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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Hörde dergleichen Anstellungen zu besorgen. Nun gebe ich zu, daß in den Stadträthen nicht lauter Gelehrte fitzen; allein wer die Sache genauer kennt, wird überzeugt sein, daß das noch gar keinen Schaden hervorbringen wird, wenn man auch dergleichen Behörden die Collatur überläßt; ich muß den untergelegten Grundsatz bestreiten, denn wenn man den Grund satz annimmt, daß es bei den Gymnasien nicht nützlich sei, die Collatur den städtischen Behörden zu überlassen, so könnte man solches auch noch weiter erstrecken, nicht nur auf die Lehrer der Gymnasien, sondern auch ebenfalls auf die Anstellung der Geist lichen, ja sogar auch auf die höhern Stellen kn den Bürgerschu len. Bei den Städten wird aber bei solchen Besetzungen mit großer Umsicht verfahren. Fürs Erste sind schon gewöhnlich in Stadträthen Männer, denen man zutrauen kann, daß sie ein Urtheil über die Qualisication der Lehrer und Geistlichen zu geben im Stande sind. Dann werden aber solche Besetzungen nie mals von ihnen allein unternommen, sondern andere Leute dazu gezogen, und da fehlt es wieder an Männern nicht, die ihnen mit gutem Rathe beistehen können, und das ist namentlich in Städten der Fall, wo man wissenschaftlich gebildete Leute ge nug hat, welche die Sache verstehen; man laßt es aber auch dabei nicht einmal bewenden, sondern man erkundigt sich auch noch auswärts. Daraus muß ich nun den Schluß fassen, daß die Collatur von den städtischen Behörden sehr gut besorgt wird, ja ich möchte behaupten, noch besser als von der höhern Be hörde, aus dem Grunde, weil bei der letzter» eine so genaue Information kaum möglich ist. Ich muß daher diesem Grund? satze durchaus widersprechen. In der Hauptsache bleibe ich also bei meiner Erklärung stehen und werde dem Deputationsgutach ten beitreten, weil ich glaube, daß dasjenige, was die Depu tation beantragt, angemessen ist. Wenn einmal diese Angele genheit beim Budjet zur Sprache kommt, so behalte ich mir vor, die Verhältnisse, welche bei andern Städten vorwalten, näher zu detailliren. Vor der Hand will ich aber die Kammer damit nicht ermüden, da diese Auseinandersetzung hier noch nicht an ihrem Ort ist. v. Großmann: Den so eben in der Rede des Herrn Staatsministers ausgesprochenen Grundsätzen muß ich meine vollste Anerkennung widmen. Wäre die Rede davon, daß das Gymnasium zu Annaberg in eine Realschule verwandelt werden sollte, so würde ich das weder mit dem Wesen der Sache, noch mit den Verhältnissen vereinbar finden. Mit dem Wesen der Sache nicht; denn eine Realschule steht in ihrer Art mit einem Gymnasio parallel, sie steht über der Bürgerschule, sie ist be stimmt für Alle, welche wissenschaftliche Kenntnisse brauchen, ohne grade Gelehrte werden zu wollen. Zur Aufnahme in die Realschule ist ein reiferes Alter von wenigstens zwölf Jahren er forderlich, es wird ein anderes Personal von Lehrern verlangt, ein größerer Umfang von L,ehrgegenständen und vieles Material, was für die Bürgerschulen nur zum geringsten Lheile, oder gar nicht erforderlich ist. Auf der andern Seite würde Annaberg für eine Realschule bei weitem weniger geeignet erscheinen, als Frei, berg. Freiberg besitzt in den Lehrern der Bergakademie das ge hörige Personal, hat in seinen Umgebungen und Sammlungen des gehörige Matenal, um eine Realschule, die sich namentlich auch mit Chemie, Mineralogie u. s. w. beschäftigen muß , nach allen Seiten zu unterstützen. Da es sich aber, wie der Herr Staatsminister erklärt, nicht um eine eigentliche Realschule, son dern um ein Progymnasium handelt, so glaube ich, daß dieser Zweck in jeder Hinsicht zu empfehlen ist. Das obere Gebirge ist vermöge seiner geographischen Lage von anderen Gymnasien ziemlich weit entfernt, es ist mit einer dichten Bevölkerung besetzt, aber auch mit einer Bevölkerung, der nicht die Mittel zu Gebote stehen, um ihre Kinder für die Vorbereitung zum Gymnasium, oder auch zur Realschule in weit entfernte Gegenden zu schicken, und sie dort zu unterhalten. Mir scheint daher ein Progymna sium für Annaberg ein höchstes Bedürfniß zu sein. Man muß überhaupt die Ansicht vom Gymnasio und also auch vom Pro- gymnasio fassen, daß das Lichtheerde der Humanität, Gesittung und Civilisation sind, die allen vaterlandsliebenden Bürgern hei lig sein müssen. Was aber die Form in Bezug auf das Postulat von 4000 Lhlrn. betrifft, so kann es an sich keinen wesentlichen Unterschied machen, ob es zum Dispositionsfonds für Volks schulen gelegt oder besonders hingestellt witd. Allein es unter dem Dispositionsfonds für Volksschulen zu subsumiren, kann ich nicht für gerathen halten; denn es wird meines Wissens keine einzige Volksschule mit einer jährlichen Summe von diesem Belang unterstützt. Es würde also diese Unterstützung für An naberg etwas ganz Neues und Unerhörtes sein, und dadurch von allen Seiten Gesuche hervorgerufcn werden, denen das hohe Mi nisterium gar nicht genügen könnte. Daher scheint mir die ge eignete Kategorie für das annaberger Postulat einzig die der Ge lehrtenschulen zu sein. Indessen was auch die Kammer vorziehen möge, ich werde so und auch so dafür stimmen. Was nun aber den Punkt betrifft, den die geehrte Deputation am Schluffe ihres Berichts in Ansehung des Collaturrechts hervorgehoben hat, so muß ich derselben darin vollkommen beistimmen. Ich glaube, daß, wenn das hohe Ministerium von der Stadt, welche eine Unterstützung vom Staate für ein Gymnasium erhält, die Aufgebung des Collaturrechts verlangt, eine solche For derung mit der Gabe in keinem Verhältniß steht, jedenfalls aber die Gabe dadurch ihren moralischen Werth verliert, dann ist sie erkauft. Ferner scheint mir nicht angemessen, wenn das hohe Ministerium die Bewilligung der Stände an eine Be dingung knüpfen will, welche die Stände selbst niemals gemacht haben. Ferner scheint es mir auch die höchste Unbilligkeit zu sein, in dieser Hinsicht den städtischen Rechten auf irgend eine Weise zu nahe zu treten. Die Städte haben sich unstreitig in Folge der von der Reformation ausgegangenen Anregung um das Schul wesen und namentlich um das Gelehrtenschulenwesen die glän zendste» und dauerndsten Verdienste erworben. Sie haben mit der größten Bereitwilligkeit und der aufopferndsten Liberalität die Schulen damals gegründet, organisirt, dotirt, nut Lehrern be setzt; sic haben sie seit der Zeit fortwährend beaufsichtigt und zum Gegenstände ihrer Pflege gemacht; dadurch aber sind sie Wohl- thäter des ganzen Landes geworden und haben dem Lande eine
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