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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Referent v. Crusius: Erlauben Sie, daß ich noch einige Worte auf das, was vom Herrn Secretair v. Biedermann aus gesprochen worden ist, entgegne. Hinsichtlich der Erinnerungen, die der Herr Secretair über das Gutachten der Deputation jetzt eben ausgesprochen hat, kann ich nicht anders, als ihnen meine vollkommenste Anerkennung schenken, und zwar deshalb, weil sie blos dazu dienen, das zu rechtfertigen, was die Deputation selbst im Berichte niedergelegt hat. Ueber die Vermehrung oder Verminderung der Gymnasien und Gelehrtenschulen sich auszu sprechen, lag dermalen gar keine Veranlassung vor. Die De putation hat bei dem vorigen und bei dem vorletzten Landtage mit großer Warme für die Erhaltung der im Lande bestehenden Gymnasien sich ausgesprochen und glaubt nicht, daß der vorlie gende Bericht im Geringsten Veranlassung gebe, zu vermuthen, daß sie von dieser Ansicht zurückgetreten sei. Es war aber eine übereinstimmende Erklärung von dem Stadtrathe zu Annaberg und der hohen Staatsregierung vorhanden, wodurch ein Gym nasium in der nurerwähnten Stadt als überflüssig dargestellt wurde und man an dessen Stelle ein mehr dem Nertlichen und den Zeitbedürfnissen entsprechendes Institut ins Leben rufen wolle. Nach einer solchen übereinstimmenden Erklärung waren der Deputation die Hande gebunden und sie hätte ihr Befugniß überschritten, wenn sie hätte darauf antragen wollen, ein Insti tut wiederherzustellen,, welches wenigstens factisch als aufgeho ben zu betrachten war und als überflüssig dargestellt wurde. Wenn der Herr Secretair v. Biedermann bemerkt, daß ein sol ches Institut, das an die Stelle des dortigen Gymnasii getreten,, von großer Wichtigkeit und großem Werthe sei, so enthalt!der Deputationsbericht dieselbe Anerkennung. Es spricht das der selbe in den Worten aus: „Da solche Realschulen und Progym nasien unbeschadet ihres an sich unbestreitbaren großen Werthes doch mehr in die Kategorie der hohem Bürgerschulen zu gehö ren scheinen." Darin liegt unzweifelhaft die Anerkennung ih res Werthes. Allein die Deputation konnte nicht anders glau ben, als daß ein großer und wesentlicher Unterschied zwischen einer Realschule oder Progymnasio und zwischen einer Gelehrten schule stattfinde, indem durch letztere mehr allgemeinen, durch erstere mehr besondern, localen und leichter zu befriedigenden Zwecken und Interessen entsprochen werde, daß mithin ganz an dere Gründe für die Erhaltung und Unterstützung letzterer aus Staatscassen, als für die Unterstützung ersterer sprechen müssen. Wenn derselbe ferner von der Ansicht ausgeht, als habe die De putation die Bewilligung des Postulats zur Unterstützung der Schule von Annaberg in fernere Aussicht gestellt und dadurch einer Schwankung unterworfen, so kann ich das nicht zugeben und glaube auch, daß im Berichte dazu ebensowenig eine Veran lassung vorliegt, als zu der Ansicht, daß die Deputation im Ge ringsten die Dispositionsfreiheit des hohen Ministern auf irgend eine Weise beschränken wollen; vielmehr spricht sie sich für das Gegentheil unumwunden aus und hat aus demselben Grunde angerathen, der speciellen Vertheilung, welche in der zweiten Kammer beschlossen worden ist, nicht bekzutreten, sondern die Freiheit dieser Verfügung in die Hande des hohen Ministern zu legen. Sie ging dabei von der Ansicht aus , daß nach Maßgabe des sich mehrenden oder mindernden Bedürfnisses, selbst wäh rend der laufenden Finanzperiode, die Erhöhung oder Erniedri gung der Zuschüsse der Umsicht und Disposition des Ministern wohl zu überlassen sei. Mithin konnte man auch nicht die Ab sicht haben, etwa die Voraussetzung des hohen Ministern, daß die Stände in Gemäßheit ihrer frühem Ansichten den von ihm eventuell für Annaberg in Aussicht gestellten Zuschuß bewilligen werden, nicht zu rechtfertigen und das Ministerium durch Ver weigerung der zu Erfüllung seiner Versprechungen nöthigen Mittel in Verlegenheiten zu setzen, ;a es will und kann die De putation sogar nicht in Abrede stellen, daß dermalen in Anna berg eine Unterstützung für ein Realgymnasium mehr zu rechtfer tigen sei, als die-gezwungene Erhaltung eines Gymnasii daselbst, und hat es daher, obwohl sie sich gegen die Form aussprechen zu müssen geglaubt, doch unter den obwaltenden Umständen bevor- wortet, daß man das hohe Ministerium in den Stand setzen möge, der Schule zu Annaberg durch die Erhöhung des Postu lats für die Volksschulen den Zuschuß zu gewähren. Man hat keine Veranlassung gehabt, mit Bestimmtheit darauf anzutragen, die Kammer möge schon jetzt, vor der Berathung des Budjets, und zwar vor Berathung der Position für die Volksschulen eine solche Bewilligung aussprechen; dies umsoweniger, als die De putation der zuversichtlichen Hoffnung Raum geben durfte, daß bei der vielfach bewährten Geneigtheit der Kammer zu Unterstü tzung aller Unterrichtsbranchen auch diese Bewilligung keine Schwierigkeit finden werde. Jedoch finde ich auch nicht das ge ringste Bedenken, jetzt einer solchen Bewilligung entgegen zu treten, und glaube, daß sie insofern völlig zulässig ist, als ja schon die zweite Kammer das Postulat von 1000 Lhalern hier bewilligt hat, und da es sich hier lediglich nur um die Berichti gung einer Form handelt, einer Form, die mir wegen ihrer Con sequenzen von großem Einfluß zu sein scheint. Secretair v. Biedermann: Ich muß mich dagegen ver wahren, als hätte ich der Deputation den Vorwurf machen wol len, als habe sie auf krummem Wege dementgegen wirken wollen, was sie oben als ihren Wunsch ausgesprochen hat. Ich bin fest überzeugt, daß die Deputation den Vorsatz hat, später diese 1000 Lhlr. zu bewilligen; aber ich glaube nur, daß der einge schlagene Weg nicht mit Sicherheit zum Ziele führen würde. Ich würde auch den Antrag nicht gestellt haben, wenn ich geglaubt hätte, daß die Deputation eine Frage auf das, was sie auf S. 350 des Berichts (s. o. S. 488) gesagt hat, wollte gestellt haben. Das konnte sie aber, wie mir schien, nicht wollen, da sie hinterher die Ablehnung des Postulats beantragt hat. Zweitens war auch die Aeußerung hinsichtlich der Behinderung der freien Disposition des hohen Ministern nicht gegen die Deputation gerichtet; allein es sind solche Aeußerungen in der zweiten Kammer vorgekommen, und ich weiß nicht, was hier für Ansichten in der Kammer dar über herrschen. Ich glaubte dem vorbeugen zu müssen, und darauf bezog sich das, was ich äußerte. Ich würde meinen Antrag zurück nehmen,wenn das,was S. 350 imBerichte (s. o. S.488) gesagt ist, durch einen Kammerbeschluß festgestellt würde, und ich habe ganz
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