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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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1) den Fixationsbektrag von jedem Hundert 'der Versiche rungssumme (statt der in dem allerhöchsten Decrete be zeichneten — 12 Ngr. 8 Pf.) auf— 9 Ngr. 6 Pf. jähr lich, mithin für jede 25 Thlr. der Subskription termin lich auf — I Ngr. 2 Pf. zu beantragen, hierbei jedoch 2) Die Ermächtigung für die Regierung auszusprechen: diese Beitragsquote für das dritte Jahr der Fixations periode (1845) auf 12 Ngr. 8 Pf. für das 100 Thlr. erhöhen zu können, wenn das wirkliche Erforderniß für Brandvergütung — nicht die Heranbringung des Re servefonds — eine solche Steigerung erheischt. Es kann nun wohl in der nächsten Zeit der Fall sich ereig nen, daß es der Anstalt an baaren Mitteln fehlt, um ihre Ver bindlichkeiten zu erfüllen, und daß auch der §. 71 des Gesetzes vom 14. November 1835 aus Staatskassen zugestandene Credit nicht ausreicht; für einen solchen Fall wird nach der angezoge nen §- «ab 6. Capital auf den Credit der Anstalt aufzunehmen sein; ein solcher größerer Credit dürfte jedoch immer nur auf kurze Zeit nothwendig werden, da von halbem Jahre zu halbem Jahre die Caffe bedeutende Einnahmen hat und etwanige Brandschädenvergütungen erst in einem spätem Einzahlungs termin, als da, wo sie sich ereigneten, zur Zahlung kommen. Bei der Sorgsamkeit, mit welcher die Anstalt geleitet und verwaltet wird, hält man sich überzeugt, daß auch bei einer Capitalsaufnahme dahin getrachtet werden wird, die möglichst billigen Bedingungen hinsichtlich der Verzinsung und Rück zahlung zu erhalten. Referent Bürgermeister Schill: Das ist das Gutachten der Deputation. Die Gründe, aus welchen sie diesmal geglaubt hat, von der im allerhöchsten Decrete vorgeschlagenen Summe herabzugehn, sind im Berichte bemerkt, ich habe ihm Nichts hin zuzufügen. Bürgermeister Hübler: Das traurige Ergebniß der vor liegenden tabellarischen Uebersicht der Einnahme und Ausgabe des Brandversicherungsinstituts auf die Jahre 1840, 1841 und 1842, wonach der Reservefonds von 142,712 Thlr. 6 Gr. 6Pf. nicht nur völlig absorbirt worden, sondern auch noch ein Cassen- defect von 391,000Thlr. entstanden, würde, wie die Depu ¬ tation ihrerseits nicht verkannt hat, den von der Staatsregkerung beantragten Fixationssatz der —12 Ngr. 8 Pf. von jedem Hun dert der Versicherungssumme an sich allerdings rechtfertigen, und die Höhe dieses Beitrags unter andern Umständen als eine über mäßige nicht bezeichnet werden können. Wenn die Deputation dennoch sich gedrungen gefühlt hat, eine Ermäßigung des Fixa- tionsbeitrags auf — 9 Ngr. 6 Pf. als die 56jährige Durch schnittssumme aller seit dem Bestehen des Brandcasseninstituts gezahlten jährlichen Beiträge, und zwar lediglich aus Rücksicht sirr den augenblicklich erschöpften Zustand des Landes und für die momentan gedrückte Lage der großen Mehrzahl der Beitrags pflichtigen, der hohen Kammer vorzuschlagen, so ist sie dabei von folgender Ansicht ausgegangen: Das vorbemerkte Ergebniß in der Uebersicht der letztverflossenen drei Jahre kann nur als ein außerordentliches angesehen werden, herbeigeführt auf der einen Seite durch die bei der verhältnißmäßig geringen Fixation des Brandcassenbeitrags der verflossenen Finanzperiode an 4 Gr. 8 Pf. oder 58 Pfennigen, andrerseits durch die unheilvollen Brände, welche gerade in dieser Periode, und namentlich in den beiden Jahren 1840 und 1842, unser Vaterland betroffen ha ben. Es kann daher auch nicht als unbedingter Maßstab für den Bedarf der nächsten drei Jahre dienen. Im Gegentheil läßt sich, dafern in nächster Finanzperivde das Brandunglück in Sachsen in jenem verheerenden Umfange sich nicht erneut, mit ziemlicher Gewißheit annehmen, daß die von der Deputation vorgeschlagene Fixationssumme genügen werde, um, wenn auch nicht den Re servefonds heranzubringen, doch jedenfalls das entstandene Caffendefect und den laufenden Bedarf zu decken. Stellt sich nun die Schonung fordernde Lage des Landes als eine unbestrit tene Thatsache dar, während das Bedürfniß des Brandcassen instituts in den nächsten drei Jahren als eine noch unbekannte, von den Ereignissen der Zukunft abhängige Größe erscheint, als eine Größe, die bei dem gewöhnlichen Laufe der Dinge in dem Vorschläge der Deputation muthmaßlich ausreichende Deckung findet, so dürste sich dieser Vorschlag umsomehr rechtfertigen, da selbst im Falle eines gesteigerten Bedarfs durch die Bestim mung des Gesetzes vom 14. November 1835 dem Brandcassen- institute allezeit die Möglichkeit der Aufbringung der nöthigen Mittel verschafft und dadurch im Voraus jeder Verlegenheit für dasselbe begegnet ist. Der Deputation lag, wie gedacht, nur daran, für die Gegenwart und nächste Zukunft den Beitrags pflichtigen die ihnen so nöthige Erleichterung zu gewähren, so weit dies nur immer ohne Beeinträchtigung des Zwecks der An stalt geschehen konnte, und zu ihrer thunlichsten Schonung die Heranbringung des Reservefonds den folgenden Jahren aufzu sparen. Die Deputation darf daher wohl erwarten, daß die Kammer einem Vorschläge, mit welchem sich auch die königlichen Herren Commiffarien unter der Seite 335 suk 2 ersichtlichen Modifikation einverstanden erklärt haben, Ihren Beifall nicht versagen werde. BürgermeisterWehner: Ich bin ganz mit der Deputation einverstanden und glaube auch hoffen zu können, daß sich in der Kammer Niemand finden wird, welcher dem Deputationsgut achten entgegen spricht; denn wer die jetzige Noth kennt, der wird sich überzeugen, daß man wirklich in Schrecken gerathen muß, wenn man steht, daß 12 Ngr. 8 Pf. vom Hundert für die nächste Finanzperiode bei der Brandcassenanstalt gegeben wer den sollen. Meine Herren, die Noth, die wirklich namentlich in Fabrikstädten jetzt herrscht, kann nur der beurtheilen, welcher .damit näher bekannt ist. Hier bei uns hat man immer noch die schöne Aussicht in die Fleischtöpfe Egyptens, aus denen so manche gutbesetzte Tafeln hervorgehen, welche die Mitleidsgefühle mil dern, weil wir dabei die Noth nicht mit empfinden. Ich sehe aber in der Thal nicht ein, was aus den Fabrikdorfschaften — von den Städten will ich gar nicht reden — werden soll, wenn die Strumpfwirker, die mit ihrer ganzen Familie die Woche kaum sechszehn Groschen verdienen, noch eine so bedeutende Aus gabe herbeischaffen sollen. Ich halte daher den Vorschlag, welchen die Deputation gethan hat, nicht allein für zweckmäßig und für die Zeit passend, sondern auch für nothwendig. Was hülfe es uns, wenn wir hohe Beiträge ausschrieben und am Ende bei der Exemtion nicht im Stande wären, sie einzubringen?
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