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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- I. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-11-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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ersten Kammer in Vorschlag gebrachten Mitgliedern zum Stell vertreter des Präsidenten in di eser Kammer Herrn Regie rungsrath Albert vonCarlowitz auf Naundorf, aus den von der zweiten Kammer vorgeschlagenen Mitgliedern dagegen Herrn Appellationsrath 0. Haase zum Präsidenten dieser Kammer und Herrn Obersteuerprocurator Christian Gottlieb Eisenstuck zum Stellvertreter desselben zu ernennen ge ruhet. Indem die ständischen Einweisungscommissionen von dieser allerhöchsten Entschließung hierdurch in Kenntniß gesetzt werden, werden dieselben zugleich ersucht, hiervon die beiden Kammern zu benachrichtigen, die ernannten Beiden aber zu ver anlassen, sich behufs der nach tz. 82 der Verfassungsurkunde in die Hände Sr. Königl. Majestät abzulegenden Pflicht in a l- lerhöchstdero Gemächern morgen Donnerstag den 17. dieses Monats Vormittags ^12 Uhr einzufinden. Dresden, am 16. Novbr. 1842. Gesärrrmt- Ministerium, von Lindenau. v. Watzdorf. Der Vorsitzende bemerkt hierauf, daß er in Gemäßheit des so eben Mitgetheilten sich sofort in Gemeinschaft mit dem Vorsitzenden der zweiten Kammer (vergl. weiter unten) in das Königl. Schloß begeben werde, um dort die verfassungsmäßige Pflicht mittels Handschlags' an Se. Majestät den König abzulegen; weshalb die Sitzung bis zu seiner Rückkehr ausgesetzt werden müsse. — Nachdem noch auf Vorschlag des Vor sitzenden genehmigt worden war, daß die Protokollführung für die heutige Sitzung wieder den vorigen Secretarien, obschon deren Amt als Mitglieder der Einweisungscommifsion mit Con- stituirung der Kammer sich erledigen werde, übertragen sein solle, verlaßt Ersterer die Versammlung. Bald darauf von obgedachter Verpflichtungshandlung zu rückgekehrt, eröffnet der Präsident die Sitzung wieder, zeigt an, daß er in der Zwischenzeit den Handschlag auf den früher ge leisteten Eid an Se. Majestät den König abgeftattet habe, und erklärt nunmehr die Kammer für gesetzlich eonsti- tuirt, daher die Wirksamkeit der Einweisungscommission für beendigt.— Er geht nunmehr zur vorschristmäßigen Ver pflichtung der Kammermitglieder über; wobei derselbe aber noch zuvörderst zur Entschließung der Kammer stellt, ob der Herr geh. Finanzrath von Friesen, welcher noch bei vorigem Land tage Mitglied der ll. Kammer, und Herr v. Heynitz, welcher früher bereits Mitglied der l. Kammer gewesen ist, den tz. 82 der Berfassungsurkunde vorgeschriebenen Eid selbst abzulegen oder blosHandschlag daraufabzustatrcn haben. — DieKammcr spricht sich hierauf einstimmig dahin aus, daß bei genannten beiden Kammermitgliedern die Verpflichtung mittels bloßen Handschlags für ausreichend zu achten sei. Nachdem der Präsident noch den aus der Kammer aus- gsschiedenen Mitgliedern mit wenig Worten ein dankbares und freundliches Andenken gewidmet hat, wird der schon gedachte, 82 der Verfassungsurkunde enthaltene Eid wörtlich vorge lesen und sodann auf selbigen durch folgende Kammermitglieder Handschlag an den Herrn Präsidenten geleistet, nämlich durch: Vicepräsident v. Carlowitz, Amtshaupimann Freiherr v. Bie dermann, Bürgermeister Rl'tterstädt,Se.Könkgl.HoheitPrinz Jo hann, Ordinarius O. Günther, Graf v. Hohenthal-Königsbrück, Vicepräsident des Landesconsistoni v. v. Ammon, Superinten dent v. Großmann, Se.ErlauchtAlbert Grafv. Schönburg, Ge neralleutnant v. Miltitz, v. Heynitz, v. Schönberg aufPurschen- stein, Graf v. Hohenthal-Püchau, Kammerherr v. .Metzsch, geh. Finanzrath Freiherr v. Friesen, Klostervoigt v. Posern, Kammerherr v. Lüttichau, Kammerherr Pflugk, Kammerherr v. Watzdorf, Amtshauptmann Freiherr v. Welck, geh. Rath v. Zedtwitz, Meinhold, die Bürgermeister: Hübler, geh. Justizrath v. Gross, Starke, Wehner, Bernhardi, Gottschald und Schill, fer ner Rittmeister v.Hartitzsch, wirkl. geh. Rath v. Minkwitz, Kam merherr Graf Vitzthum v. Eckstädt, Kammerherr v. Khielau, geh. Finanzrath v. Polenz, O. Crusius. — Gleiches geschieht auch noch von Herrn v. Schönberg auf Kommerau, nachdem sich ergeben, daß derselbe früher als Stellvertreter in der H. Kammer den fraglichen Eid ebenfalls schon geleistet, und die Kammer daher auch in Bezug auf ihn sich dahin ausgesprochen hat, daß aus diesem Grunde, wie bei den beiden oben genannten Mitgliedern, der Handschlag für ausreichend zu achten sei. Sodann wird den nachbenannten Mitgliedern der mehr besagte Eid nochmals vorgelesen, von ihnen aber solcher unter den gewöhnlichen Feierlichkeiten geleistet und Handschlag darüber an den Präsidenten abgegeben. — Es sind aber diese Mit glieder folgende: Domherr und Hof- und Justizrath v. Nostitz, Erbgraf v. Solms-Wildenfels, Graf v. Einsiedel, Decan Kutschank, Rittmeister v. Schönfels. — Nach dessen Erfolg geht man zur Wahl der Secreta rien über, und es ergiebt sich bei Auszählung der zuerst für die Stelle des ersten Secretairs abgegebenen Stimmen, daß Amtshauptmann Freiherr v. Biedermann sofort bei der ersten Abstimmung 36 Stimmen, der Bürgermeister Ritter stadts Herr v. Metzsch 1 und Herr v. Zedtwitz 1 Stimme erhalten haben, sonach der zuerst Genannte mit abso luter Stimmenmehrheit zum erstenSecretairdcr Kammer gewählt worden ist. Herr v. Biedermann erkennt zwar das ihm geschenkte Vertrauen dankbarst an; erklärt jedoch, wie er die so eben auf ihn gefallene Wahl nur unter der Bedingung annehmen kön ne , daß es ihm durch eine Verfügung des betreffenden Mini sterium möglich gemacht würde, dieses Amt mit seinen eigentli chen Berufsgeschäften ohne Störung der letzteren zu verbinden. — Da man aber Grund zu haben glaubt, dies hoffen zu können, so nimmt man keinen Anstand, nunmehr zur Wahl auch des zweitenSecretairs zu schreiten,und es fallen beider deshalb vvrgenommenen Abstimmung 41 Stimmen auf Bürgermeister Ritterstädt, 1 Stimme dagegen auf Bürgermeister Bern hardi, daher denn der Erste als durch absolute Mehrheit zum zweiten Secretairder Kammer gewählt zu betrach tm ist, welcher diese Wahl ebenfalls dankbar annkmmt. 1*
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