Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
von der betreffenden Anstaltsbehörde hierüber erforderten, im Ori ginal vorgelegten Berichte folgende Auskunft ertheilt: »ä 1. anlangend die Wohnungen der Hospitaliten, so bestünden selbige ») in zwei Conventsälen für die männlichen Hospitanten, wovon der eine die Wintermonate hindurch stets mit 16 bis Reaumur erwärmt sei, i>) in einem im Winter ebenfalls erwärmten Speisesaal, «) in einer auf die «ub -r. bemerkte Weise geheitzten Hospital- krankenstube zum Aufenthalte krüppelhafter Brüder, ch in zwei Conventstuben für die weiblichen Hospitanten, ebenfalls wie «ub ». erwärmt, «) für die vormaligen Jacobshospitaliten in besonderen im Parterre, der ersten Etage, der Mezzanine und Mansarde des Hospitals gelegenen Schlafzellen, und Y für die seit Eröffnung des Landeshospitals zu Hubertus burg Aufgenommenen, in mehren zu 4 bis 6 Lagerstätten berechneten Schlafsälen. Sämmtliche Wohnlocale seien, wie vorgedacht, stets gehörig geheitzt, und die Schlafzellen gegen Eindringen der Kälte durch im Jahre 1839 durchgängig neu ange fertigte Fenster so verwahrt, daß diese alten Leute, wenn sie sich des Nachts gehörig in ihre vollständigen Gebctt Betten hüllten, über Kälte zu klagen nicht Ursache hätten. Was die angebrachte Beschwerde übermangelhafte Kleidung betreffe, so erhielten die Hospitaliten nach §. 17 der Hospktalordnung folgende Bekleidungs stücke, als: früherhin jährlich 1 Paar Strümpfe, gegenwärtig 2 Paar Socken - - 1 Hemde, 1 Hemde, - nach 2 Jahren 1 paar Schuhe, 1 Paar Stiefeln, - nach 4 Jahren 1 Paar kurze bis an die Knie gehende Beinkleider, gegenwärtig ein Paar lange, bis an die Knöchel herabgehende Pantalons, gleichzeitig noch I Luchobeerock, 1 Weste und 1 Filzhut, nächstdem nach Bedarf vollständige Bettwäsche. Außer den vorbemerkten wesentlichen Verbesserungen werde den Hospitaliten die Reparatur der Wäsche, des Schuhwerks und der Bekleidungsstückeunentgeldlich verabreicht, welchen nicht unbedeutenden Aufwand die Jacobshospital'ten in Dresden aus ihren eigenen Mitteln zu bestreiten gehabt hätten. Kein einziger Hospitalit habe bis jetzt in Bekleidungsangelegenheiten bei der be treffenden Behörde Klage geführt, vielmehr hätten die selben einstimmig die eingetretenen Verbesserungen nicht nur anerkannt, sondern auch bei jedesmaliger Em pfangnahme der Bekleidungsstücke ihre vollste Zufrieden heit und Dankbarkeit an den Lag gelegt. Anlaß zu einer Beschwerde sei den Hospitaliten demnach niemals gegeben worden. sä 2. Was den Beschwerdepunkt über Mangel an Ver dienst betreffe, so würde sich letzterer schon finden, wenn die Hospitaliten sich nur ernstlich darum kümmerten und nicht in ihren Anforderungen unbescheiden wären. Feder schließen und Stricken, womit die weiblichen Hospitaliten Lag für Lag sich beschäftigten, sei ihnen zu langweilig; zum Spinnen wären sie zu ungeschickt und zu anderen Arbeiten zeigten sie ebenfalls weder Lust noch Geschick, daher käme denn auch ihre Klage über Mangel an Ver dienst. »ä 3. s) Die Beköstigung anlangend, so sei selbige im Allgemeinen, gut zu nennen; daß hin und wieder einmal Beschwerden über den Entrepreneur wegen mangelhaft bereiteter oder verunglückter Speisen vorgekommen, könne und werde nicht in Abrede gestellt, doch seien derartige Beschwerden jedesmal genau und auf das strengste untersucht und nach Befinden der Umstände abgestellt und gerügt worden. Die Beköstigung nach dem Speiseregulative der Ho spitaliten wäre von so guter Beschaffenheit, daß kein Ho spitalit über die Mangelhaftigkeit desselben Klage zu führen Ursache habe. Uebrigens seien die Hospitaliten durch die ihnen gewährten Brod-, Bier- und Kofentemolumente, ingleichen ihres Antheils an den Legatenzinsen und der Brüderbüchse bei einem monatlichen Taschengelde von etwas Wenigem über einen Th alerin den Stand ge setzt, bei keiner Gelegenheit trocken Brod essen zu müssen, vielmehr bleibe ihnen, nach Bestreitung ihrer sonstigen kleinen Bedürfnisse, als Rauch- und Schnupftaback, wenn nicht alles Uebrige im Genüsse geistiger Getränke verthan würde, immer noch so viel übrig, um sich dafür die nöthige Butter rc. zu erkaufen. d) Die Wartung und Pflege der im Krankenhause befind lichen Versorgten, sowie die Behandlung der Kranken durch die Wärter, sei unter der Oberaufsicht und Leitung des Anstaltarztes in jeder Beziehung nur ausgezeichnet gut zu nennen. Auch würde nicht einem der Hospita liten, selbst nicht dem böswilligsten unter ihnen eingefallen sein, eine derartige Klage zu führen, wenn ihnen bei über kommenen Krankheiten nach ihrer Versetzung in das Krankenhaus das nur den gesunden im Hospitale an wesenden Conventualen gebührende Brodemolument auch nach ihrer Einbettung fortgewährt würde, wenn die Hospitaliten von der im Krankenhause bestehenden Ord nung im Essen und Lrinken, von der Reinhaltung ihres Körpers und ihrer Bekleidungsstücke dispensirt werden könnten, wenn ihnen der freie Ausgang aus dem Kran kenhause gestattet und ihnen von den Krankenwärtern, den Anordnungen des Arztes zuwider, der Genuß ver botener Victualien nachgesehen würde. s<l 4. Die in der Beschwerde angeführte schlechte Behand lung, Beschimpfung und Mißhandlung Seiten der Krankenwärter und Aufseher betreffend, so sei eine der artige Behandlung vor einigen Jahren und zwar durch den vormaligen Krankenwärter Exner an einem alten, blödsinnig gewordenen, im October 1841 verstorbenen Hospitaliten Namens Jentzsch vorgekommen. Ersterer sei aber nach darüber vorgenommener Untersuchung die ses Vergehens halber sofort aus der Anstalt gewiesen worden. Außer diesem speciellen Falle sei keinem der Hospitaliten auf irgend eine Weise Anlaß zur Klage über ihre Abwartung und Pflege gegeben worden, vielmehr würden dieselben, was auch alleVernünftige und Bessere dankbar anerkennten, mit einer Langmut!), Nachsicht und Geduld behandelt, wie unter gleichen Verhältnissen es wohl nirgends vorkommen dürfte. > 5. Was den angeblich verweigerten Zutritt der gesunden Hospitaliten zu den Kranken anbelange, so sei nach vor hergegangener Anfrage bei dem Anstaltsarzte und nach dessen hierauf erfolgter Genehmigung selbiger weder von -em betreffenden Anstaltsdirector, noch von einem an-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder