Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
nistrrium die Nothwerrdigksit erkannte, dein jetzigen Zustande des Gymnasialwesens auf die eine oder andere Weise ein Ende zu machen, dasselbe auf eine dauerndere Weise zu begründen, konnte man darüber nicht ungewiß sein , daß, wenn man eine jener An stalten aufgab, diese Maßregel sich nur auf den hohem Lheil derselben zu beschränken habe. Hatte man die mittlere Anstalt gleichzeitig aufgeben wollen, so würde für die ganze Gegend eine Lücke fühlbar gewesen sein. Das Ministerium stellte also an die städtische Behörde die Frage: ob sie geneigt wäre, das Gymna sium aufzugeben, aber das Progymnasium beizubehalten? Bon einer Erweiterung des Progymnafii zur Realanstalt war damals nicht die Rede. Das Ministerium hat zwar die Zweckmäßigkeit einer solchen Ausdehnung nicht verkannt, hielt es aber nicht für angemessen, diese hier in Frage und eine Unterstützung des Staats dazu in Aussicht zu stellen. Es beschränkte sich also auf die Fort dauer des Progymnasii in der bisherigen Maße. Die Nothwen- digkeit der Beibehaltung dieser Anstalt ward auch in Annaberg anerkannt, und ward die Grundbedingung der Zustimmung zur Aufgebung des Gymnastik Hierbei bemerke ich, daß, als dieses geschah, das Gymnasium zu Annaberg noch in einem völlig gu ten Zustande sich befand, und es würde unbegründet sein, wenn man behaupten wollte, daß eine faktische Auflösung wirklich vor hergegangen sei. Es ist diese bis jetzt noch nicht einmal vollständig erfolgt. Indem man diese Nothwendigkeit anerkannte, konnte man kein Bedenken finden, di« Fortdauer des Progymnasii in Aussicht zu stellen; da aber eine Unterstützung von 2400 Thlrn. für die ganze doppelte Anstalt, sowohl für das Gymnasium, als für das Progymnasium, gegeben wird, so glaubte das Ministe rium darüber gerechtfertigt zu sein, wenn es der Stadt die Hoff nung machte, daß ein kleiner Lheil dieser Bewilligung werde fortgewährt werden, da das Ministerium ja früher selbst die Absicht gehegt hatte, ein oder zwei Gymnasien aufzuheben, und die Stände waren es, welche dieser Ansicht entgegentraten. Man konnte also füglich auf die Fortdauer jener Ansicht in der Stänveversammlung rechnen. Das Ministerium hätte gewünscht, die allerdings sehr schwierige Frage hinsichtlich der faktischen Auflö sung des Gymnasiums zu Annaberg vor der ständischen Ent schließung über den Bewilligungspunkt ganz umgehen zu können. Das war aber unmöglich. Wenn nicht die Staatskasse höher und länger belastet werden sollte, mußte man den Augenblick wahrnehmen, um einige Lehrer von Annaberg unterzubringen, und da sich Gelegenheit zu ihrer Versorgung fand, schritt das Ministerium mit der Maßregel vor, und der Stadtrath von An naberg gab seine Zustimmung in der Ueberzeugung, daß die Fortdauer des Progymnasii durch die Versagung der Bewilligung nicht würde verhindert werdens Das Ministerium würde sich einer nicht zu verantwortenden Treueverletzung schuldig gemacht haben, wenn es dem Stadtrarh von Annaberg das hätte entzie hen wollen, was er zu behalten ein Recht hatte, und für die Stadt und Umgegend nothwendig war. Es müßte daher dem Ministerium schmerzlich sein, wenn es dahin kommen sollte, daß durch Versagung der Bewilligung jede Bildungsanstalt für An naberg wcgsiele. Ich kann dieses zwar nach der wohlwollenden I. 27. Art, wie sich die Deputanon ausgesprochen hat, von der Kam» mer keineswegs erwarten, erlaube mir aber, die Deputation darauf aufmerksam zu machen, daß die Art und Weise, wie sie ihr Gutachten gestellt hat , das vorliegende Problem nicht löst> und die Staatsregierung sich in der äußersten Verlegenheit befin den würde, wenn die Abstimmung blos m der Maße erfolgen sollte. Ich habe schon bemerkt, daß das annaberger Gymna sium nicht vollständig aufgelöst worden ist; es dauert ein Unter richt in den chöhern Gassen noch fort. Die Nothwendigkeit ist vorhanden, daß die Sache vor Ostern regulirt wird. Es wird sich die Gelegenheit darbieten, mehre Lehrer unterzubringen. Was soll die Regierung thun? Wenn die Summe für das Pro gymnasium nicht bewilligt wird, würde die Regierung schlechter dings mit weiterer Auflösung des Gymnasii zu Annaberg anstehn müssen. Das Ministerium wüßte aber in der Thal nicht, wo es die Lehrer künftig unterbringen sollte, wenn die jetzt dazu vor handene Gelegenheit versäumt würde., In dieser großen Verle genheit sehe ich keinen andern Ausweg, als wenn die Kammer dem Amendement beitritt, oder, wenn es keine Annahrne finden sollte, wenigstens gestattet, daß darüber eine besondere Abstim mung vorgenommen werde, ob sie geneigt sei, diese 4000Thlr. künftig bei einer andern Position zu bewilligen. Das Ministe rium muß wissen, welche Ansicht die Mehrheit der Kammer über das Materielle der Frage hat. Das Formelle ist Neben sache- Ach muß wiederholen, Vie Kammer wolle darüber Be schluß fassen, ob sie jetzt oder künftig geneigt sei, für das Gymnasium in Annaberg 1000 Thaler zu bewilligen. Bürgermeister Schill: Was das Historische über die ge lehrten "Schulen anlangt, so bemerke ich, dap wenigstens in den jenigen Städten, welche dem vormaligen Confistorio zu Leipzig untergeben waren, 1826 oder 1827 eine völlige Reorganisation vorgegangen ist, wornach sie als gelehrte Bildungsanstalten eine ganz andere Stellung einnahmen als früher. Von dieser Zeit an wurden sie so eingerichtet, daß schon mehr nur diejenigen ausgenommen wurden, welche sich dem gelehrten oder Schulleh rerstande widmeten. Ferner bemerke ich, daß die faktische Auf lösung des annaberger Gymnasii schon zu Ostern vorigen Jahres erfolgte, indem, soviel ich weiß, keine Schüler mehr in der ersten Gasse waren. Was nun den letzten Theil der Rede des Herrn Staatsministers ankangt, so habe ich bereits bemerkt, daß ich meinestheils das Befugniß der Siaatsregierung nicht in Zweifel ziehe, Annaberg zu unterstützen, und daß ich Annaberg diese Un terstützung nicht mißgönne. Man wird aber den Grundsatz anerkennen, daß, während man für die gelehrten Schulen und ebenso für die Volksschulen ein Bauschquantum bewilligt, man nicht auf einmal 1000 Khlr. für eine einzelne Anstalt auf das Budjet bringen kann. Ach habe Nichts dagegen, daß man bei den Volksschulen 1000 Thlr. herüberschlage; ich glaube aber, das Princip, welches angenommen wird, muß konsequent durch geführt werden, sonst würden wir in unendliche Weiterungen kommen. Würde es uns das Ministerium verdenken, wenn wir bei den 35,000-Lhalern-für die Volksschulen sagten: wir verlangen auch hier eine spccielle Nachweisung, wer und wie 2*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder