbig erscheint, die/im gedachten allerhöchsten Decrete bezeichnete Summe an 12 Ngr. 8 Pf. auf jedes Hundert des Subscriptionsquanti in dem nächsten Triennio alljährlich aus zuschreiben. Die Fixationssumme auf die Jahre 1840,1841 und 1842 betrug 4 gGr. 8 Pf., welche nach Einführung des Decimalsy- stems in 58 Pf. umgerechnet wurden; es war hierbei der durch schnittliche Beitrag der vorhergehenden dreiJahre, welcher sich zu 4 Gr. pro 100 Thlr. berechnete, untergelegt und ein Zuschlag um deswillen gemacht worden, weil die in den Mo naten August bis mit December 1839 erwachsenen Feuerschäden von dieser Bewilligung mit übertragen werden sollten. Die bei Festsetzung dieser Beitragsquote mehrfach ausge sprochenen Besorgnisse, daß bei irgend bedeutendem Brandun glück damit nicht auszukommen sein würde, haben sich leider in sehr bedauerlicher Weise verwirklicht. Schon im Jahre 1840 überstieg die Ausgabe an 386,417 Thlr. 28 Ngr. -- Pf. die Einnahme an 254,198 - 27 - 7 - um 132,219Thlr.-Ngr. 3Pf. und absorbirte den bei Einführung der neuen Organisation des Brandversicherungsinstituts vorhandenen Reservefonds an 142,712 Lhlr. 6 Ngr. 6 Pf. beinahe völlig. Günstiger gestaltete sich zwar der Abschluß im Jahre 1841, indem hier die Einnahme an 250,939 Lhlr. 7 Ngr. 9 Pf. die Ausgabe an 233,195 - 25 - 3 - um 17,743 Lhlr. 12 Ngr. 6 Pf. überstieg; das unheilvolle Jahr 1842 liefert aber leider ein sehr trauriges Ergebniß; hier betragt die Ausgabe 636,037 Lhlr. 15 Ngr. — Pf., die Einnahme nur 259,350 - 28 - 4 - mithin ergibt sich 376,686 Lhlr. 16 Ngr. 6 Pf. Mehrausgabe. Wenn in der tabellarischen Uebersicht Seite 223 die Aus gabe dieses Jahres nur als präsumtiver Bedarf bezeichnet ist, so ist zu bemerken, daß eingezogener Erkundigung nach eine etwaige Differenz bei der völligen Feststellung sehr unbedeutend und ein flußlos sein wird. Das Hauptergebniß der verflossenen drei Jahre ist, daß unter Hinzurechnung der pro 1839 noch erforderlich gewesenen 44,666 Thlr. 3 Ngr. — die Ausgabe 1,300,317 Thlr. 11 Ngr. 3 Pf., dieEinnahme einschließlich des Reservefonds an 142,7 t2Lhlr.6Gr.6 Pf. 909,209 - 15 - 3 - betragen hat, daß mithin ein Deficit von 391,107 Lhlr. 26 Ngr —Pf. da ist. Nach der dem allerhöchsten Decretc beigegebenen Unterlage Seite 218,219 will man durch den in ersterm als Fixations summe bezeichneten Jahresbeitrag von — 12 Ngr. 8 Pf. pro 100 Lhlr. in den nächsten drei Jahren außer der Deckung für den laufenden Bedarf nicht nur das Deficit, sondern auch den absorbirten Reservefonds an 143,502 Lhlr. 21 Ngr. 3 Pf. wieder heranbringen. Die unterzeichnete Deputation ist jedoch des Dafürhaltens, daß diese Anforderung für die Theilnehmer zu drückend sein würde, und zwar aus folgenden Gründen: Zunächst verlangt die bereits angezogene Z. 43 des Gesetzes vom 14. November 1835 eine solche Maßnahme nicht; nach dieser soll das Ergebniß der verflossenen dreiJahre bei Fixirung des folgenden Beitrags nur berücksichtigt werden, was von der Deputation bei ihren Vorschlägen 'geschehen wird; dann drängt sich aber die gewiß nichr unbegründete Befürchtung auf, daß eine so bedeutende Steigerung der Beiträge, wie beabsichtigt wird, und insonderheit wenn diese Abgabe mehre Jahre gleich hoch bleibt, ein Herabgehen in den bereits bestehenden Versiche rungssummen nach sich ziehen möchte. Kann ein solches Herab gehen der Anstalt selbst auch gleichgültig sein, da in gleicher Weise bei etwaigem Brandunglück die Entschädigungen sich mindern, und deshalb Einnahme und Ausgabe immer im Verhältnis bleiben, so würde.doch hierdurch der Zweck der Anstalt verfehlt werden; dieser letztere ist, daß zum Wohle des Staats die Verar mung durch Brandunglück abgewendet und der Wiederaufbau niedergebrannter Gebäude gesichert werde; deshalb hat man sie zu einer Zwangsanstalt gemacht; deshalb muß man auch bei Festsetzung mehrjähriger Beiträge die möglichste Berücksichtigung der obwaltenden Verhältnisse ein treten lassen, und ebendie jetzigen Verhältnisse des Landes sind es, welche diese Berücksichtigung mehr denn je erheischen. Die Witterungscalamitäten des vorigen Jahres verbunden mit einer noch fortdauernden Handels- und Gewerbsstockung lasten, wie bekannt, gleich schwer aus den Be wohnern der Städte und des platten Landes; die Noch steigert sich in einem großen Theil des Landes von Woche zu Woche und die Armuth wächst in sehr beängstigender Weise. Die Folgen dieses Zustandes werden und müssen noch län gere Zeit fühlbar bleiben, wenn auch die Ursachen sich heben.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder